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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1866
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1866-03-19
- Erscheinungsdatum
- 19.03.1866
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- Deutsch
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^»? 33, 19. März. 685 Vermischte Anzeigen. Wer ist der Adressat? (6441.) Zu meinem innigen Bedauern habe ich, wie mir neu vorgekommene Fälle beweisen, auf gütlichem Wege noch nicht erreichen können, was mir nach Recht und Gesetz gebührt. Maßgebend kann, bei vorurtheilsfreier Be antwortung der in Nr. 22 u. 23 d. Bl- sub 4237 u. 4412 enthaltenen Entgegnungen, doch wohl nur der zwischen Käufer und Verkäufer abgeschloffene Kauscontract sein. In diesem heißt es: § 1. Es verkauft und hat kraft gegenwär tigen Vertrages bereits verkauft Herr Friedr. Aug. Credner aus Grund des be hördlich prolokollirten Vertrages de dato 21. April 1845 die von Herren Gottlieb Hasse Söhne erkaufte und laut behördlicher Con- cession eigcnthümlich besessene, unter der Firma F. A. Credner, k. k. Hof- Buch- und Kunsthandlung bestehende Sorti ments- Buch- u. Kunsthandlung rc. tz 6. Nicht mit verkauft wird hiermit und geht daher laut Z. 3. nicht mit über das Verlagsgcschäfl, somit alle Vorräthe an Verlags - und Commissionsartikeln des F. A. Credner. §. 13. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, alle an die Firma ohne nähere Bezeichnung eingehenden Briese und Sendungen zu öffnen. ?. 14. Da der Käufer sich erst die Buchhand- lungsconcession zu erwerben hat, so ge staltet ihm der Herr Verkäufer bis zur Erlangung derselben vorläufig die Zeich nung seiner handelsgerichtlich prolokollir- ten Firma als Handlungsbevollmächtigter F. A. Credner, k. k. Hof Buch- u. Kunsth. pr. Adr. H. C. I. Satow. Der Herr Verkäufer stimmt auch zu, daß der Herr Käufer nach erlangter behörd licher Bewilligung zeichne: H. C. I. Satow vormals k. k. Hof-Buch - u. Kunsth. §. A. Credner. §. 15. Der Herr Käufer übernimmt vom I- Januar 1864 alle, wie immer gearteten, gesetzlichen, auf dem hier erkauften Ge schäfte, sowie auf der Leihbibliothek haften den Verpflichtungen und Lasten. Habeich nach demWortlaute wie demSinne dieser Paragraphen in meiner dringenden Bitte (vide Börsenblatt 1865 und Schulz, Adreßbuch 1866 1. 38.) zu viel gesagt, bin ich Herrn Satow oder Herrn Sieinacker irgendwie zu nahe getreten, habe ich denselben zu ihren egoi stischen, oft hämischen Bemerkungen Veran lassung gegeben? Nach käuflicher Abtretung des Sorti mentsgeschäftes habe ich mir laut Kauf- contract für mein Verlagsgeschäft meine alte handelsgcrichtlich prorokollirte Firma ausdrücklich Vorbehalten, Herrn Satow nur gestattet, der auf seinen Namen lautenden Concession zum Betriebe einer Buch- und Kunsthandlung, der auf seinen Namen handelsgerichtlich protokollirten Firma zur näheren Bezeichnung den Titel meines frühe ren Svrtimentsgeschäftes beizufügcn, denn nur das in den contractlich bezeichnten Räumen der Handlung, in den contractlich bezeichnten Zimmern der Leihbibliothek befindliche feste Lager, die darin enthaltenen Utensilien, Ein richtungsgegenstände rc-, nicht aber die ad personam verliehenen Concessionen, den mir persönlich verliehenen Hof-Ehrentitel konnte und durfte ich nach den oesterreich. Gesetzen käuflich abtreten. Au meinem großen Bedauern gaben die Z. 13. u. 14. Veranlassung zu Differenzen, da ich seit September 1864 trotz aller mündlichen wie schriftlichen Gesuche und Vorstellungen die Durchführung dieser Paragraphen so wenig von Herrn Satow wie von Herrn Steinacker er zielen konnte. Während ich den Contract- punkten genau nachkam, eingehende, das Sor timentsgeschäft betreffende Briefe, Geldsen dungen, Packele, Scripturen gegen gegenseitig bedungene schriftlicheBestätigung abgab, konnte ich leider ein Gleiches von meinem Herrn Nach folger nicht erzielen! Um Ordnung in meinem Geschäfte, um das Rechtsprinzip aufrecht zu erhalten, veröffent lichte ich im August 1865 meine, in Nr- 107, 110, 114, 117 d. Bl- abgedrucktc „dringende Bitte", ersuchte den Herrn Inhaber der Firma E. F. Steinacker bis zum 13. Oktober 1865 wiederholt mündlich, wie in Privat- und Ge schäftsbriefen (in letzteren speciell in Np. 3 vom 17. Jan. 1865, Nr. 12 vom 20. April 1865, Nr. 16 vom 14. Juni 1865, Nr. 20 vom 19. Juli 1865, Nr. 24 vom 22. August 1865 und Nr. 29 vom 15. Oktober 1865) so angelegent lich als dringend um Beachtung des Kauf- contractes. Leider umsonst; er läßt bis zur Stunde, gewiß ganz widerrechtlich, alles an meine Fir ma Adrcssirte an Herrn Satow abscnden, von dem ich nur Einzelnes erhielt, während eine Masse Briefe, Rechnungspapiere, Scripturen, Cor- recturbogen, sous bn»<1e-Sendungen von Ver wandten und Freunden mir nicht znkamen, ja selbst unter meiner Adresse eingegangene Geld briefe erst auf meine Reklamationen nach Mo naten abgeliefcrt wurden!! Ich habe für mich einige literarische Zeitschriften, antiquarische wie Verlagskataloge, einzelne Jeitungsnum- mern mit Recensionen von Verlagsartikeln verschrieben, streiche auf meinen Verschreib zetteln die Firma E. F. Steinacker und schreibe darüber die des Herrn C. F. Fleischer; ich habe bei Ertheilung von Jnserataufträgen die Ein sendung der betreffenden Jeitungs-Nr. oder Ausschnitte als Jnscratbelege erbeten, und doch kommt mir manches Erbetene, kommen mir viele für mich bestimmte Einläufe nicht zu, weil Herr Steinacker unbefugt und rechts- ! widrig meine Firma Tragendes annimmt und , weiter befördert. Für solch unbilliges, unbe- ! rechtstes Verfahren hat jeder Unbefangene die ! rechte Benennung. Mir dem in Verlust gcrathenen Inhalt ! eines Remittenden-Packetes verhält es sich doch ! etwas anders, als Herr Steinacker in Nr. 22 i d. Bl. anzugeben beliebt. In meiner, Herrn Steinacker bei Ueber- gabe meiner Commissionen, im Briefe Nr. 4 vom 30. Juni 1861 eingesandten schriftlichen Geschäftsinstruclion heißt es: ,,An mein Sortiments- oder Verlagsge schäft eingehende Remittenden bitte ich dort zu behalten und nur die Facturen nach hier zu senden. Doch wolle auf denselben unter An gabe des Datums gefälligst stets bemerkt wer den, daß der Inhalt auf mein dortiges Lager gelegt wurde." Und weiter in meinem Ge schäftsbriefe Nr. 9 vom 28. Febr. 1865: „Vorgekommene Fälle, daß einzelne Hand lungen an mich remirtirt haben wollen, von welchen ich keine Remittendenfactur vorsinde, veranlassen mich zu dem Ersuchen, von jetzt ab die wöchentlich an mich abgehenden Remikken- denfacturen, deren Inhalt verglichen und auf mein dortiges Lager gelegt ist, auf einer Avifo- factur zu specificiren. Die Absender berufen sich auf ihre Ballenavisos an die betreffen den Leipziger Hrn. Commissionäre; durch die erbetene Spccification der Facturen wird für mich constatirt, ob Ihnen die betreffenden Re mittenden und mir die Facturen darüber zu gekommen sind." Die .vor mir liegende Remittendenfactur des Herrn E. I. Günther enthält die vorge schriebene Bezeichnung „auf Lager gelegt" (Da tum) nicht, ist an meine Firma F. A. Credner, nicht an Herrn H. C. I. Satow oder an die erloschene Firma k. k. Hof-Buch- und Kunst handlung F. A. Credner Sortiments-Geschäft gerichtet und meiner rechtskräftigen Firma der Name Satow von Herrn Steinacker beigefügt, die Factur also verfälscht! Ein Aviso über deren Absendung empfing ich nicht! Ebenso wenig den Inhalt des Packetes, welchen ich des halb nicht in mein Lagerbuch eintragen konnte. Er ist laut Factur auch nicht auf mein Lager gelegt und bei Abgabe dieses nicht verrechnet worden. Unzweifelhaft bleibt Herr Steinacker dafür responsabel, ebenso wie für weitere ähn liche sich herausstellende Fälle. Die Argumentation des Herrn Satow in Nr. 23 d. Bl. in Betreff der Firma kann ich unmöglich anerkennen. Nehmen wir ähnliche Fälle, z. B. den bei Herrn AlexanderDunckcr und der A. Duncker'schen Sorrimentshandlung (W. Lobeck) an. Sendet Herr Kirchner an letztere Firma Adressirtes an Herrn L. Duncker, oder Herr Günther an diesen Adressirtes an Herrn Lobeck, ohne gegenseitige Zustimmung? Ebenso: sendet Herr Günther an Herrn Heinr. Merc» Adressirtes an Mercy'sche Buchh. (O. Müller) oder Herr Baensch an Mercv'sche Buchh. (O- Müller) Adressirtes an Heinr. Mercy? Ich selbst habe mit Zustimmung der Herren Hasse zunächst bis zum Lage des Empfanges der Concessionsertheilung Gottlieb Hanse Söhne Buchhandlung pr. Adr. F. A. Credner und dann viele Jahre hindurch F. A. Credner vordem Gottlieb Hanse Söhne Buchh. , gezeichnet. Nie ist cs mir eingefallen, an den Namen, die Firma meiner geehrten Herren Vor gänger ohne Bezeichnung meines Namens Ein gehendes zu öffnen und zu behalten! Was das von mir übernommene Sortimentsgeschäft betraf, erhielt ich von den Herren Hasse zuge. stellt', wie ich das Herrn Satow Betreffende bis zur Stunde diesem laut schriftlicher Be stätigung zugestellt habe. Auf meinen aus drücklichen Wunsch ist auf Grundlage des Contractes zwischen den Herren Haase und mir der Contract zwischen mir und Herrn Satow abgefaßt. Ich verlange nach demselben was mir gehört und werde mein Recht auf alle Fälle zu wahren und zu erhallen wissen. Ich habe für die Bekanntmachung meiner Firma alles gethan; ist es meine Schuld, wenn mein Herr Nachfolger nicht das Gleiche rhut? Man ^ vergleiche nur seine Anzeigen in den Prager Zeitungen 1864 und 1865, in diesem Blatte 1864 Nr. 130, 137, 143, 144, 145, 148, 155, 1865 Nr. 1, 2, 12, 19. Die Fortsetzung der Journale wird grdßtentheils nur auf festes Verlangen expedirt. So lange Herr Satow die Firma meines Sortimentsgeschäftes unter Hinzufügung seines Namens führte, habe ich selbstverständlich jede Nachsicht geübt; seit Aus gabe unserer beiderseitigen Circulare labge druckt in d. Bl. 1865 Nr. 85) beanspruche, ja verlange ich aber die Aufrechthaltung gegen-
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