Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.02.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1864-02-08
- Erscheinungsdatum
- 08.02.1864
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18640208
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186402087
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18640208
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1864
- Monat1864-02
- Tag1864-02-08
- Monat1864-02
- Jahr1864
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
282 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^ 17, 8. Februar. derlich. Es ist allerdings jetzt mehr als früher nöthig, dasUeber- flüffige antiquarisch zu verwerthen. Bei den Handlungsunkosten sagtHr. Seemann, daß sie nicht mehr als betragen dürfen. Ich gebe zu, daß es mißlich ist, bei einem höheren Umsatz und complicirteren Geschäfte die angenommene Repartirung der Handlungskosten auf eine ange nommene Ziffer einer Branche procentweise zu übertragen. Ich sollte aber glauben, daß sie sich auf diesem Wege eher niedriger als höher stellten. Wenn Hr. Seemann nun schließlich auf ein besseres Resultat kommt, so hat das folgenden Grund. Da er nämlich nicht verstanden hat, was ich unter „Jahreseinnahme" verstehe, glaubt er die Ausfälle für schlechte Schulden streichen zu können, und streicht ferner die 300 Thlc. Zinsen für das Be triebskapital. Ich wußte freilich nicht, daß man das Anlagekapi tal nicht zum Betriebskapital rechnen dürfe, aber, wie es auch heiße, seine Zinsen muß es verdienen, und wer fremdes Geld dazu verwendet, muß Zinscn^bezahlen. Hr. Seemann sagt, eine Jah reseinnahme von 12,000 Thlr. lasse 1500 Thlc. Reingewinn; ich finde aber nicht, daß er für Ausfälle auf schlechte Schulden und für Zinsen des im Geschäfte steckenden Capitals das Nöthige in Abzug bringt; ich kann also mein geringeres Resultat nicht dem eigenen Ungeschick zuschreiben, da ich glaube, die eigene Arbeits kraft dem Geschäft völlig gewidmet zu haben. Ich möchte dieseGelegenheit benutzen, ein freundliches Wort an die Herren Verleger hinzuzufügen. Wir stehen wieder vor den Meßarbeiten; diese schwierige, mannigfache Täuschungen, so wie fremde und eigene Fehler zu Tage bringende Arbeit wird durch kleinliche Engherzigkeit mancher Verleger unnöthig verbit tert. Einmal möchte ich das Wort des alten Perthes in Er innerung bringen, daß der Sortimenter sich viel von seinen Kun den gefallen lassen muß, was ihn wieder zwingt, den Verlegern manches Unbillige zuzumuthen. Das Wort hat heute noch die selbe Bedeutung. Sodann möchte ich die betreffenden Verleger erinnern, daß gerade der ordenllicheSortimenter, der nichts über tragen mag, was er für verkauft hält, am ehesten in die Lage kommt, manches Buch, das er nicht hat lagern wollen, zu rcmitliren, obgleich es bereits in voriger Messe bezahlt ist, oder das zwar fest bestellt, doch von dem Besteller zucückgegeben ist. Es ist kein gutes Princip, dieses formelle Recht da geltend zu ma chen, wo die Annahme dem Verleger keinen weiteren Schaden bringt, als daß er das Buch noch nicht verkauft hat. Endlich aber sind die Herren Gehilfen zu instruiren, nicht alles nach der Schablone zu behandeln. Es hat ja den Anschein, als ob die Herren Verleger in der Mehrzahl die Abschaffung der Ueberträge nicht begünstigen wollen, indem sie die jetzt auf das Uebertragen stehende Prämie beibehalken wollen, statt durch eine kleine Er höhung des Meßagios, die zugleich eine viel einfachere Rechnung ist, eine kleine Prämie auf das volle Zahlen des Saldo zu legen. Da sollte doch wenigstens beider sonstigen Behandlung ein Unter schied gemacht werden. Die Herren Verleger werden übrigens aus allen diesen Be wegungen im Sortimentshandel erkennen, daß auch ihre Mitwir kung dazu gehört, wenn dieser Zweig des Geschäftes lebensfähig bleiben soll. Jedes verschleuderte Exemplar eines Buches, sei es von ihnen selbst, oder durch einenAnderen, dem sie unbegrün deten Eredit geben, verderbt ihnen denAbsatz, und untergräbt dem ordentlichen Sortimenter die Existenz. Hamburg, 24. Januar 1864. G. E. Nolte. Miscellen. Frankfurt a. M., 31. Jan. Ueber den am 5. Nov. v. I. vom Großherzogthum Weimar gestellten Antrag auf eine zehn jährige Verlängerung (über den 9. Nov. 1867 hinaus) des Schu tzes der Werke von Schiller, Goethe, Herder und Wieland gegen den Nachdruck sind mittlerweile Erklärungen der Regierungen eingegangen, welche jenen Antrag bereits als abgelehnt erscheinen lasten. In der Bundestags-Sitzung vom 14. Dec. erklärte sich das Königreich Sachsen, Baden, Großherzogthum Hessen, Meck lenburg und Frankfurt für Ablehnung des gedachten Antrages. Baden ist der Ansicht, daß mit dem bisher schon vom Bunde ge währten außerordentlichen Privilegium, welches das allgemeine, an sich reicheMaß des gesetzlichen Schutzes nichtunbedeutend über steige, alles Wünschenswerthe und zu Vertheidigende bewilligt und daß es vielmehr Zeit sei, mit dem 9. Nov. 1867 die Nation in den ganz freien Genuß der fraglichen Geisteswerke eintreten zu lassen. Es erklärten sich ferner in den folgenden Sitzungen ge gen den Antrag Weimars: Sachsen-Meiningen, Waldeck, Han nover, Preußen, Württemberg, Lübeck und Bremen, Kurhessen, Luxemburg, Reuß ältere Linie, und damit bereits die Mehrzahl der Regierungen. Dem Anträge zustimmend erklärten sich nur Lippe und Schaumburg-Lippe; der Mehrheit anschließen wollten sich Hessen-Homburg und Liechtenstein. Eine besondere Stelle nimmt das Votum Bayerns ein, das beantragt, durch einen Aus schuß die bei vorliegender Frage maßgebenden Verhältnisse unter suchen und hierauf Gutachten über den Antrag Weimars erstat ten zu lasten, diese Untersuchung aber auch auf die Frage der Ver längerung des Schutzes für die Werke von Jean Paul Friedrich Richter auszudehncn, für welche durch Bundesbeschluß vom 22. Oct. 1840 ein besonderer Schutz gewährt worden, der sich bis zum 9. Nov. 1867 erstreckt. Die Erklärung Preußens gegen den Antrag Weimars wurde am 31. Dec. abgegeben und lautet: „Der Gesandte hat Namens seiner Allerhöchsten Regierung zu erklären, daß dieselbe zu ihrem lebhaften Bedauern sich nicht in der Lage sehe, dem Anträge auf eine Verlängerung des den Wer ken von Schiller, Goethe, Herder und Wieland gewährten Schu tzes gegen Nachdruck ihrerseits zuzustimmen." (Köln. Ztg.) Personalnachrichten. Berlin, 5. Februar. Inmitten der trüben Stimmung, welche ob der blutigen Ereignisse an der Schley alle Kreise hier beherrscht, durchzieht eine neue schmerzliche Nachricht unsere Stadt: Herr llr. Moritz Veit ist uns heute früh durch einen schnellen Tod entrissen worden. Anfangs voriger Woche er krankt, glaubten seine Freunde ihn seit vorgestern in der Besse rung; — doch ein Herzschlag hat dem Wirkens- und segensrei- chenLeben des so vortrefflichen, edlen Mannes ein schnelles Ende gesetzt! Was Veit in seinem wissenschaftlichen und bürgerlichen Leben mit aufopfernder Hingabe, oft mit Begeisterung für seine hohen Ziele gewirkt und geleistet, wird bald an anderem Orte gesagt und anerkannt werden. Was Veit im deutschen Buch handel gewesen, was der Verstorbene in seiner vieljährigen Stel lung als Vorsteher des Börsenvereins gewirkt und gefördert, wird später in diesen Blättern sicher von mehr denn Einem laut gerühmt und gewürdigt werden. Seit 1859, wo Veit sein Ge schäft verkaufte, hat seine geschäftliche Thätigkeit als Buchhänd ler aufgehört; aber diese Thätigkeit, weicher dec Entschlafene sich mit seinem großen Geiste und seinem tiefen Wissen ganz hin gegeben, war ihm so lieb geworden, daß er bis an sein Ende dem Buchhandel mit voller Theilnahme und regem Interesse anhing. So nannte er sich auch besonders gern „Buchhänd ler" und sein vollwiegender Rath, obgleich er den Buchhandel nicht mehr selbst betrieb, wurde bei allen denselben betreffen den Angelegenheiten von seinen zahlreichen Freunden im Buch handel gern ausgesucht und gehört. Unsere Stadt hat einen ihrer vortrefflichsten Bürger, der Buchhandel eines seiner tüch tigsten, geachtetsten Mitglieder verloren!
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder