Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag ; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für dai Börsenblatt sind an die Red action, — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. W 14. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. ——»» Leipzig, Freitag den 2. Februar. 188k. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. In der heutigen Generalversammlung unseres Vereins wur den an die Stelle der statutenmäßig ausscheidenden Dcputirten die Herren Or. A. Barth und Fr. Köhler, und des stellvertretenden Deputirten Herrn I)r. E. Brock Haus die Herren Fr. Köhler und vr. E. Brockhaus zu Deputir ten, Herr vr. A. Bar th zum Stellvertreter gewählt. Zu Revisoren der Jahresrechnung wurden die Herren Reis land, Rost und Voerster, und zu Mitgliedern der Auf sichtscommission bei der Bestellanstall die Herren Fleischer, Grunow, Heubel, Kirchner, Kittler und Voerster er nannt. Die Deputation wählte aufs neue Herrn Stadtältesten R. Härtel zum Vorsitzenden, „ S. Hirze I zum Secretär, „ Fr. Wagner zum Eassirer. Leipzig, den 29. Januar 1866. Die Deputation des Vereins -er Buchhändler zn Leipzig. R. Härtel, Vorsitzender. S. Hirzel, Secretär. Leipziger Verleger-Verein. Allgemeine Geschäftsnormen. Als nothwendige Grundbedingungen anerkennt der Verein folgende Geschäftsnormen, und stellt solche als für alle seine Mit glieder und die Sortimentshandlungen, mit denen sie in Rech nung stehen oder kommen werden, als allgemein gültig fest: 1) Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirt Uebertragene muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauffolgenden Ostermesie bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgesetzter und das Remittiren fest be zogener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt- sinden. 3) Wer in der Ostermesie die vorjährige Rechnung nicht erle digt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesie creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berech- Drelunddreißigster Jahrgang. tigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens zu jederZeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eine Handlung in der Ostermesie zurückzu senden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zu- rückzunehmcn, resp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr ver pflichtet. 5) Der Verleger hat die Befugniß, ihm zurDisposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rücknahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesie zu fordern berechtigt. Auszugaus der Geschäftsordnung. Der Zweck des Leipziger Verleger-Vereins ist, eine allge meine Ordnung und Pünktlichkeit, namentlich imAbschließen der Eonti und Zahlen der Saldi, im Bereiche der Geschäftsverbin dungen seiner Mitglieder, theils aufrecht zu erhalten, theils her beizuführen. §. 2. Gegen diejenigen Sortimentshandlungen, welche die sem Zweck zuwiderhandeln, kann der Verein folgende Maßregeln anwenden: s) Mahnung mit Drohung, b) zeitweise Ereditentziehung, o) gänzliche Ereditentziehung, cl) entsprechende Bezeichnung (Weglassung) auf der Liste des Vereins, v) Einziehung durch Wechsel, l) Einziehung durch gerichtliche Klage, tz. 8. In jedem Jahre — das erste Mal vier Wochen nach Pfingsten — wird eine Liste derjenigen Handlungen angefectigt, die mit der Mehrzahl der Vereins-Mitglieder in offener Rechnung stehen und ihre Verbindlichkeiten gegen dieselben voll ständig erfüllt haben; eine zweite Liste erscheint nach derMichae- lismesie. Leipzig, Januar 1866. Abel, Ambr., 8ts>iv. Engelmann, Wilh., 8t^I!v. Amelang's Vcrlag,6omm.-K. Felix, Ai Arnoldische Buchh. Fleischer, Fr. Bach,J.G. Geibel,Carl. B ergson-S on enb erg,J.A.G erhard, Wolfg. Bredt,E. Gräbner,G. Deckmann,E. Gumprecht,A. Dürr'sche Buchh. Händel, E.A. 38