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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1929-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1929
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 85, 13, April 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.d.Dtschn. Buchhandel. Drucksachen auf die sogenannten eiligen Drucksachen beschränkt. Eine Rundfrage hat ergeben, daß der Buchhandel aller Zweige auf die Austragung von Drucksachen, vor allem von Werbeschriften, an Sonn- und Feiertagen größten Wert legt, da erfahrungsgemäß eingehende Post an diesen Tagen besonders beachtet wird. Wir haben das Reichs- postministeriuin von dieser Auffassung im Buchhandel ver ständigt und gebeten, wenigstens die Sonntagsbestellung solcher Drucksachen durchzusührcn, deren Zustellung der Absender aus drücklich wünscht. Das Reichspostministerium hält jedoch eine Änderung seiner hierauf gerichteten Anordnungen nicht für er forderlich, Es wies darauf hin, daß die Absicht, Werbedruck sachen den Empfängern zur ruhigen Durchsicht an Sonntagen zuzuführen, am sichersten erreicht würde, wenn die Drucksachen so rechtzeitig aufgeliesert würden, daß sie bereits am Sonnabend Nachmittag in die Hände des Empfängers gelangen. Es bleibt also dabei, daß an Sonn- und Feiertagen nur solche Drucksachen bestellt werden, die ihrer Natur nach eine beschleunigte Zustellung erfordern, z, B. Zeitungen, Börsenberichte, Kurszettel, Familicn- nachrichten usw. Den Vorschlag, die Sonntagsbestellung durch «inen entsprechenden Stempelaufdruck sicherzustellen, hat das Reichspostministerium abgelehnt. Dem im Jahre 1929 in London tagenden Weltpost - Kongreß haben wir durch Vermittlung des Reichspostmini steriums verschiedene Vorschläge unterbreitet. In erster Linie fordern wir Ermäßigung der Drucksachengebühren nach dem Aus land und den Beitritt derjenigen Staaten, die den Vereinbarun gen über den Versand zu ermäßigten Gebühren noch fernstehen. Bekanntlich können nach verschiedenen Ländern Zeitschriften und Bücher, sofern diese keine Ankündigungen enthalten, zum halben Gebührensätze des Weltpostverkehrs befördert werden. Der Wert dieser Einrichtung wird durch verschiedene Einschränkungen herabgemindert; diese müßten beseitigt werden. Ferner haben wir die Zulassung der Versendung von Musikalien in losen Blät tern und von einzelnen Kunstblättern zu der ermäßigten Ge bühr beantragt. Schließlich haben wir auch noch einige Erleich terungen für Büchcrzettel im internationalen Verkehr angeregt. Soweit wir unterrichtet sind, besteht Aussicht auf Annahme unserer Anregungen, wenigstens in den wichtigsten Punkten. Obwohl wir die Bestimmungen über den Versand von B ll - eher zetteln wiederholt im Börsenblatt veröffentlicht haben, ist die Kenntnis dieser Vorschriften doch noch nicht genügend verbreitet. Das beweisen die zahlreichen Anfragen und Klagen über angeblich zu Unrecht erfolgte Beanstandungen durch die Post, J,n Verlag des Börscnvercins ist eine Zusammenstellung bcr Bestimmungen über Bücherzettel erschienen, die in kurzer Form alles enthält, was bei der Versendung der Bücherzettcl z» beachten ist. Die Versendung der Bücherzettel zu der ermäßigten Gebühr war von jeher an bestimmte Bedingungen geknüpft; es besteht keine Aussicht, den Büchcrzcttclvcrsand völlig ungehin dert einzuführen. Wir glauben aber, daß es bei einer zweck mäßigen Einrichtung des Vordruckes möglich ist, auch unter den gegebenen Verhältnissen die ermäßigte Gebühr auszunutzen. In der Behandlung von postalischen Angelegenheiten er freuen wir uns der tatkräftigen Unterstützung des Herrn Ber- lagsbuchhändlers De, Paul Schumann-Stuttgart, der in seiner Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrats der Reichspost die Interessen des Buchhandels bei der Reichspost vertritt. Die Besprechungen in der Obcrpostdirektion Leipzig mit Vertretern aus Industrie, Handel und Presse haben auch im Jahre 1928 stattgefunden. Im Oktober 1928 starb der Präsident der Oberpostdirektion Leipzig, Herr Wilhelm Krug, Der uner wartete Heimgang dieses um den Ausbau der Leipziger Verkehrs- Verhältnisse hochverdienten Mannes hat allgemeine Teilnahme ausgelöst. Der Buchhandel wird seiner dankbar gedenken, Zollsragcn. Der bei dem Völkerbund eingesetzte Sachvcrständigsn-Aus- schuß - Sooists des »Mions, Institut International ds Ooopörn- tiou IntsIIectuelle, Kous-Lonimissivn des Droits intsllevtuels — hat sich bei der Beratung der Frage, in welcher Weise die dem internationalen Bücheraustausch entgegenstehenden Schwie rigkeiten beseitigt werden können, der Auffassung des Börsen vereins ausdrücklich angeschlosseü, daß nämlich die Beförderungs kosten und dieZölle den Buchversand von Land zu Land er schweren, Um die Beseitigung des Zolles für Bücher, Zeitschrif ten, Musikalien, Landkarten und Bilder haben wir uns weiter bemüht. Die Erfolge auf diesem Gebiet sind allerdings bisher nur bescheiden, doch ist wenigstens erreicht worden, daß in einigen Ländern der Zollsatz für Bücher herabgesetzt wurde. Zur Erzielung gleichmäßiger Zollbehandlung für buchge werbliche Erzeugnisse erscheint cs uns außerordentlich wünschens wert, diese einheitlich in einem besonderen Abschnitt des Zoll- tarifes der verschiedenen Länder zu gruppieren. Es entspricht nicht der Bedeutung des Buches, der Zeitschriften usw., sie wie bisher in die Abteilung Papier und Papierwaren aufzunehmen; sic können einen besonderen Abschnitt -Gsistes-Erzeugnisse- be anspruchen. Erfreulicherweise wird unsere Auffassung von den buchhändlerischen Vereinigungen des Auslandes geteilt. Die Frage der Zollbehandlung buchhändleri- schcrKatalogeundWerbeschriften konnte leider noch nicht in einem dem Buchhandel günstigen Sinne geklärt werden. Die Bemühungen, auch für diese Gegenstände Zollfreiheit zu er reichen, werden fortgesetzt. Lebhafte Klage wird seit längerer Zeit über die Handhabung des Zolles bei der Einfuhr deutscher Bücher in die Tschechoslo wakei geführt. Nach dem tschechoslowakischen Zolltarif ist die Einfuhr von Büchern zollfrei, wenn sie broschiert oder in Buch binderleinewand gebunden sind. Der deutsche Buchhandel stand aus dem sehr natürlichen Standpunkt, daß jeder Leineneinband, der üblicherweise für Bücher Verwendung findet, als Buchbinder leinen-Einband anzusehen ist. Demgegenüber vertreten die tschechischen Zollbehörden die Auffassung, daß die gerade in Deutschland üblichen Einbände mit außen offen liegendem Ge webe, das nur innen appretiert ist, nicht als Buchbinderleinen anzusehen sind. Sie erheben den Zoll mit dem Gewicht des ge samten Buches. Dadurch entstehen Belastungen, welche die Ein fuhr des deutschen Buches fast unmöglich machen, weil sie der Buchhandel in der Tschechoslowakei aus seinem Zwischengewinn nicht zu tragen vermag, ein entsprechender Aufschlag aber die Bücher zu sehr verteuert. In dieser Angelegenheit sind sowohl von den tschechoslowa kischen Buchhändlern bei ihrer Regierung wie auch von uns bei der Rcichsregierung die energischsten Vorstellungen erhoben worden. Wir hoffen, daß es gelingen wird, recht bald eine Änderung in der Handhabung des tschechoslowakischen Zoll- tarifes zu erreichen. Aus Spanien wurde über Bestrebungen berichtet, zum Schutze der heimischen Industrie einen erhöhten Zoll auf buch- gewerbliche Erzeugnisse zu legen. Nach unseren Erkundigungen hat jedoch die spanische Regierung gegenwärtig diese Absicht nicht. Handelsverträge. In den zwischen Deutschland und der südafrikani schen Union geführten Verhandlungen über Abschluß eines Handelsvertrags hatten wir Gelegenheit, die Wünsche des Buch handels vorzubringen. Sie bezogen sich vor allem auf die Aus wirkung eines Gesetzentwurfs, nach welchem in die südafrikanische Union nur solche Bücher, Drucksachen und Kunstblätter eingcführt werden dürfen, die einen Druck- oder Stempelvermerk tragen, der das Land erkennen läßt, in dem sic gedruckt sind. Der neue deutsch-litauische Handelsvertrag vom 14, Februar 1929 enthält gegenüber dem bisherigen Ver trag vom 1. Juni 1923 eine Verschlechterung insofern, als er den Schutz des geistigen Eigentums nicht mehr gewährleistet. Auf eine Anfrage teilte uns das Auswärtige Amt mit, daß besondere Verhandlungen wegen eines Abkommens über den gegenseitigen Schutz des gewerblichen Eigentums und der Urheberrechte bereits eingeleitct seien; ihr baldiger Abschluß stehe bevor. Auch zwischen der deutschen Regierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republi ken haben Verhandlungen zwecks Verbesserung der wirtschaft lichen Beziehungen zwischen beiden Ländern stattgesunden. Der 407
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