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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1866
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1866-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1866
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Ist es einerseits zu beklagen, daß sich die Cotta'sche Buch handlung nicht lediglich sachlich geäußert, sondern auch eine an dieser Stelle übel angebrachte Kritik eines Payne'schen Unter nehmens ausgesprochen hak, so sind die Payne'schen Auslastungen doch so maßlos, daß sie sich selbst richten und mindestens im Bör senblatt keine Widerlegung verdienen. Wogegen an dieser Stelle Verwahrung eingelegt werden soll, das ist die auf die Unbekanntschaft des Publikums mit den Nach drucksgesetzen berechnete Form der öffentlichen Ankündigung von Schiller's Wecken für 1 Thlr. Hr. Paync hatte nicht verschweigen dürfen, daß er erst im Laufe des November 1867 den offerirten Schiller liefern könne, er aber verspricht die Lieferung im Jahre 1867 und verleitet um so mehr zu der Annahme, daß die Reflectenten auf seine Offerte schon Anfangs 1867 für 1 Thlr. in den Besitz von Schiller's Werken gelangen könnten, da er dies Angebot als eine Prämie für die Abnehmer des Familienjournals für 1866 hin- stellt. Hat Hr. Payne nicht bedacht, welchen unangenehmen Er örterungen der Sortimenter durch sein Verfahren ausgesetzt wird, oder ist ihm das völlig gleichgültig? Selbst dem Buchhandel gegenüber verschweigt in seiner Er widerung im Börsenblatt Nr. 10 Hr. Payne den Umstand, daß er erst gegen Ende nächsten Jahres mit seiner vortrefflichen, alle Eotta'schen hinter sich lastenden Schiller-Ausgabe die Welt be glücken darf. Meint er auch im Buchhandel auf Unkenntniß der Rechtsverhältnisse fußen zu dürfen, so irrt er sich gewiß darin; davon aber darf er sich versichert halten, daß der Buchhandel im Großen und Ganzen seine Manipulationen entschieden mißbilligt und daß der Sortimentsbuchhandel insbesondere nicht verfehlen dürfte, das Publicum über das Payne'sche ^Verfahren wo und wie er kann aufzuklärcn. — n. III. Nachdem wir bisher vergeblich auf irgend eine Meinungs äußerung in der Cotta-Payne'schen Schillerangelegenheit in dem Börsenblakte gewartet haben, geben wir in dem Nachfolgenden dem deutschen Buchhandel einige Bemerkungen, die sich uns bei Lesung der beiden bezüglichen Artikel im Börsenblatts aufdräng ten, und die wir uns freuten von mehreren College», bestätigt ge funden zu haben. Niemandem konnte wohl die Anzeige einer bevorstehenden Herausgabe der Schiller'schen Werke in billigen Ausgaben uner wartet kommen. Es ist bekannt, daß das den Verlegern gege bene Privilegium mit November nächsten Jahres erlöschen und die Herausgabe der Werke der Concurrenz freigegeben sein wird. Daß dies aber in einer Weise geschehen, wie cs Hr. Payne in seiner bekannten Einladung zum Abonnement auf seine illustrir- len Journale thut, hat wohl kein unserem Stande Angehöriger denken können. Unserer Ansicht nach erinnertHrn. Payne's Auf ruf sehr an die bekannten Proklamationen der Hamburger „Bücher- Ex- und Exporteure", die bei Abnahme ihrer „spottbilligen Prachtwerke zur Deckung der Kosten einige Stücke guter, klassischer Romane" zugeben.— Indessen, abgesehen davon, enthalt die Payne'sche Offerte Versprechen, welche ihr Aussteller, soweit wir unterrichtet sind, wohl schwerlich wird erfüllen können. Das den Verlegern von Schiller's Werken ertheilte Privilegium läuft erst gegen Ende 1867 ab; nichtsdestoweniger verspricht Hr. Payne dieselben schon für Ende 1866. Nicht allein dies! Hr. Payne macht sogar der Eotta'schen Buchhandlung das Recht des jetzigen Allcinbesitzes von„Schillcr'sWerken" streitig; er sagt, dieCotta'sche Buchhandlung wisse wohl, daß er, Hr. Payne, im Besitze von Schiller'schen Manuskripten aus frühester Zeit wäre. Nun, wir glauben, diese „Manuskripte" zu kennen. Veröffentlichte doch die Firma A. H. Payne in Leipzig vor wenigen Jahren zu 1 Thlr. ein „berühmtes, ungekanntes Schiller'sches Jugendwerk" auf feinem Papier, breit gedruckt mit allerliebsten, wunderbar illumi- nicten Bilderchen — eine That, für die ihm die Nation nicht genug danken kann! — Wenn Hr. Payne in seiner Erwiderung Hrn. v. Cotta der Unwahrheit zeiht, indem sich dieser für den Besitzer von Schiller's Werken ausgebe, so kann er damit wohl die Leser des Familienjournals düpiren; jeder Berufsgenoste wird aber zugeben, daß Cotta wirklich alleiniger Besitzer von „Schiller's Werken" (wie im Eotta'schen Aufsatz steht), wenn auch nicht aller „Schiller'sch en Werke" ist, und bis November 1867 bleiben wird. Wenn wir auch zugeben wollen, daß Hr. tz. Cotta recht gern alleiniger Inhaber dieses Rechts bliebe, und die Ausgabe von „Hundert Tausenden" nicht scheuen würde, um ein Monopol auf weitere Decennien zu erlangen, so ist dies mindestens sehr begreif lich, und wir glauben nicht, daß Hr. Payne in gleichem Falle nicht gleiche Wünsche hegen würde. Uebrigens halten wir den Hrn. v. Cotta gemachten Vorwurf für ungerecht, als habe er die Schiller'schen Werke in einer ihrem Inhalte und ihrer Bedeutung nach unwürdigen Weise herausge geben und sein Vorrecht in engherziger, kleinlicher Weise aus genützt. Die im Erscheinen begriffene Ausgabe in 6, resp. 12 Bän den läßt an Billigkeit und Eleganz wohl wenig zu wünschen übrig, und wir glauben Hrn. v. Cotta im Besitze von Mitteln, die ihn ziemlich vor jeder Concurrenz, sei es im Preise oder in der Aus stattung, schützen werden. Indessen, Concurrenz wird eintreten; sie ist statthaft, gerechtfertigt, ja nöthig. Aber wir hoffen es zur Ehre des deutschen Buchhandels, daß derselbe Anträge im Payne' schen Sinne mit Entschiedenheit und durch die That zurückweist, zumal vom commerciellen Standpunkte aus der Sortimenter bei einer Ausgabe von 1 Thlr. ord. schwerlich bei Tragung der ent stehenden unvcrhältnißmäßig hohen Fracht Seide mit den Pay ne'schen Journalen spinnen wird. Auf die persönlichen Bemerkungen in den beiderseitigen Cir cularen einzugehcn, ersparen wir uns. Uebrigens scheint das Cotta'sche Urtheil über Hrn. Payne's Journale starke Verbrei tung im Buchhandel und dem gebildeten Theile des Publikums gefunden zu haben. Auch halten wir es nicht für nothwendig, daß man faule Fische erst essen müsse, um zur Ueberzeugung zu gelangen, daß sie— sehr faul sind. Berlin, 28. Januar 1866. — I. Miscellen. Es ist schon mehrmals, wenn auch stets nur vereinzelt, der Versuch gemacht worden, den Vorstand des Börsenveceins zu vermögen, die Aufnahme der in den außerdeutschen preußischen Provinzen erscheinenden Nova in nicht- deutscherSprache indenamtlichenTheil des Börsen blattes zu veranlassen. Der günstige Erfolg dieser Maßregel wird wohl nirgends verkannt oder bestritten werden können. Wenn wir nun in der Aufzählung der zur Aufnahme in das Börsenblatt berechtigten Werke lesen, daß „sämmtlichc in den deutschen Cantonen der Schweiz erscheinenden neuen Werke, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind", dieser Vergünsti gung theilhaftig werden, so erscheint es gewiß geradezu unbillig, die in den nichtdeutschen preußischen Provinzen erscheinenden Nova, in polnischer Sprache z. B., auszuschließen. Sollte sich der Vorstand des Börsenveceins nicht etwa durch einen gemein samen Ausdruck eines dahin zielenden Wunsches seitens der be treffenden Verleger dazu verstehen, diesem Bedürfniß, welches er
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