Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler. Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für daS Börsenblatt sind an die Reda ction, — Jnse. rate an die Erpcdjtion desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. M 8. —» Leipzig, Fnilag den 1ü. Januar, « 1888. Amtlicher T h e i l. Leipziger Verleger-Verein. Allgemeine Gcschäftsnormen. Als nothwcndige Grundbedingungen anerkennt der Verein folgende Gcschäftsnormen, und stellt solche als für alle seine Mit glieder und die Sortimentshandlungen, mit denen sie in Rech nung stehen oder kommen werden, als allgemein gültig fest: 1) Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirt Uebertragene muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauffolgenden Ostermcfse bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgesetzter und das Remittiren fest be zogener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt- sinden. 3) Wer in der Ostermessc die vorjährige Rechnung nicht erle digt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berech tigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens zu jcderZeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eine Handlung in der Ostermesse zucückzu- senden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zu rückzunehmen, resp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr ver pflichtet. 5) Der Verleger hat die Befugnis, ihm zurDisposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rücknahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu fordern berechtigt. Auszug aus der Geschäftsordnung. Der Zweck des Leipziger Verleger-Vereins ist, eine allge meine Ordnung und Pünktlichkeit, namentlich im Abschließen der Conti und Zahlen der Saldi, im Bereiche der Geschäftsverbin dungen seiner Mitglieder, theils aufrecht zu erhalten, theils her- beizusühren. h. 2. Gegen diejenigen Sortimentshandlungcn, welche die sem Zweck zuwidcrhandcln, kann der Verein folgende Maßregeln anwenden: s) Mahnung mit Drohung, b) zeitweise Crcditentziehung, e) gänzliche Crcditentziehung, 6) entsprechende Bezeichnung (Weglassung) auf der Liste des Vereins, Dreiunddrcißigster Jahrgang. o) Einziehung durch Wechsel, k) Einziehung durch gerichtliche Klage. §. 8. In jedem Jahre — das erste Mal vier Wochen nach Pfingsten — wird eine Liste derjenigen Handlungen angefcrtigt, die mit der Mehrzahl der Vereins-Mitglieder in offener Rechnung stehen und ihre Verbindlichkeiten gegen dieselben voll ständig erfüllt haben; eine zweite Liste erscheint nach der Michae lismesse. Leipzig, Januar 1866. Abel, Ambr., 8to»v. Klinkhardt, I. Amelang 's Verlag, 6omm.-A. Kollmann, C. E. Arnoldische Buchh. Kummer, Ed., Bach,J. G. Leiner, O. Bergson-Sonenb erg,J.A. Lorck,C. B. Brcdt, E. Mayer, E.H. Dcckmann,E. Mayer, Gustav. D ürr'sche Buchh. Reclam jun., PH. Engelmann, Wilh., Ltollv. Schlicke, B., 6omm.-K. Felix, A. S ch u b e r th, Ju l., L C o. Fleischer,Fr. Schnitze,Her m. Geibel,Carl. Schulz,O.A. Gerhard, Wolfg. Violet,W. Gräbner, G. Vogel, F.C.W. Gumprccht,A. Wicdemann,L. Händel, C. A. Winter'sche Verl., C. F. Hinrichs'sche Buchh., Stollv. Möller, J.T. Hirzel, S., 6oinm.-AI, Bekanntmachung. Die Redaction benachrichtige ich, daß auf den unterm 22. v. Mts. angebrachten Antrag der Buchhandlung Firmin Didot Freres, Fils ck Eo. zu Paris die im Verlag derselben erschienenen Schriften: 1. Nosurs guriäi^ussstguäioluirssäsl'uneiöiillsRomsä'uprös Iss xostss latins, pur LuA. Ilenriot. 1865. 2. IkAS. Rouvslls, pur Lmwslins Ru^monä. 1865. zum Schutz der den Urhebern, ihren gesetzlichen Vertretern und Rechtsnachfolgern zustehenden Rechte in das zu dem Zweck hier geführte Register französischer Werke eingetragen worden sind. Berlin, den 15. Januar 1866. Der Königlich Preußische Minister der geistlichen, Un terrichts- und Medicinal-Angelegenheiten. In Vertretung Lehnert. 21