Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1875
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1875-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1875
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18751103
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187511037
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18751103
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1875
- Monat1875-11
- Tag1875-11-03
- Monat1875-11
- Jahr1875
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erichen» außer Sonntagr tLgliq. — Bis früh s llhr eingehende Anzeige» kommen in der nächsten Nummer zur Ausnahme. Börsenblatt für den Beiträge für dar Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition derselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigruthum de» BürscnvcrcinS der Deutsche» Buchhändler. 255. Leipzig, Mittwoch den 3. November. 1875. Nichtamtlicher Theil Aktenstücke zur Geschichte des deutschen Buchhandels. XIV.*) ?. ?. Nachdem bereits im December 1866 eine Anzahl von dreißig Stuttgarter Firmen es als eine Pflicht angesehen hatte, den süd deutschen Sortimentshandlungen, zur Erleichterung der den'd selben durch Einführung der Francatur erwachsenden neuen Spesen (Commissionshonorar und Francatur der Remittenden) ein Meßagio von einem Prozent zu bonificiren (das, weil nur von einer Minderzahl gewährt, im Verkehr sich nicht praktisch erhielt), hat sich mit der Einführung der Markwährung eine unfern Platz auf's intensivste berührende Werthveränderung vollzogen, nämlich die der Gleichstellung des bislang billigeren Ladenpreises des SüdensmitdemhöherendesNordens. DieThatsache, daß da mit eine der stärksten Schutzwehrcn des hiesigen Platzes als Com missionsort gefallen ist, dürfte ebenso wenig angezweifelt werden, als es folgerichtig ein Act der dringlichsten Nothwendigkeit ist, für den Verlust eines so gewichtigen, den über hier verkehrenden Firmen mit Recht zukommenden Vortheils in anderer Weise hinreichenden Ersatz zu bieten. Die Unterzeichneten Commissionäre Stuttgarts glauben daher ihre Pflicht zu erfüllen, indem sie, unter Hinweisung auf die den Platz bedrohende Gefahr**), bei Zeiten an die hiesigen verehrlichen Verlagsbuchhandlungen die dringliche Bitte stellen, ein Aequivalent für die früher billigere Platzvaluta dadurch zu schaffen, daß sie den über Stuttgart verkehrenden Sortimentshandlungen, bei glatter Saldirung, mindestens ein Meßagio von zwei Prozent ge währen, welcher Entschluß mittelst gemeinschaftlichen Circulars be kannt zu geben wäre. Dieses gegenüber von Leipzig zu erhöhende Meßagio glauben die Unterzeichnetendamit hinlänglich begründet, daß 1) das in Leipzig allgemein gewährte Meßagio (bei größeren Spesen) ohnehin 1 A beträgt, während 2) die Gleichstellung der Preise (Abrundung nach oben) und 3) die häufig vorkommende Redncirung des Rabattes von 33^ auf 30o/o zusammen mit den durch Erhaltung des Platzes nicht zu unterschätzenden Bortheilen, für den hiesigen Verlagsbuch handel ein eigentliches Opfer bei Gewährung von 2^ vollständig ausschließt. Letzteren Punkt anbelangend, so dürste ein jeder der Herren College» neben den Hauptpositionen: der Francatur nach Leipzig, *) XIll. S. 1873, Nr. 80. **) In den letzten 2 Jahren haben laut vorliegender Zusammen stellung 50 Firmen Stuttgart als Commissionsplatz aufgegeben, welche bei Gewährung des vorgeschlagenen Meßagios von 2 Prozent dem Platze wieder gewonnen werden können! Zwciundvierzigster Jahrgang. der Rückfracht der Remittenden, der Jncassospesen, erhöhter Leip ziger Commissionshonorare, auch die Thatsache in Rechnung ziehen, daß die dem süddeutschen Rayon entfremdeten Handlungen sehr oft nicht mehr die guten Abnehmer des Stuttgarter Verlags bleiben wie zuvor. Die Unterzeichneten geben sich nach Obigem der angenehmen Hoffnung hin, es werde ihre im Interesse des Platzes gestellte und motivirte Bitte, demselben durch Gewährung eines gegenüber von Leipzig zu erhöhenden Meßagios nach Außen neue Anziehungs- ! kraft zu verleihen, wohlwollend und allgemein angenommen. Indem wir Sie freundlichst ersuchen, Ihre bezügliche Erklärung (auf beifolgendem Schema) bis spätestens 1. November einem der Mitunterzeichneten: A. Oetinger oder Paul Neff zukominen zu lassen, glauben wir Sie schließlich versichern zu müssen, daß ein solches gemeinsames Entgegenkommen der Stuttgarter Verlagsfirmen bei den süddeutschen Sortimentshandlungen gewiß die freudigste und zugleich lohnendste Anerkennung finden wird. Hochachtungsvoll Stuttgart, den 25. October 1875. A. Liesching L Co. A. Oetinger. H. Lindemann. Rudolph Roth. Paul Neff. Aug. Schaber. A. Werther. Mit Gewährung eines Meßagios von 2 Prozent haben sich, bereits vor Ausgabe vorliegenden Circulars, einverstanden erklärt: Die löbl. I. G. Cotta'sche Buchhandlung, Herr Eduard Hall berger, Herr A. Kröner, Herr W. Nitzschke Verlag, Herr Hermann Schönlein. Rechtsfälle. Berlin, 28. Oct. Mit einem Nachdrucksprozeß von prin zipieller Wichtigkeit hatte sich gestern die Criminal-Hilfsdeputation des Stadtgerichts zu beschäftigen. „Vollständiges Lehrbuch zur leichten Erlernung der Bolksstenographie, System Ahrends" ist der Titel eines Werkes, welches der Verfasser, Stenograph Heinrich Roller, im Januar V.J. dem Buchhändler Gustedt Hierselbst zum Verlag übergab. Der Vertrag ging dahin, daß Roller von Gustedt für die erste, 2000 Exemplare starke Auflage 125 Thlr. Honorar erhielt und daß demselben Buchhändler auch das Verlagsrecht für alle folgenden, je 1000 Exemplare starken Auslagen gegen Zahlung der gleichen Honorarsumme übertragen wurde. Das Buch erschien, und es waren etwa 200 Exemplare verkauft, als das Buchhändler- Börsenblatt einen heftigen Angriff gegen das Roller'schc Werk ver öffentlichte; der betr. Artikel, von Hrn. Ahrends resp. dessen Stief sohn und Verleger, Kunsthändler Gaillard ausgehend, beschuldigte Hrn. Gustedt, ein Buch verlegt zu haben, welches lediglich auf „litera rischer Freibeuterei" basirc und nichts weiter als ein Plagiat des 537 I
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite