Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1857
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- Ausgabe
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- 1857-12-23
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1857
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- Deutsch
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Voigt jc Günther in Leipzig. 8818. *Parker's, Th., sämmtliche Werke, Deutsch v. I. Ziethen. 2. Äufl. IS. u. 16. Lsg, 8. Geh. ä >4 Wallishausser'sche Vuchh. in Wien. Mlg, Lakner, M. F., Was f. ein Geld werden wir in Zukunft haben? Eine gemeinfaßl. Darstellg- d. Münzvertrages v. 24, Jänner 1857. 4. Aufl. gr, 8.1858. Geh, * 14 N/ 8826, L., d->« 6el<1. >isel> 51, Lkevalier's »utionulokvnomisoden Vort-rsKsn, gr. 8. 1858. 6ek, *28 O. Wigand in Leipzig. 9821, Ebeling, F. W., die deutschen Bischöfe dis zum Ende d. 16. Jahr hunderts. 5, Lsg, gr, 8. 1858. Geh, * 16 R-t 9822, Verdurdt, 6t>., l-elirbuob d«r orKuiiiscken (Niemis. veutsciie Ori- xinulnusx, vom Vors, bssorKi unter iVIitvrirlcA, v. 1, N, rVagner. 4, öd. 5. u, 6. 1>kg, Kr. 8, 6el>. ü * 16 9829, Lokiuidl's Indrbüeker der in- u, susländiscden Keseunmten iVIedi- ein. ked. v. H, lil. kiekter u. i4. IVinter. IndrK, 1858, 14r. 1. lwcll 4. pro cplt. *12 Nichtamtlicher Th eil. Zur Würdigung der sogenannten „Berichtigung" von acht Münchner Sorti mentsbuchhandlern in Nr. 145 d. Börsenbl. Nachdem die leidigen Gewerbsstreitigkeiten zwischen Buchhand lern und Antiquaren in München endlich in das Stadium getreten sind, Zeitungsartikel und „Berichtigungen" derselben in's Leben zu rufen, sieht sich der Unterzeichnete gezwungen, eine gedrängte Ueber- sicht des ganzen Processes zu geben, welcher schließlich die oben erwähnte „Würdigung" folgen wird. Im December 1855 reichte der Referent der Münchner Buch händler, Herr Georg Franz, eine Beschwerde gegen den Unterzeich neten wegen Gcwerbsübergriffs bei dem Magistrate dahier ein, in Folge dessen der Beklagte als überwiesen mit einem Verweise be- ahndct und ihm das Verbot aufcrlegt wurde, broschirte oder rohe Bücher überhaupt zu führen oder zu verkaufen. Auf Berufung an die K. Regierung von Oberbayern hob die selbe obiges Verbot als nicht zeitgemäß wieder aus, nachdem der Be klagte den Verweis hingenommen und nur wegen diesesVer- bots Berufung ergriffen hatte. Einer Appellation der Buchhändler an das K. Handelsmini sterium folgte von Seite desselben eine Aufhebung des Regierungs beschlusses und Auftrag an den Magistrat zu einem Versuch zur gütlichen Einigung der Parteien durch gemeinschaftliche Auf stellung von Grenzen der Gewerbsbefug nisse derAn- tiquare und eventuell zur Fassung eines weitern Beschlusses, resp. Feststellung eines allgemeinen Regulativs. Hiermit endete die Hetzjagd auf den Einzelnen und begann der Gewerbs-Principicnstreit. Trotz dem wiederholten Zusammentritt der hiesigen Buchhänd ler und Antiquare (unter Vorsitz eines magistratischen Eommissärs) scheiterte der Versuch zur Aufstellung eines beiden Parteien geneh men Regulativs an dem Punkte des „Ankaufes von Auflageresten durch Antiquare" und so stellte der hiesige Magistrat am 11. August 1857 ein Regulativ für die Antiquare von München auf, welches die bekannten zwei Artikel in der Augsburger Allg, Zeitung und in der Deutschen Allg. Zeitung, abgedruckt in Nr. 111 des Börsen blattes, hervorrief und gegen dessen Inhalt die Antiquare bei der K. Regierung von Oberbayern Berufung ergriffen haben. Dies der Gang und jetzige Stand dieses Processes. Nun zur Berichtigung und Würdigung der sogen. „Berichtig ung" der HH. Sortimenter in Nr. 145 dieses Blattes. sd 4) Den Verkauf neuer vom Verleger bezogener Bücher ha ben die hies, Antiquare nie „als Recht" bean sprucht. Ob Auf lagenreste alter, undReste älterer in neuerAuflage erschie nener Werke neue Bücher sind, mögen die geehrten Leser selbst entscheiden. »d 5) Die Gewerbsbchörde hat nicht „gegen den Be klagtenerkannt," sondern ein den Antiquaren lästiges, un praktisches R e g ulati v ausgestellt- Von „einem Beklagten" ist nicht mehr die Rede und wenn der letzte magistratische Beschluß „den Antiquaren und insbesondere dem bürgerl. Antiquar I. Oberdörfer" das und jenes verbietet, so ist diese namentliche Auf führung bei Aufstellung eines allgemeinen Regulativs, ge linde gesagt, höchst überflüssig. Es heißt ferner in der „Berichtigung": „Die mit ihren ver „meintlichen Rechten in erster Instanz abgewiesenen Antiquare" „(ei, also nicht „der Beklagte"??) ergriffen hierauf die Be rufung zur Vorgesetzten Behörde und versuchen unter Benützung „eines von ihnen erwirkten Gutachtens ihre Nützlichkeitstheo rien zu verbreiten, um in der Oeffentlichkeit den Anschein von ge kränkten Rechten zu gewinnen." Von der Existenz eines solchen Gutachtens (der Literar.-artist. Anstalt dahier) erhielten die Antiquare erst nach dessen Ein reichung die erste Notiz bei Durchsicht der Acten auf dem magistratischen Bureau! Der Verfasser desselben wird be zeugen, daß zwischen ihm und den hies. Antiquaren nie auch nur beziehungsweise von einem solchen Gutachten gesprochen, viel weniger dasselbe „erwirkt" wurde. Ebenso verpflichtet der Unterzeichnete für sich und seine hiesi gen Collegen das Wort, nie auch nur eineZeile über den frag lichen Gewerbsstreit in einem öffentlichen Blatte inserirt oder einen Artikel darüber direct veranlaßt zu haben. Dies der wahreVerhaltder„cvnstatirten Thatsachen/ welche acht Münchner Sortimenter mit ihrer Unterschrift beglau bigten! Es wäre, um noch aus den Schlußsatz der „Berichtigung" zu kommen, sehr zu wünschen, daß sämmtliche „Gcrwerbsgenossen," ganz besonders aber die Herren Verleger von den Acten Ein sichtverlangten, sowohl um die Ansichten des Herrn Referenten der hies. Buchhändler über die großen Verleger kennen zu lernen, als auch um eine hübsche Anthologie klassischer Grobheiten zu finden, mit welchen derselbe die Literatur der „amtlichen Eingaben" nicht ohne großen Erfolg zu bereichern versucht hat. München, am 14. December 1857. I. Oberdörfer, Antiquar. Das Anzeigewesen und die Reclame, Berlin. Man hat in neuester Zeit gewiß mit vollstem Rechte der Behandlung der Eulturgeschichte eine besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Alljährlich erscheinen neue treffliche Werke über einzelne, oft scheinbar sehr geringfügige Themata aus dieser Wissenschaft, und wir haben unter den Männern, die sich um die Pflege dieses Zweiges menschlichen Wissens verdient gemacht haben, Eapacitäten ersten Ranges. Gleichwohl scheint den Forschern ein gewiß nicht uninteressantes Thema aus diesem Gebiete immer noch entgangen zu sein, und es wäre nicht unverdienstlich, wenn ein Verleger einen tüchtigen Publicisten zu einer derartigen Bearbeitung anregte, die 355'
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