Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1866
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- 1866-01-19
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1866
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- Deutsch
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sI354.j In einem größeren Verlagsgeschäft einer süddeutschen Kreishauptstadt wird dem nächst die Stelle eines 1. Gehilfen offen und soll dieselbe bis längstens 1. Mai wieder besetzt werden. Nur ganz tüchtige, bestens empfohlene Männer gesetzten Charakters, welche auf dauernde (zugleichangenehme) Stellung reflectiren,wollen sich melden. Briefe befördert die Erped. d. BI. unter Chiffre 2. 84. s1355.j Ein tüchtiger Sortimenter, gesetzten Alters, der an selbständiges Arbeiten gewöhnt ist, und dem mit Ruhe die Buchführung anvertraut werden kann, findet sogleich in einer angenehmen Stadt Bayerns eine dauernde Stelle. Salär 450 fl. — Offerten nebst Abschrift der Zeugnisse beliebe man an i Hrn. E. F. Steinacker in Leipzig unter dem ! Zeichen 1. VV. gelangen zu lassen. s1356.j Für einen jungen Mann, der sich bei , mäßigen Ansprüchen in einem größeren vielsei- z tigen Berlagsgeschäfte ausbilden will, bietet I sich Ende Februar hierzu vortheilhafte Gelegen heit in einer größeren Stadt Bayerns. Briefe sub 8. ö. Kr. 16. wollen der Erped. d. Bl. zur Weiterbeförderung übergeben werden. jI357.j In einem größeren Geschäfte Wiens wird ein junger Mann gesucht, der im pho tographischen Kunsthandel vollständig be wandert und der französischen und englischen Sprache mächtig ist. Es wird besonderes Gewicht ^ darauf gelegt, daß derselbe sich bei dem gebil deteren und höher gestellten Publicum beliebt zu machen wisse und zu einem gewandten Verkäufer alle nöthigc Routine besitze. Nur solche, vorzugsweise aber Süd- oder Mittel deutsche, finden Berücksichtigung, wenn sie sich gleichzeitig mit tadellosen Zeugnissen über ihre frühere Carriere ausweisen können. Gehalt ist dem Geschäft entsprechend und sind die längere Zeit in demselben Angestellten durch Tantieme inleressirt- Franco-Briefe sub k. sh 306. an die Redaction der „Photographi schen Correspondenz" in Wien. j1358.j Lehrlingsgesuch. — In meiner Buchhandlung ist eine Sehrlingsstelle offen. Wohnung und Kost auf Wunsch im Hause. Bremen, im Januar 1866. Hermann GeseniuS. Gesuchte Stellen. sI359.j Ein Musikalienhandlungsgehilfe, em pfohlen durch C. A. Challier LCo. in Ber lin, sucht zum 1. März oder 1. April Stel lung, womöglich in einer größern Stadt. Nähe res durch die Musikalienhandlung von C. A. Challier L Co. in Berlin. s1360.j Ein junger Mann von 23 Jahren, über vier Jahre im Buchhandel, mit vorzüg lichen Zeugnissen, sucht zum 1. April in einer größern Sortimentshandlung eine Gehilfen stelle. Derselbe hat sein Abiturienten-Eramen bestanden und ist der englischen und franzö sischen Sprache mächtig. Gef. Offerten sub 8. 3. befördert die Erped. d. Bl. s136l.s Ein junger Mann, ca. 1^ Jahre dem Sortimentsbuchhandel als Gehilfe angehörig, sucht zu Ostern d. I. unter bescheidenen An sprüchen, womöglich in Leipzig, eine Stelle. — Gef. Anfragen und Offerten unter der Chiffre 8.. (4. sh 17. hat die Erped. d. Bl. die Güte zu befördern. jI362.j ki» junxer IVlsnn, der seine 3jäb- rige Kebrreit in einer der grössten 8orti- ments und ^utig u ari stsges edelste Berlins Ostern v. 1. beendigte uncl seitdem daselbst als Oekilte bssckäktigt ist, suebt 2Uin 1. ^pril s. c. anderweitig 8teIIung. Kek. Adressen sub ^4. 8t. 21. wird die löbl. 8ein'scke Buebk. in 1-eiprig ru befördern die 6üte tieeden. Besetzte Stellen. s1363.j (Verspätet.) Allen den Herren Bewer bern um die Stelle, welche unter der Chiffre Kr. 60. ausgeschrieben war, nebst unserem! Danke aus diesem Wege zur Nachricht, daß i solche besetzt ist. Vermischte Anzeige». Ein Nachdruck von Schillers Werken. s1364.j Herr A. H. Payne in Leipzig hat im December 1865 ein Circular an die Redactio nen öffentlicher Blätter erlassen, welches aus unerhörte Weise dem bestehenden Rechte Hohn spricht und das Publicum zu täuschen versucht. ^ Die Schiller'schen Werke werden mit Ablauf! des Jahres >866, so sagt Herr Payne, Ge meingut, und er, Payne, liefere an demselben Lage, an welchem dies geschehe, für einen Thaler die vollständige Gesammtausgabe. Herr Payne muß wissen, daß wie in allen deutschen Bundesstaaten so auch in Sachsen (K. Sächs. Gesetz vom 30. Januar 1864, Bdr- senbl. Nr. 30) in Gemäßheit des Bundes- beschluffes die Schutzfrist bis auf den 9. No vember 1867 erstreckt ist. Jede Vervielfältigung, welche vor diesem Zeitpunkt ohne Zustimmung ! der allein Verlagsberechtigten unternommen I wird, ist verbotener Nachdruck. Herr Payne j sagt also eine offenbare Unwahrheit und gibt ! ein Versprechen, das er gar nicht halten kann. Wir, die allein berechtigte Verlagshandlung ! von Schiller's Werken, werden uns gegen diesen Eingriff zu schützen wissen. Wir machen Jeder mann, besonders aber alle Diejenigen, welche sich mit dem Verkaufe von Büchern oder Jour nalen befassen, darauf aufmerksam, daß es sich bei dem Payne'schen Geschäft um Ankündi gung eines Nachdrucks handelt, dessen Vertrieb die gesetzlichen schweren Strafen nach sich ziehen würde. Herr Payne führt die Sprache, welche die Nachdrucker noch immer geführt haben. Er stellt das bestehende Verlagsrecht als eine gehässige Schranke, als längst verrostete Pri vilegien dar, in deren Fesseln die unsterblichen Werke Schiller's gehindert seien, ihre eigent liche Mission zu erfüllen. Es soll eine arge I Beschränkung der Nation und ihres Cultur- lebens darin liegen, daß Schiller's Werke nicht längst Gemeingut sind. Dieser schmählichen Verdrehung des Sachver halts gegenüber sei eine kurze Bemerkung ver gönnt. Nicht im Interesse der Verlagshandlung, sondern in dem der Familie des großen Dichters wurde das Privilegium gegen Nach- ! druckertheilt. Eswareine Ehrenschuld verdeut schen Nation an die Hinterbliebenen des Man nes. Für dieVerwerthung dieses Schutzes haben wir Schiller's Erben seit seinem Tode mehrere hunderttausend Gulden bezahlt. Wir bezah len in gleichem Maßstabe noch heute undwerdenbis 1868 fortbezahlen. Findet das Jemand zu viel, wenn er sich erinnert, daß der große Mann sein ganzes Leben und Wirken an geistiges Schaffen gesetzt hat und seinen Kinder» keine irdischen Güter hinterließ, seinem Volke aber einen geistigen Schatz, der nach Jahrhunderten noch Segen verbreiten wird? Ohne jene Zahlungen wäre allerdings der Preis der Schiller'schen Werke billiger geworden. Wer aber hätte die nationale Schuld berichtigt? Wir haben die uns gewordene Aufgabe in jeder Beziehung gewissenhaft erfüllt; wir haben in würdiger Ausstattung, zu den mäßigsten Preisen und mit vollständigster Honorirung der Schiller'schen Familie den Werken Schiller's allgemeine Verbreitung ermöglicht. Auch jetzt schon, bei Entrichtung eines großartigen Ho norars und mit dem Zuschläge, welcher die Bemühungen des Sortimentshandels vergütet, gehören Schiller's Werke in den wohlfeiler» Ausgaben zu den billigsten Büchern ähnlicher Art. Bequemer mag es sein, in freibeuterischer Weise fremde Geistesarbeiten als Lockspeise hinauszuschleudern. Allein, — und diese Frage appellirt an das ganze deutsche Publicum, — ist es nicht der nationalen Dankbarkeit würdig, und ist es nicht der passende Weg sie zu be- thätigen, daß jeder Käufer auch in seinem Theil einen kleinen Beitrag gibt, um das einzige Gut, welches Schiller erarbeitete, den Seinigen nutz bar zu machen? Möge das Publicum sich vorsehen; der an- gekündjgte Nachdruck kann nicht vor Ablauf des Jahres 1867 ausgegeben werden. Er soll dann einen preußischen Thaler kosten, aber man hat weitere zwei preußische Thaler zu bezahlen für ein Journal, das nicht werth ist als Enveloppe zu dienen. Nach Aufhören des Privilegiums und damit der Honorarzahlungen werden die Originalausgaben nicht nur schöner und correcter, sondern auch wohlfeiler sein als alle derartigen Producle. Stuttgart, I. Januar 1866. I. G. Cotta'sche Buchhandlung. s1365.) List K Francke in Leipzig versand ten soeben folgende Kataloge ihres antiqua rischen Lagers: Nr. 27. Verzeichniß von Werken aus dem Gebieteder Theologie und Philosophie rc. aus dem Nachlasse des Herrn vr. I. John, Pastor an der St. Petrikirchc in Hamburg. Nr. 28. Verzeichniß vonWerkenaus allen Zweigen der Naturwissenschaften. Von den angesetzten Preisen gewähren wir 16U gh Rabatt gegen baar. Wir bitten um thätigste Verwendung. Zur geneigten Beachtung. s1366.j Durch ein Versehen unterblieb auf unfern ! heute versandten Remittenden-Facturen bei dem Artikel I-orsnt, cliv ii^xoäarmatiselisnlngsotinnan die Notiz, daß wir davon Disponenda nicht gestatten können. Indem wir dies nachträglich hiermit zur Notiznahme anzeiaen, bitten wir angelegentlich um gefällige Berücksichtigung, da es uns gänzlich an Exemplaren zu Ausführung fester Bestellungen mangelt. Leipzig, den 9. Jan. 1866. Beit L» Co.
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