'ts. Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler»Messe zu Ostern, täglich. Beiträge für das Börsenblatt find an die Redact ion. — Jnse> rate an die Expedition ^ desselben zu senden. Vss-Ä t-k,- ur Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. .V 1. Leipzig, Mittwoch den 3. Januar. M6. Amtlicher T h e i l. . .i.!> .u .!>o u-r.»!''! sLttLlüsstLrsL Bekanntmachung. Wir bringen wiederholt zur Kenntniß, daß aste N euigk eiten, Fortseßungen und neue Auflagen des deutschen Buchhandels an die I. C. Hinrrchs'sche Buchhandlung in Leipzig behufs Aufnahme in daS Verzeichnis der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buchhandels" im amtlichen Theile des Börsenblattes unverlangt ein-, zusenden sind, wobei wir vorgekommener Reclamativnen wegen die .Grundsätze bekannt machen, nach welchen die Aufnahme stättfindet: 1) Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in nuturu vorliegen; bloße Titeleinsendungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige besondere Aufforderung zu erfolgen. 3) Bon Zeitschriften,, welche ganz-, halb- oder vierteljährig berechnet werden, wird, bloß die Nummer oder das Heft, womit die Berechnung erfolgt, in das Neuigkeitsverzeichniß ausgenommen; Monats-, Wochen- und Tageblätter höchstens vier mal ins Jahre, auch wenn sie einzeln oder öftet berechnet werden. 4) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: n) sammtliche in den Staaten des Deutschen Bundes und in den deutschen Camonen der Schweiz erscheinende neue Werke, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind; b) die Erzeugnisse des Auslandes in deutscher oder einer der beiden clässischen Sprachen, soweit sie in den deutschen Buchhandel kommen. 5) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: n) bereits verzeichnete Artikel, welche ohne weitere Veränderung wiederholt als „neue Ausgabe" erscheinen oder in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complet von neuem ausgegeben werden; b) im Auslande erscheinende Werke in fremden lebenden Sprachen. Stuttgart, Bonn und Leipzig, den 1. Januar 1866. Der Vorftüll- -es Dörsenvereins -er Deutschen DuchlMdier. Carl Hoffmann. Gustav Marcus. Franz Wagner. ) Xik-WI st . ...i Bekanntmachung. Die Redacrion benachrichtige ich, daß auf den unterm 13. v. Mts. angebrachten Antrag der Buchhandlung von L. Hachette Co. zu Paris die nachstehenden, im Verlage derselben erschie nenen Schriften zum Schutz der den Urhebern, ihren gesetzlichen Vertretern und Rechtsnachfolgern zustehenden Rechte in das zu dem Zweck hier geführceRegister französischer Werke eingetragen worden sind. 1) 1,68 troi8 rsAN68 äs In nntnrs, xnr Is I)r. OUslln. No. 92 — 99. 1865. 2) 1,6 tour än rnonäs, pur Lä. Olrnrton. No. 299—302. 1865. 3) lUa, SUF6886 ä68 snlants, pur 61. Latin 4) L'äpss äs 8n8»un6. Histoirs ein tsmps äs p'rnn^vis I., pur Lin. 6on2ktl68. Dreiunddreißigster Jahrgang. 5) 1,68 mill6 6t UNS uuits. No. 43—50. 1865. 6) Histoirs populairs enntsmporaius äs In Lranse. No. 165 — 170. 1865. 7) Ln ssrnalns äss snknpts. No, 625—632. 1865. 8) Ls gournnl xonr tous. No. 835 — 844. 1865. Von 5 bi8 8 von Lnlinrs. 9) Lssni sur 1'bistoirs nnivsrsslls, xnr LrsvvLt l'nrnäol. 10) Nonvsnux 6S8NI8 kl6 critikjns 6t ä'distoirs, pnr 11. Ruins. Berlin, den 27. December 1865. Der Königlich Preußische Minister der geistlichen, Un terrichts- und Medicinal-Angelegenheiten. In Vertretung Lehnerr.