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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1864-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1864
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- Deutsch
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- Saxonica
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Nichtamtlicher Th eil. Noch ein Wort über Moritz Veit. An einem trüben Wintcrtage haben wir ihn begraben, Lasten von Schnee bedeckten die Straßen, durch die der endlose Zug müh sam sich bewegte. Auf dem Kirchhofe vor dem Thore, an der Eh renstelle, wo die Ersten und Besten der Gemeinde ruhen, ward der Sarg eingesenkt und über den frischen Hügel breitete gleich der Schnee seine weiche und reine Decke. Die ganze Stadt hatte das Ehrengeleit gegeben. Da waren alle Stände, alle Alter, alle Confessionen und Parteien; die Verschiedensten, Entgegengesetz testen einigten sich zu gemeinsamer Klage. Z Jetzt will es Frühling Werden und Helles Grün wird bald das gesegnete Grab bekleiden. Der Wandel der Jahre wird auch über diese Stätte dahinziehen; — aber so viele Jahre kommen und gehen mögen: „Das Gedächtniß des Gerechten^bleibt im Segen. Hier spricht nicht weichliche Trauer, die das Bild der Ver storbenen oft wider die Wahrheit schmückt. Wir haben ihn ge kannt, db er noch mit uns lebte. Er war ein reiner Mensch. Sein dunkles Auge blickte mit der Unschuld einer lauteren Seele. Wer ihm auch nur einmal nahte, empfand diese Reinheit wie eine Wohlthat. Nicht seinen Verdiensten allein galt jene groß artige Trauer der ganzen Stadt, sondern vornehmlich der Klage, daß ein so Reiner dahingegangen. Als Buchhändler führte Veit ein freies unabhängiges Ge schäftsleben, getragen durch die Gunst äußerer Verhältnisse, durch die Unbestechlichkeit seines Charakters, durch die Fülle gediegener Kenntnisse und gestützt auf die Hilfe seines trefflichen Freundes Lehfeldk. Die Geschichte der Veit'schen Buchhandlung ist ein nicht unwichtiger Beitrag zur Geschichte ihrer Zeit, der Bewe gungen in derselben. Veit nahm das Leben seiner Zeit in sich auf, wollte es aus seinen Ansichten heraus gestalten, ihm in der Lite ratur einen Ausdruck geben und auf dasselbe so wirken. Veit suchte niemals da einen Gewinn, wo er ihn nicht nehmen konnte, ohne in einen inneren Zwiespalt zu gerathen; er gehört zu den wenigen Buchhändlern, die nicht nur indirect, sondern ganz di rect mit klarer Erkenntniß der Opfer, unbekümmert um Gewinn oder Verlust, den Wissenschaften und den Gelehrten erhebliche Dienste leisteten. Seinen Glaubens-, seinen Partei- und Berufsgenossenjstand die Zuflucht zu ihm stets offen. Wenn es sich in guten und bösen Tagen, in besonderen Lagen des Lebens, in üblen Fragen und Streitigkeiten darum handelte, das Gerechte und Richtige zu er fahren, dann lieh er freundlich und dienstwillig sein gutes Herz und seinen guten Verstand, und man handelte nach seinem Rath, weil man nicht anders handeln konnte. Zu dem Rathe fügte Veit die Thal. Allen den Zwecken, die ihm eine Bedeutung hatten, gehörte seine unermüdliche selbstlose Arbeit. Er arbeitete, wenn innere Nöthigung ihn trieb, und er arbeitete, wenn man seine Kräfte brauchte, und er den fremden Zweck zu dem eigenen machen konnte. Für solche Bitten, waren sic gerecht, hatte er stets ein fröhliches Ja! Die Ehren-Aemter, die er bekleidete, waren Arbeits-Aem- ter. Und wie gründlich nach allen Seiten durchdacht und wie fein geformt stellten sich seine Arbeiten dar! Wer von uns entsinnt sich nicht mit der wohllhuendstcn Erinnerung des Bildes, wie Vesl's stattliche Gestalt in unserem Leipziger Börscnsaale am Vorstandslische steht. Der so meisterhaft gearbeitete Bericht des /verflossenen Jahres ist eben von ihm erstattet, und das edle Auge ; blickt umher und wartet, ob aus dem Kranze der Genossen ein Wort für oder gegen laut werden möchte. Veit lebte, arbeitete, diente, sprach nach der reinen Liebe, die tief in ihm wurzelte, die erquickend über sein ganzes Wesen ausgegossen war. Ihr waren wir unterthan , sie zog uns zu ihm und fesselte uns in ihrer Treue an ihn. Er war ein Gerechter und sein Gedächtniß bleibet für und für. Zur nächsten Cantate-Versammlung. Auf der Tagesordnung der bevorstehenden Cantate-Ver sammlung steht der Antrag des Vorstandes: „ weder in die Bibliographie, noch in den Anzeigetheil des Börsenblattes Titel oder Anzeigen von Nachdrücken solcher literarischer Erzeug nisse aufzunehmen, die bei Mitgliedern des Börsenvcrcins er schienen sind, auch wenn diese außerhalb Deutschlands oder der mit Deutschland durch internationale Verträge verbundenen Län der ihren Wohnsitz haben, ihr Verlag also durch positive deutsche Gesetze gegen den Nachdruck nicht geschützt ist Es wird gut sein, wenn dieser Antrag vor der mündlichen Debatte in der Generalversammlung in diesen Blättern zur Be sprechung gelangt. Er bildet ein Novum in der Einrichtung un seres Börsenblattes, und bei der knappen Zeit von 3—4 Stun den, in welcher neben verschiedenen Formalien noch andere Vor lagen von der Generalversammlung zu erledigen sind, ist zu fürch ten, daß die persönliche Discussion nicht alle Seiten des Gegen standes erschöpfen und die volle Tragweite der beantragten Neue rung darlegen möchte. Es dürfte überhaupt richtig sein, daß eine numerisch sogroße Versammlung wie unsere Cantate-Versammlung über einen das buchhändlerische Geschäft nahe angehenden Gegenstand erst Be schluß faßt, nachdem der Gegenstand entweder von einer kleineren Commission berathen und der Bericht über solche Bcrathung vor her den Theilnehmern an der Generalversammlung vorgelegt, oder der eingehenden Discussion im Börsenblatte übergeben worden ist. Eine Versammlung von 50—100 Personen ist gar nicht im Stande, einen neu vor ihr Forum kommenden Gegenstand in al len seinen Details zu discutiren oder gar darüber Beschluß zu fassen; es ist ihr nur möglich, die bereits vorher erörterten Licht- und Schattenseiten des Gegenstandes im Allgemeinen gegen ein ander zu messen und je nachdem darüber zu entscheiden. Es ist bekannt, daß die Anhänger des Brockhaus'schen An trages auf Meßverlegung dessen Fall der vorangegangenen eifrigen Discussion im Börsenblatte zuschreiben; wir widerspre chen dem nicht und sehen gerade hierin einen Beweis für unsere obige Aufstellung. Was nun den in Rede stehenden Antrag anbelangt, so bietet die vorlicgendeFassung desselben eigentlich einen, seine ganzeAbsicht illusorisch machenden Widerspruch. Dieselbe sagt nämlich, daß Nachdr ü cke im Börsenblatte nicht angezeigt werden sollen, auch wenn sie u. s. w. Unter „Nachdrücke" verstehen wir aber vom Gesetz nicht gestattete Abdrücke eines literarischen Erzeug nisses. Vom Gesetze gestattete Abdrücke können nie Nachdrücke genannt werden! Solche vom Gesetze nicht gestattete Abdrücke, d. h. eben Nachdrücke, dürfen aber überhaupt nicht im Börsen blatte angezeigt werden, und es bedarf dazu eines neuen Antra ges nicht. Der Vorstand beabsichtigt mit seinem Anträge in Wahrheit, daß kein Mitglied des Börsenvereins fernerhin seine vom Gesetze
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