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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1864-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1864
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18640222
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A n z e i g e b L a t t. <Znsera»e von Mitgliedern de« BLrsenverein« werden die dreigespalten- Petitzeile oder deren Raum mit ^ Ngr., all« übrigen mit 1 Ngr. berechnet.) Gerichtliche Bekanntmachungen. f3533.s Concurs - Eröffnung. Ueber das Vermögen des Buchhändlers und Buchdruckereibesitzers Gottfried Hicke- thier, Wohnung: Wilhelmsstraße Nr. 89, Geschäftslocal: Wilhelmsstraße Nr. 48, ist am S. Februar 4864 Mittags 12 Uhr der Concurs eröffnet und ist der Lag der Zahlungs-Ein stellung festgesetzt auf den 13. December 1863. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Reschke, Klosterstraße Nr. 49, bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 15. Februar 1864 Vormittags 11 Uhr im Stadtgerichlsgebäude, Portal III. Zimmer Nr. l l, vor dem Commiffar, dem Königlichen Gerichts-Assessor Herrn Lasker, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder oie Bestellung eines andern einstweiligen Verwal ters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldncr etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 22. März 1864 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zurConcurs- masse abzuliefcrn. Pfandinbaber und andere ! mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des > Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken bis zum vor- j gedachten Tage nur Anzeige zu machen. Alle Diejenigen, welche an die Masse An- ! spräche als Concursgläubiger machen wollen, ! werden hierdurch aufgeforderr, ihre Ansprüche, j dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder j nicht , mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 22. März 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumel den und demnächst zur Prüfung der sämmtli- chen, innerhalb der gedachten Frist angemelde- ten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltunqsperso- nals auf " den 18. April 1864 Vormittags 10 Uhr im Stadtgerichtsgebäude, Portal III. Zimmer ! Nr. II, vor dem oben genannten Commiffar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termines wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Accord verfahren werden. Zugleich ist zur Anmeldung der Forderun gen der Concursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 31. Mai 1864 einschließlich festgesetzt und zur Prüfung aller innerhalb der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ein Termin auf den 20. Juni 1864 Vormittags 10 Uhr im Stadtgrrichtsgebäude, Portal Hl. Zimmer Nr. 1l, vor dem oben genannten Commiffar an beraumt, zu welchem sämmlliche Gläubiger vor geladen werden, welche ihre Forderungen inner- ! halb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, ! hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen ! beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in I unserm Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der An- ! Meldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und zu den Acten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachwaltern vorgeschlagen die Rechtsanwälte: Lewald und Meyn, sowie der Justiz-Rath Maye l- Berlin, den 9. Februar 1864. Königliches Stadtgericht, Abtheilnng für Civilfachen. Concurs-Eröffnuna. f3534.j Ueber das Vermögen des Buchhändlers Eduard Groß, in Firma „Academische Buchhandlung", Wohnung: Dorotheenstraße Nr. 38, Geschäftslocal: Friedrichsstraße Nr. 156, ist am 16. Februar 1864 Mittags 12uhr der Concurs eröffnet und ist der Tag der Zahlungs- Einstellung festgesetzt auf den 36. Januar 1864. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Jausel, Kbnigsstraße Nr. 23, bestellt- Die Gläubiger des Gemeinschuld ners werden aufgefordert, in dem auf den 20. Februar 1864 Vormittags 11 Uhr im Stadtgerichtsgebäude, Portal III. Zimmer Nr. 11, vor dem Commiffar, dem Königlichen: Gerichts-Assessor Herrn Hägens, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Ver walters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner! etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen! in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm ^ etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an - denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel- ^ mehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 26. März 1864 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse! Anzeige zu machen und alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Con- cursmaffe abzuliefern. Pfandinhaber und an dere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinfchuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken bis zum vor gedachten Tage nur Anzeige zu machen. Alle Diejenigen, welche an die Masse An sprüche als Concursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 26. März 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumel den und demnächst zur Prüfung der sämmtli- chen, innerhalb der gedachten Frist angemelde ten Forderungen, sowie nach Befinden zur Be stellung des definitiven Verwaltungspcrsonals auf den 22. April 1864 Vormittags 10 Uhr im Stadtgerichlsgebäude, Portal III. Zimmer Nr. 11, vor dem oben genannten Commiffar zu erscheinen- Nach Abhaltung dieses Termines wird ! geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Accord verfahren werden. Zugleich ist zur Anmeldung der Forderun gen der Concursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 25. Juni 1864 einschließlich festgesetzt und zur Prüfung aller innerhalb der zweiten Frist angemeldcten Forderungen ein ! Termin auf den 16. Juli 1864 Vormittags 10 Uhr , im Stadtgerichtsgebäude, Portal III. Zimmer Nr- II, vor dem oben genannten Commiffar anberaumt, zu welchem sämmlliche Gläubiger vorgeladen werden, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unferm Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesi gen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen und zu de» Acten anzeigen. Denjenigen, wel chen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachwaltern vorgeschlagen die Rechtsan wälte: Wilke und Wolfs, sowie der Justiz- Rath Wilberg. Berlin, den 16. Februar 1864. Königliches Stadtgericht, Abtheilnng für Civilfachen. Concurs-Eröffnung. s3535.f Ueber dasVermbgen des Buchhändlers Gu stav Adolph Domine, in Firma „Verlags- Comptoir", Leipzigerstraße Nr. 22, ist am 16. Februar 1864 Mittags 12 Uhr der Concurs eröffnet und ist der Tag der Zahlungs-Einstel lung festgesetzt auf den 15. Januar 1864. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Jausel, Königsstraße Nr. 23, bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 23. Februar 1864 Vormittags 11 Uhr im Stadtgerichrsgebäude, Portal III. Zimmer Nr. II, vor dem Commiffar, dem Königlichen Stadtgerichts-Rath Herrn Bennecke, anbe raumten Termine ihre Erklärungen und Vor schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben. Allen, welche von dem Gemeinschuldner et was an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen» vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 26. März 1864 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Concurs- maffe abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichebrechtigre Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Be sitz befindlichen Pfandstücken bis zum vorge dachten Tage nur Anzeige zu machen. Alle Diejenigen, welche an die Masse An sprüche als Concursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 26. März 1864 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumel-
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