üben, werden ersucht, dieselben mit einer ausdrücklich zu diesem Behufe und in ihrem eigenen Namen, nicht dem der Firma ausgestellten Vollmacht zu versehen. Indem wir alle Mitglieder zur Betheiligung einladen, verweisen wir zugleich auf die für alle hier anwesenden, bei der Hauptversammlung nicht erscheinenden Böcsenmitglieder eingeführte Conventionalstrafe. Stuttgart, Bonn und Leipzig, den 16. März >866. Der Vorstand -es Dörsenvereins -er Deutschen Buchhändler. Carl Hoffmann. Gustav Marcus. Franz Wagner. Bekanntmachung. N Auch in der nächsten Ostermesse soll eine Ausstellung von neuen Dächern, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegenen Saale des Börsengebäudes stattsinden. Die wachsende Bedeutung der Ausstellungen, sowie mehrfache bei uns eingegangene Beschwerden haben uns veran laßt, die nachfolgenden Bestimmungen zu treffen: §. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupferstechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Kunsthan dels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instru mente u. s. w., injoweit dergleichen zur Herstellung der genannten Erzeugnisse Mitwirken, ist nur ausnahmsweise zuläs sig, wenn der vorhandene Raum es gestattet. tz. 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo mit der Bemerkung: „für die Aus stellung" beizufügen, auf welcher die Verkaufs-Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. Z. 3. Auf den auszustellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermarkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Leitung der Ausstellung beauftragte Be amte angewiesen. ß. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurück genommen werden. Z. 5. Nur Mitglieder des Bölsenvereins der Deutschen Buchhändler sind berechtigt, die Ausstellung zu beschicken. Andere Buchhändler, sowie Nicht-Buchhändler haben sich der Vermittelung eines Mitgliedes des Börsenvereins zu bedienen. Selbstverständlich finden die Einsendungen der Börsenmitglieder bei eintretendem Mangel an Platz zunächst Berücksichtigung. H. 6. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden, tz. 7. Die Aussteller tragen sm die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist auch für die bevorstehende Ostermesse Herrn Eduard Wengler von uns übertragen woiden, und sind demselben die auszustellenden Gegenstände spätestens bis zum 20.April einzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweckmäßige Aufstellung gewährleistet werden. Stuttgart, Bonn und Leipzig, den 16. März 1866. Der Vorstan- -es Börsenvereins -er Deutschen Suchhün-ler. Carl Hoffmann. Gustav Marcus. Franz Wagner. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. E. Hinrichs'schen Buchhandlung.) Angekommen in Leipzig am 6. und 7. April 1866. (* vor dem Titel Titelauflage, ch — wird nur baar gegeben.) Bädckcr in Jscrlolin. 2944, Davidis, H., der Küchen- u. Blumen-Garten f. Hausfrauen. 6. Ausl. br. 8. Geh. 1 ^ Bädckcr in Rotterdam. 2945. Ltieltjeg, P.T, Denkschrift üb. einen Kanal rur Verdingung <!or dtorrlsee in. <ier Ostsee, gr. 8. Haag. Oek. * I ^ Adler in Dresden. 2943.Petermann, K. G., vollständiges Spruchbuch zu Luthers kleinem Katechismus. Für Lehrer u. Schüler. 23. Aufl. 8. Geb. * sh Bacnsch Verlag in Leipzig. 2946. DertlnvblLlläs Kloraoel. ^kbiblg. u.Ijesckreibg sterilaselbstwilll- tvacksenüe» küunren. 7. tkufl. 34. 1,5g. kack 4. * sh ^