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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1864-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1864
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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1274 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 76, 15. Juni. Nichtamtlicher Theil. Die Zeiten und der Buchhandel. Nicht zu übersehen! Es wird immer mehr einleuchten, daß die kriegerischen Ver hältnisse der Neuzeit auch dem deutschen Buchhandel je langer je mehr zum großen Nachtheil gereichen, was sich am deutlichsten in der nächsten Jubilatemeffe Herausstellen wird. Das gewöhnliche Publicum scheut bereits seit Monaten jede unnöthige Ausgabe wegen der theuren und unsicher» Zeiten, auch die besten Kun den und Literaturfreunde vermeiden jetzt manche Anschaffung, da Bücher vielfach als Luxusartikel betrachtet werden. Die schöne Jahreszeit ist eingetreten, aber man merkt noch wenig von Ver gnügungsreisenden in den Gasthöfen, am wenigsten in den Buch läden, sogar Bädeker's Reisebücher finden noch keinen großen Absatz. Es scheint im Allgemeinen das Geld und die rechte Rei selust zu fehlen. Obgleich der schreckliche Krieg in Nordamerika uns sehr fern liegt, so wirkt er doch indirekt auf viele Geschäfte in Deutschland, und solange die Lage der Herzogthümer Schles wig-Holstein nicht vollständig geordnet ist, wird auch der deutsche Buchhandel darunter zu leiden haben, indem derselbenurimFrie- den recht gedeihen kann. Aus diesem Grunde ist es kein Wun der, daß der Büchermarkt seit Beginn dieses Jahres arm an gu ten Erscheinungen ist; nur selten findet man jetzt in den Bör senblättern ein neues wichtiges Werk. Ohne Zweifel wird man ches größere Verlagsunternehmen wegen der unsicher» und un geeigneten Zcitverhältnifle von den Verlegern zurückgehalten. Auf diese Weise kann aber bei den dürftigen Ansichtssen dungen von den Sortimentern nur wenig verdient werden, es kommen also neue Klagen zu den alten, wobei der so häufig ver kürzte Rabatt desto unangenehmer ausfallen und bei denbesonde- ren Verwendungen das beliebte Drittel immer mehr bevor zugt wird. Daß sich bei so ungünstigen Aussichten auch manche Verlagshandlungen soviel als möglich einschränken und einzelne Geschäftsnormen zeitgemäßer und bester einrichten werden, bedarf kaum einer Erwähnung. Es sei darum gestattet, bei dieser Gele genheit auf einen nicht unbedeutenden Gegenstand aufmerksam zu machen, wodurch der Verlagshandel jährlich bei richtiger Behand lung eine große Summe ersparen kann. Jeder umsichtige Verleger wird bereits die Erfahrung ge macht haben, daß ihm das Anzeigen seines Verlages in den Zei tungen viel Geld kostet, und daß trotzdem manche Insertionen nur einen geringen oder gar keinen Erfolg gehabt haben. Wer es noch nicht weiß, der wolle sich bei offenherzigen Sortimentern er kundigen, wie wenig oft große Anzeigen mit den schönsten Rai- sonnements, selbst in den meist gelesenen Zeitungen, genutzt haben. Es wäre in dieser Beziehung gewiß ein Fortschritt für den Verlagshandel, wenn einzelne Verleger regelmäßig einfach e gemeinsame Anzeigen erlassen und dabei möglichst prak tisch zu Werke gehen wollten. Da bei Büchern lange Verle ger-Empfehlungen heutzutage selten mehr gelesen oder beachtet werden, und dazu nicht billig sind, so wird es in den meisten Fällen weit zweckmäßiger sein: nur die Titel der Bücher bekannt zu machen, indem das Weitere von den Sortimen tern durch die Ansichtssendungen besorgt wird. Es könnte dem nach in den Zeitungen einfach heißen: „Literarische Neuig keiten'^, darunter die Titel, Verleger und Preise, und am Schluß müßte jedesmal mit einer Zeile bemerkt werden: „durch alle Buchhandlungen zu beziehen", also ohne irgend ei nen weitern Zusatz. Bei solcher Einrichtung würde der Zweck des Bekanntwerdens der Bücher hinreichend erreicht, und jeden falls viel Geld erspart werden. Bei der anerkannten Intelligenz der deutschen Verleger ist es zu verwundern, daß sie eine so wich tige Angelegenheit nicht schon längst vortheilhafter und prakti scher eingerichtet haben. In letzterer Zeit scheinen freilich ein zelne renommirte Verleger mit einfachen Bücheranzeigen einen Anfang zu machen, es sind namentlich die Herren Bädeker in Eoblenz, Eotta, F. Enke, Ernst L Korn, Ed. Hallberger, Jü- gel's Verl., Just. Perthes, G. Reimer, Voigt ck Günther, Otto Wigand u. Andere, welche neuerdings nur die Titel ihrer Verlagsartikel in den Zeitungen angekündigt und dabei kurz be merkt haben: „durch alle Buchhandlungen zu beziehen". Das ist vernünftig, denn es liegt auf der Hand, daß alle Anzeigen, welche vom Verleger ausgehen und von ihm bezahlt werden, durch die Hinzufügung einer Sortimentshandlung einen weit beschränkteren Erfolg haben müssen, als wenn dieselben allge mein gehalten werden. Man bedenke dazu, daß solche Anzeigen oft nicht an den geeigneten Sortimenter gelangen, und die angekündigten Bücher für dessen Wirkungskreis nicht immer passen. Das Publicum ist bekanntlich häufig noch unerfahren in solchen Sachen, und glaubt, daß das betreffende Buch nur in der dabei angegebenen Buchhandlung vorräthig und zu erhalten sei. Wie gesagt, das Weglassen von Sortimenlsfirmen verdient um so mehr empfohlen zu werden, weil es nicht allein sehrzweck mäßigundunparteiischist , sondern auch unter den College» einer Stadtkeinerlei Neidaufkommen läßt, der zuweilen sogar dem Ab satz dieses oder jenes Buches schaden könnte. Bei der Aufgabe sol cher Anzeigen ist es aber nöthig, jedesmal dem Adressaten anzu deuten, daß dieselben ohneZusatz einer Firma inscrirt wer den, indem mancher zeitungverlegende Buchhändler sonst egoi stisch genug ist, ungewünscht seine werkhe Firma hinzuzufügen, vielfach sogar mit großer Schrift, wodurch die Jnsertionsgebüh- ren obendrein vermehrt werden. — Es wird ferner die Bemer kung nicht überflüssig sein, daß die meisten Zeitungs-Expeditio nen gewiß gern bereit sein werden, die Bücheranzeigen von an- ^ gesehenen Verlagshandlungen bei direkter Einsendung rasch und ^ genau nach Vorschrift zu inserircn, und dazu aufVerlangen nicht selten Jahresrechnung und Rabatt gewähren werden. Kurz, es wird Zeit, auch im Buchhandel alles so praktisch und einfach als möglich einzurichten und, ohneengherzig zu sein, unnöthige Ausgaben zu vermeiden; das ist ein wohlmeinender Rath. „Wer das Kleine nicht ehrt, ist das Große nicht werth." Man weiß nicht, ob uns die nächste Zukunft Glück oder Unglück bringen wird; möge sie für unser großes deutsches Vaterland und den Gesammt-Buchhandel eine glückliche sein! Rechtsfälle. Erkenntniß vom Obergerichte des Kantons Zürich, photogra phische Nachbildung betreffend. Am 21. Mai hat die Criminalabtheilung des Obergerichts des Kantons Zürich, in Uebereinstimmung mit dem Bezirksge richte Zürich, eine prinzipiell wichtige und gewiß gerechte Ent scheidung getroffen, indem sie die von einem Berliner Photo graphen zum Zwecke des Verkaufs bewerkstelligte photographische Nachbildung der bekannten Dickelmann'schen Schweizerland schaften (Stahlstiche) für ein Vergehen im Sinn des Concordals gegen Nachbildung von Kunstwerken erklärte- In Gemäßheit dieser Entscheidung wurden die betreffenden in einer Zürcherischen Kunsthandlung feilgebotenen Photographien consiscirt und der
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