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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1866
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1866-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1866
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18660307
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1866
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^ 28, 7. März. Nichtamtlicher Theil. 565 drigen Jnsertionsiarif genießen, sondern das Blatt auch gratis, mir Post erhalten. Ich sollte nun zur Widerlegung der Gründe übergehen, die Hr. Maier gegen die Wahlzettel anführt; diese Gründe müssen aber Hrn. Maier selbst nicht sehr überzeugend geschienen haben, denn nacbdem er sie ausführlich entwickelt hat, sagt er in dem nächsten Absatz: — „Sollte indessen wirklich von vielen Seilen ein Wahlzettcl anstatt des sehr praktischen Verschreibungscegisters gewünscht werden" — und macht dann Vorschläge für eine Ver änderung des Registers, welche auch die Benutzung desselben als Wahlzettel zulassen würde. Ich glaube daher, mir und den Lesern dieser Blätter die nähere Erörterung jener Gründe ersparen zu können. Da Hr. Maier sich übrigens am Schlüsse seines Auf satzes noch vorbehälk, „wohlüberlegte" Vorschläge in Bezug auf das Börsenblatt zu machen, dürfte es auch nicht zweckmäßig sein, jetzt schon auf eine Erörterung der von ihm in Nr. 19 in dieser Beziehung gemachten Vorschläge, obwohl mir dieselben sehr be achtenswert!) scheinen, einzugehen. Auch mit meinem verehrten Freund Hrn. Dominicus stimme ich in dieser Frage nicht ganz überein. Hr. Dominicus meint nämlich, das Verschreibungsregister würde zweckmäßig sein, wenn alle Neuigkeiten darin erschienen. Mir scheint aber, daß cs dann erst recht schwierig sein würde, etwas darin aufzusinden, und daß die Zwcckwidrigkeit dieser Einrichtung dann erst recht hervortrelen würde. DieseMeinungsverschiedenheit ist indessen ohne praktische Bedeutung, da gar keine Aussicht vorhanden ist, daß auch nur die Hälfte aller Neuigkeiten in dem Vecschreibungscegister er scheint, und da unsere Ansicht über dieses Register in seinem gegenwärtigen Zustande ganz übereinstimmt, indem wir cs beide für sehr unzweckmäßig halten. Meiner Ansicht nach sollte das Börsenblatt in zwei Abthei lungen zerlegt werden. Die eine würde alle Anzeigen, die Bestel lungen suchen, aufzunehmen und etwa in der Form von Hrn. Naumburg's Wahlzettcl zu erscheinen haben, die zweite Abthei lung hätte in der bisherigen Form des Börsenblattes mit dessen gegenwärtigem Inhalt zu erscheinen. Hrn. Naumburg, der durch seinen Wahlzelle!, obgleich er eine schon eröffnete Bahn ver folgte, doch einem Bedürsniß des Buchhandels in sehr sachge mäßer Weise cntgegenkam und der, wenn auch nicht mit Opfern, dem Buchhandel wesentliche Dienste geleistet hat, sollte eine bil lige Entschädigung für den ihn tceffendenNachtheilgebotenwerden. Schließlich muß ich noch bemerken, daß ich die von Hrn. Maier in seinem oft erwähnten Aufsatz gebrauchten Worte, „es sei unbegreiflich, wie man für diese zopfmäßigen Wahlzettcl heute noch in die Schranken treten könne", mit Bedauern gele sen habe. Solche Ausdrücke werden gewöhnlich gebraucht, wenn objektive Gründe fehlen und wenn man den großen Haufen ver blüffen will; bei einer Erörterung unter Fachgenossen aber machen solche Worte selten einen guten Eindruck. Ich erwähne dies nur, weil ein Ton dieser Art, bei einer Polemik im Börsenblatt, nicht erfreulich ist; Hr. Maier hat es aber gewiß nicht übel gemeint, sonst hätte er ja nicht, was ihm beim Beginn seines Aufsatzes „unbegreiflich" schien, in der zweiten Hälfte desselben selbst ge- than, indem er einen Vorschlag zur Umwandlung des Registers in einen Wahlzettel machte. Prag, 1. März 1866. F. Tempsky. V«. Ich kann dem Lvbredner des Verschrcibungsrcgisters im Börsenblatt Nr. 19 nicht beistimmen. Im Gegentheile halte ich dieses für ganz zwecklos und glaube, daß es von den wenigsten SortimenternmirFreude begrüßt worden ist, sondern daß es von den meisten als unnützer Ballast in den Papierkorb wandert. Nach meiner Ansicht ist folgendes Verfahren das einfachste. Bei Ducchlcsung des Börsenblattes rc. wird jedes zu ver schreibende Werk roth angestrichen, am Schlüsse die Bestellzettel sogleich herausgeschrieben und diese ins Bestellungsbuch einge tragen. Da letzteres nach jedem Eintreffen eines Ballens durch gegangen wird, so bleibt das Bestellte fortwährend im Gedächt nis und es werden Doppelbestellungen vermieden. Das Anstrei chen deS zu Bestellenden im Verschreibungsrcgister und das dop pelte Aufsuchen in diesem und in dem Bcstellungsbuche kostet weit mehr Zeit und macht mehr Mühe. Am vortheilhaftesten für den Sortimenter und wohl auch am billigsten für den Verleger wäre es, wenn alle Novitäten vor ihrer Versendung, jedoch alle ohncAusnahme, ein zig und allein in B ör sen b latt e, und zwar nur einmal — die Wiederholungen sind ohnehin meistens zwecklos — angezeigt würden und diesem ein Bestellzettel, so einfach wie möglich, beigegeben würde. Nach meiner Ansicht und nach meiner ^jäh rigen Erfahrung wäre dieses Verfahren allein zeit- und kosten ersparend, mit einem Worte praktisch. Sollten es Verleger dennoch für nölhig halten, ihre Novitäten nochmals durch eigene Circulare den Herren Sortimentern ins Gedächkniß zu rufen, und sollte der Naumburgische Wahlzettel dennoch fortfahren, uns das Papier zuFacturen zu liefern, so mag es immerhin geschehen, aber ich bin überzeugt, wer einmal Kenntniß von den erschiene nen oder erscheinenden Novitäten genommen und seineVerschrei- bung mit genauer Umsicht gemacht hat, der wird alle solche Pa piere nur als Maculattir betrachten. kV Miscellen. Frankfurt a. M., 1. März. In der heutigen Sitzung der Bundesversammlung wurden verschiedene Erklärungen be züglich dcsNachdrucksgcsetzes abgegeben. Sachsen-Altenburg behält sich seinen Beitritt zu dem Entwurf vor für den Fall, daß Preußen und Sachsen beitreten. Schwarzburg-Sondershauscn erklärt seine Zustimmung ohne Vorbehalt; dagegen macht Schwarzburg-Rudolstadt dieselbe von verschiedenenBedingungen abhängig. Braunschweig spricht den Wunsch aus, daß in dieser Angelegenheit dieVerhandlungen mit den widerstrebenden Regier ungen svrtgeführt werden sollten. Aus Berlin vom 2. März wird berichtet: „Buchhändler Julius Abelsdorff, als Eommissionsverleger des Buchs ,Viv än Nouveau Oässr' von Vesiniec auf Antrag der französi schen Regierung wegen Beleidigung des Kaisers angcklagt, wurde heute, nachdem festgestellt worden, daß in Frankreich die Reciprocität existirt, vom Eriminalgerichte zu 50 Thlcn. Geld buße und zum Verlust der Buchhändlerconcession (weil cs die dritte Preßvcrurtheilung in diesem Jahre ist) vcrurtheilt." Von Ahn's praktischem Lehrgänge der franzö sisch en S p r a ch e, 1. E ur su s, hat die Verlagshandlung (M. DuMonr-Schuuberg'sche Buchh. in Eöln) soeben die 150. Auf lage ausgegeben. Der Absatz dieses weltbekannten Schulbuches erreicht damit, der Ankündigung zufolge, die enorme Ziffer von 750,000 Exemplaren, und da, wie die Sorrimentshandlungen aus Erfahrung wissen, die Nachfrage, trotz vielfacher Concurrenz ähnlicher Lehrmittel, bisher eher eine Steigerung als Verminde rung erlitten hat, so dürfte der Zeitpunkt nicht mehr fern sein, wo der successive Absatz eine Million Exemplare betragen wird. In der That, ein Erfolg, wie er Schulbüchern selten blüht und wie er, unscrs Wissens, in den Annalen deS deutschen Buchhandels noch ohne Beispiel dasteht.
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