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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1864-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1864
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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906 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 55, 28. April. früher geforderte Entwurf zu einem Gesetze über die literarischen und künstlerischen Urheberrechte für ganz Deutschland ausgearbcitet worden, welcher der von der hohen deutschen Bundesversammlung niedergesetzten Commission vorliegt und dem Vernehmen nach in den wesentlichen Punkten von ihr gebilligt worden ist. Seine persönliche Liebenswürdigkeit und sein aus dem Herzen kommendes Wohlwollen gewannen die Herzen auch Derer, die in den Hauptfragen des Lebens seine Ansichten nicht theilten, so daß sie ihm Achtung und Freundschaft widmeten. Seit dem 1. Mai v. I. sind bis zum Anfang der jetzigen Messe 54 neue Mitglieder ausgenommen worden, 25 gestorben oder ausgetreten, so daß die Zahl von 900 bald erreicht sein dürfte. Ueber den Stand der Bibliothek unseres Vereins hatHerr Kirchhofs bereits im Börsenblatts berichtet. Hoffent lich haben Sie das gelesen und beherzigen auch seine Aufforderung, in Ihrem Besitze befindliche handschriftliche oder ge druckte Sachen, die für die Geschichte des Buchhandels von Interesse sind, an die Bibliothek einzulicfern. In der Ver einzelung und Zerstreuung haben namentlich kleinere Dinge der Art wenig Werth und sind der Gefahr des Untergangs ausgesetzt, wahrend sie oft wesentlich zur Vervollständigung einer größeren Sammlung beitragen. Im Königreiche Sachsen ist, dem Wunsche und dem Interesse des sächsischen wie des ganzen deutschen Buch handels gemäß, die Schutzfrist für die Werke der vor mehr als 30 Zähren gestorbenen Autoren der im übrigen Deutschland geltenden gleichgestellt worden. Ebenso hat sich die K. Sächs. Regierung, wie fast alle übrigen, gegen die ausnahmsweise Verlängerung des Privilegiums für vier deutsche Classiker erklärt, was völlig mit den von jeher und auch bei dieser Gelegen heit von dem Börsenvereine und vom Vorstande ausgesprochenen Ansichten übereinstimmt. An dem Kampfe für das Recht der nordischen Herzogthümer und die dabei verpfändete Ehre des Vaterlands hat derdeutscheBuchhandel,wic mit wenigenAusnahmen auch die periodische Presse, durch Veröffentlichung und Verbreitung des schriftlichen Worts lebhaften Antheil genommen und seine Schuldigkeit gelhan. Und außerdem mag mancher unserm Stande angehörigejJünglingauch mitseinem Leben dafür einstehen oder eingestanden sein. Von zweien wissen wir's gewiß. Bei Missunde ist der frühere Gehilfe bei E. H. Schroeder in Berlin, Landwchrlieutenant Hammer, geblieben und in dem rühmlichen Seegefecht der jungen preußischen Marine an der Küste von Rügen ein Sohn unseres verstorbenen College« Eoppenrath in Münster, den seine Dienstpflicht in den Krieg rief, als er eben das Geschäft seines Bruders in Regens burg verlassen, sich etabliren und heirathen wollte. Er stand als Obersteuermann auf der Arkona, als eine Granate neben ihm platzte und ihn in Stücke zerriß. Bewahren wir diesen Kämpfern, die für das Vaterland gefallen sind, ein dankbares Andenken. Gebe Gott, daß diese und andere Opfer nicht ganz oder halb vergeblich gebracht sein mögen! Hierauf erhielt Herr Georg Reimer das Wort als Berichterstatter des Rcchnungsausschusscs und trug den sub ^ ange fügten Rechenschaftsbericht, das Budget sub ll und den Abschluß des Börsenblattes auf 1863—1864 sub 0 vor. Diesen schloß sich der Antrag des Vorstandes auf Erhöhung des Honorars des Commissionärs um 200 Thlr. an, welcher von der Versammlung an genommen wurde. Desgleichen wird der Antrag des Verwattungsausschusses auf Anschaffung von 6 Dutzend Stühlen für den Börsensaal genehmigt, und die von dem Rechnungsausschusse anempfohlene Dechargeertheilung auf Anfrage des Vorstehers ein stimmig ausgesprochen. Betreffs des II. Gegenstandes der Tagesordnung: Vorschriften über das Verfahren, welches zum Behufe der Aufstellung von Bildnissen im Börsensaale zu befolgen ist, bemerkt der Vorsteher, daß diese Vorschriften bereits angenommen seien; nur die Abänderung der Fassung habe zu einer nochmaligen Vorlegung genöthigt. Nachdem Herr Fleischer die Vorschriften (Börsenbl. 1863 Nr. 85) verlesen hatte, nahm die Versammlung ohne Widerspruch diese „Vorschriften" an. Zur Begründung des Antrags beim »I. Punkte der Tagesordnung, der Antrag von G. W. F. Müller und A. Refels- höfer: Der Börsenverein empfiehlt neben der praktischen Thätigkeit die Veranstaltung von Vorträgen zur Fortbildung der jüngeren Buchhändler. Sollten die Mittel der Gehilfen und der Esrporationen hierzu nicht ausreichen, so ist der Börsenverein bereit, in geeigneten Fällen einen Zuschuß zu gewähren. Die Hauptversammlung bewilligt zu diesem Zwecke die Summe von 500 Thlr. aus Ein Jahr, welche zur Disposition des Vorstandes gestellt werden, mit der Maßgabe, daß der Zuschuß für eine einzelne Stadt die Summe von 100 Thlr. nicht überschreite, verliest Herr Fr ommann den Schluß des Protokolls vom 19. September 1863 und cs ergreift Herr Liesch ing das Wort zu der Frage, ob von irgend welcher Stadt schon das Verlangen nach einer Unterstützung aus gesprochen worden sei? worauf der Vorsteher als solche Halle nennt. Herr Liesch ing wünscht nun, aus dem Anträge die Worte: wenn die Mittel der Eorporationen nicht ausreichen, zu streichen; worauf der Vorsteher den Antrag mit Hinweglassung der Worte: „Sollten die Mittel" bis: „ausreichen" zur Ab stimmung bringt, der Antrag mit dem Liesching'schen Amendement aber abgeworfen wird. Nunmehr stellt der Vorsteher die Anfrage: ob dieVersammlung 500Thlr. zur Unterstützung von Vorträgen zurFortbildung jüngerer Buchhändler bewilligen wolle? welche ebenso, wie die weitere Anfrage: ob man diese Unterstützung unter der in dem Anträge des Herrn Refelshöfer enthaltenen Beschränkung gewähren wolle? von der Mehrheit der Versammlung bejaht wird. Man geht nun zu dem lV. Gegenstände der Tagesordnung, den Antrag des Vorstandes über die Aufnahme von Anzeigen offenbarer Nachdrücke ins Börsenblatt betr., über, zu welchem Herr Marcus die Zuschrift des Schweiz. Buchhändler-Vereines verliest (Anlage l>). Bevor der Vorsteher zur Besprechung des Antrages auffordert, ändert er die Fassung desselben dahin: Weder in die Bibliographie noch in den Anzeigetheil des Börsenblattes Titel oder Anzeigen von offenbaren Nachdrücken solcher literarischen Erzeugnisse aufzunehmen, die bei Mitgliedern des Börscnvereins erschienen sind, auch wenn diese außer Deutschland oder der mit Deutschland durch internationale Verträge verbundenen Länder ihren Wohnsitz haben,
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