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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1866
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1866-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1866
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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KI. Stephan mit der Inschrift 1031, dermalen in der Bencdicti- ner-Abtei Martinsberg in Ungarn befindlich, wurde dagegen von Bock als das Muster für die Stickarbeit der Königin Gisela und als gemalt und nicht gedruckt erkannt.. Dieser Druck wurde be sonders für Futterzeuge an liturgischen Gewändern, für Dorsal behänge, Tapeten und Teppiche angewandt. Als der Holzschnitt für Bilder in Aufnahme kam, wurden auch Bilder auf Leinen gedruckt, wie dieZeugdruckc Nr.8 und 9derSammlung, Christus amKreuz undMaria mit dem Christuskind unter einem gothischen Baldachin darstellend, welche beide aus dem zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts stammen. Der vortreffliche Text ist sonst großentheils von Or. Ad. Zestermann, bekannt durch seine Schrift über die Basiliken, redi- girk. Die höchst werthvolle Beigabe von 145 Faksimiles, und von vielen die Wasserzeichen darstellenden eingedrucktenHolzschnitten, macht das Werk zur ebenso belehrenden als vollständigen Grund lage für Forschungen auf diesem Gebiet. Die überraschend ge treuen und sorgfältigen Nachbildungen, welche auch die Colori- rung des Originals nachahmen, sind zumeist von I. C. Lödel ge zeichnet, von I. G. Flegel geschnitten; das in jeder Beziehung prachtvolle Werk (2 Bände Fol. 84 Thlr.) aber ist aus der Brock- haus'schen Officin hervorgegangen. Das dem Werk beigegebene Portrait des verdienstvollenFor- schers zeigt ein Ordensband im Knopfloch. Wir errathen aus dem Kupferstiche nicht, welcher Fürst die Verdienste des Mannes, der seinem Berufsgeschäft in so glücklicherWeise die wissenschaft liche Seite abzugewinnen strebte und verstand, damit geehrt hat, glauben aber, daß es im höchsten Grad gerechtfertigt wäre, wenn demselben auch von Seiten einer gelehrten Corporation die Aus zeichnung zu Theil würde, womit eine solche die großen wissen schaftlichen Leistungen von Männern außerhalb ihres engeren Kreises anzuerkennen pflegt. Die Corporation würde sich damit selbst ehren. (Allg. Ztg.) An die Süddeutschen Herren Collegen. ii.*) Im Drange der Ostermeß-Arbeiten ist mir Nr. 30 des Bör senblattes erst heute zu Gesicht gekommen. Herr Aug. Schaber in Stuttgart hat in dieser Nummer mein an dieMitgliedcc des Süd deutschen Buchhändlervereins erlassenes Circular, „die Francatur nach Stuttgart" betreffend, vom Standpunkte der Stuttgarter Commissionäre beleuchtet, und wüßte ich nicht, daß derselbe jeder praktischen Verbesserung in unserem Geschäfte zugethan ist, so müßte ich nach Durchlesung seines Aufsatzes beinahe daran zweifeln. Vor allem hat Herr Schaber meine Aeußerung in der Ge neralversammlung von 1863 falsch interpretirt; denn nicht das nach seiner Ansicht Lästige und Unausführbare des von mir vorgeschlagenen und von der Generalversammlung festgestellten Porlotarifs sollte die Francatur durchführen, sondern die zu jener Zeit bei verschiedenen Mitgliedern noch herrschende Furcht vor dieser Neuerung sollte allmählich beseitigt und hierdurch ein Ucbcrgang gebildet werden. Das von Herrn Schaber bezeichnete Lästige und Unausführ bare in dem Portorarif könnte daher lediglich darin bestehen, daß die damaligen theurcn Portosätze nach den Eisenbahnfrachten ce- ducirt und einige Bestimmungen getroffen wurden, welche frühere unbillige Belastungen entfernten. Daß bei einer derartigen, tief eingreifenden Umänderung manche Verhältnisse theilweisc unangenehm berührt werden, liegt in der Natur der Sache; jedoch werde ich in der Generalver sammlung meine Anträge begründen und Vorschläge zur Aus gleichung machen. Herr Schaber wird dann Gelegenheit haben, diese vor der Beschlußfassung zu vernehmen und seine Ansichten darüber geltend zu machen. Ob die Generalversammlung des Süddeutschen Buchhändler- Vereins, in welchem indessen beinahe alle Städte Süddeutschlands vertreten sind, die Francatur - Frage einer allgemeinen Abstim mung unterbreiten will, muß ich lediglich dieser überlassen. Carlsruhe, 16. März 1866. A. Bielefeld. Willkür eines Leipziger Commissionürs. Gründe veranlaßten mich, Hrn. Chr. Ernst Kollmann in Leipzig meine Commission abzunehmen und Hrn. Rob. Apitzsch dort zu übertragen. In Folge dessen bat ich Hrn. Kollmann, mir seine Commissionsgebühren zu berechnen, denn weiter war ich ihm auf Baar-Conto nichts schuldig, und beorderte meinen neuen Commissionär, daß der Betrag Hrn. Kollmann sofort ausgehän digt werde, was auch pünktlich ausgesührt wurde. Inzwischen traf ein Brief von Hrn. Kollmann bei mir ein, der unterAndercm auch folgendes Postscriptum enthielt: „Soeben, nachdem Ihr Hr.Commissionär das Baar-Conto sal- dirt hat, werde ich an das Verlagsconto erinnert, auf dem Sic mit 47 Thlr. 20sb Ngr. belastet stehen. Sie werden es ganz natürlich finden, daß ich, wenn ich auch außerdem Sie ^zu copi- ren nicht die mindeste Lust verspüre, Ihr System, glatte Bahn zu machen, adoptire und die noch in meinenHänden befindlichen Packete erst Ihrem Bevollmächtigten aushändige, nachdem das Verlagsconto rein ausgeglichen ist." Ich hatte nichts Eiligeres zu thun, als Hrn. Kollmann die Remittenden zu senden und den Saldo bei meinem Commissionär anzuweisen, weil ich keine Lust verspürte, mit demselben mich fer ner in Weitläufigkeiten einzulassen. Das Packet war noch unter wegs, als mir mein Commissionär Hr. Rob. Apitzsch folgende Mittheilung machte: „Ehe Sie Kollmann nicht vollständig Alles remilticcn und den Ostermeß-Saldo aus Rechnung 1865 zahlen, will er keinen Zettel an Sie herausgeben und hat er auch schon bereits auf der Bestellanstalt Einspruch gegen den Commissionswcchsel er hoben, so daß ich für Sie gar nichts empfange. Ich habe we der Gartenlaube, Jll. Zeitung, Fliegende Blätter, Bazar, noch sonst etwas für Sie erhalten. Beifolgende Karte, den Cvm- missionswechsel betreffend, ließ ich zur Versendung drucken, bis jetzt weiß aber kein Mensch davon, da die Leute auf der Bestell anstalt sie nicht abgehen lassen und sich auf Kollmann's Ein spruch berufen." Ich erlaube mir nun folgendeFragen an den ganzen deutschen Buchhandel zu richten: Hat Hr. Chr. Ernst Kollmann, resp. der Geschäftsführer Edmund Kollmann das Recht, den Ostermeß-Saldo und die Re mittenden aus Rechnung 1865 schon am 6. März, also 8 Wochen vor der Ostermesse zu verlangen? Kann Hr. Chr. Ernst Kollmann, resp. der Geschäftsführer genannter Firma Einspruch gegen den Commissionswechsel er heben, und trotzdem ich sein Commissions-Conto sofort geordnet, hat er dennoch das Recht, Packete, Scripturen undJournal-Fort- setzungen zurückzuhalken? Beide Fragen sind von großer Wichtigkeit für denGesammt- buchhandel, da sowohl das Geschäft des Verlegers wie des Sor timenters auf einem gere chten Commisstonsbetrieb beruht. Hat ferner die Bestellanstalt das Recht, Zettel und Briefe rc. *) I. S. Nr. 30.
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