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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1929
- Strukturtyp
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- 1929-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1929
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- Deutsch
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200, 29. August 1929. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. tuellen. Ferner ist Herr Germain damit beauftragt, in New Zork ein ständiges Büro für Übersetzungen aus dem Französischen ins Amerikanische einzurichten. — Auf der leeren Vorderseite eines im Pariser Verlag Baudiniere erschienenen und sehr zugkräftigen Buches ist folgender Vermerk zu lesen: »Das Ausleihen dieses Bu ches ist bis zum 1. Juli 1930 verboten, ausgenommen im Fall eines Abkommens mit unserem Verlag. Allenfalls wird gerichtlich vorge gangen«. — In der Fachpresse wird eine lebhafte Debatte über die Nützlichkeit oder Schädlichkeit der Bücheragenten geführt, also der Bücherreisenden, der »courtiers« in Büchern, der Vertreter und Vermittler zwischen Verlegern und eigentlichen Buchhändlern. Einige Punkte seien dieser Debatte entnommen: der französische Bücheragent erhält heute wie vor dem Krieg zwei Drittel des Buchhändlerrabattes: der Verkauf auf Abzahlung soll fast ausschließlich durch diese Agenten erfolgen und mindestens 60 Prozent des Gesamtabsatzes an Büchern ausmachen (?), ferner soll der Verkauf des Luxusbuches mehr und mehr auf dem Weg der Ratenzahlung vor sich gehen. ue.-Paris. Polnische Buchkunst. — Die Abteilung »Das schöne Buch« auf der Landesausstellung in Posen würdigt der Warschauer Ver leger Jakob Mortkowicz in einem Aufsatz im »Przeglab Ksitz- garski«. Mortkowicz bietet zugleich eine historische Skizze des schönen Buches in Polen, wo Stanislaus Wyspianskt, der Krakauer Maler, zu Beginn dieses Jahrhunderts sich um die Buchkunst ver dient gemacht hat. Mit diesem hervorragenden, vielseitigen Künstler, der Dramatiker, Maler, Zeichner und Graphiker war, beginnt die neueste Periode in der polnischen Buchkunst. In Krakau waren nach Wyspianskt eine Reihe von Illustratoren tätig wie Bukowski, Dtz- bicki, Frycz, Mehosfer und Procailowicz. Im letzten Jahrzehnt haben die Bibliophilenvereine in Krakau, Warschau, Lemberg, Posen und anderen Städten schöne Werke veröffentlicht. Durch musterhaften Druck zeichnen sich neben diesen Büchern auch die Editionen des Warschauer Druckers W. Lazarski aus. Werke von S. Wasylewski, Reymont und 2eromski hat Skoczylas mit Holzschnitten geschmückt. Ein vielseitiger Illustrator ist ferner der talentvolle E. Bartlo- miejczyk, der Werke von Kraszewski und 2eromski illustriert hat. Andere Schriften 2eromskis haben in Siegmund Kaminski einen guten Illustrator gefunden. Als Titel- und Nmschlagzeichner und Buchillustratoren sind viele Künstler tätig, die vor allem billige Bücher schmücken, so T. Gronowski, E. John, Norblin, Grus u. a. Durch unerschöpfliche Phantasie zeichnet sich Sophie Stryjenska aus, die Krasickt, Sieroszewski und Tetmajer farbig illustriert hat. Auf dem Gebiet der farbigen Buchillustration ist neben ihr noch Apol- lonius K?dzierski zu nennen, dessen Aquarelle die zweibändige Aus gabe der Rcymontschen »Bauern« zieren. Von Buchbindern sind in Posen R. Jahoda-Krakau, B. Lenart-Wilna, A. Semkowicz-Lemberg und die Warschauer F. Nadziszewski, I. Recmanik und Z. D?bicka vertreten. Berlin. vr. W. C h r i st i a n i. VerkekrSnackrickten. Ausgabe neuer Beitragsmarken für die Jnoalidcnoersichcrung. — Nach der Verordnung des Meichsuersichcrungsamts iiber die Aus gabe neuer Beitragsmarken für die Invalidenversicherung werden vom M. September 1929 ab neue, für alle Landesversicherungs anstalten gültige Beitragsmarken der Lohnklassen IV bis VII für eine Woche, und der Lohnklasscn I bis VII sür zwei Wochen ausge- gebem Die Einwochenmarken für die Lohnklassen I bis III bleiben unverändert. Ferner bleibt der Geldwert der sämtlichen Beitrags marken unverändert. Die Postanstallen beginnen mit dem Verlaus der neuen Marken erst, wenn die gleichwertigen Marken der bisherigen Art restlos abgcsetzt worden sind. Der in London abgehaltenc Weltpostkongres!, der neunte seit Gründung des Weltpostvereins, hat am 28. Juni mit der Unter zeichnung der neuen Vereinsverträge seine Arbeiten beendet. Die Hauptarbeit des Kongresses war diesmal wichtigen Kragen des Aus baus des Vereins und des Betriebs gewidmet; aus diesem Ge biet sind ersreuliche Fortschritte gemacht worden. Von den zahlreichen Vorschläge» Deutschlands auf den Gebieten des Brief-, Paket-, Post- anweisungs- und Zeltungsverkehrs sind die meisten angenommen worden. Wir hossen, in aller Kürze nähere Mitteilungen bringen zu können. Der nächste Weltpostkongrcst soll im Jahre 1934 in Kairo zusammentreten, — Der Vatikan (Gebiet der Vatikanstadt ist mit Wirkung vom 1. Juni 1929 dem Weltpostverein beigctretcn. Sprecksaal Ein Veclegersohn träumt! Als Verlegersohn fühlte ich mich verpflichtet, die sehr interessante Aufsatzfolge von Robert Voigtländcr: »Umgestaltung der Gesetze über Urheberrecht oder nur eine Novelle?« besonders sorgsam zu lesen. Tageshast läßt dazu nicht Raum. So studierte ich mich abends durch die glückverheißende Zukunftsmusik, die uns winkt. Dann schlief ich ein; ich muß gestehen, unruhig, mit Albdruck und im Traum blätterte ich in einem neuen Urheberrecht, genehmigt von der deutschen Autoren schaft, kurz, knapp und bündig in zehn Paragraphen: § 1. Jeder Verleger hat jedem Autor jederzeit jeden Vorschuß zu zahlen,-den er verlangt. § 2. Der Autor ist berechtigt, für Vorschüsse oder sonstige wirt schaftliche Zuwendungen dem Verleger Urheberrechtsteile zu übertragen. 8 3. Erzielt ein Verleger durch Ausnutzung solcher Übertragungen einen Gewinn, so sind unbeschadet gezahlter Vorschüsse oder Honorare 8l)A von diesem Gewinn an den Urheber oder seine Erben und 20A an den Staat abzuführen. 8 4. Übertragungen nach 8 2 dieses Gesetzes müssen auf Antrag des Autors für nichtig erklärt werden. 8 5. Zur Begründung der Nichtigkeits-Erklärung kann Autor wahl weise (8 138 BGB.) Ausnutzung der Notlage, Leichtfertigkeit oder Unwissenheit anführen. Trifft keiner dieser Gründe zu, so kann Autor auch unbegründete Nichtigkeits-Erklärung fordern. 8 6. Jeder Verleger ist verpflichtet, Kapitalist zu sein. Er wird im Rechtsverhältnis zu den Autoren Ausbeuter genannt. Zahlungs schwierigkeiten oder Konkurse sind ihm verboten. 8 7. Verleger, die die Vorschriften der 88 3 und 6 nicht innehalten, werden mit Geldbußen bis zu einer Million Mark, jedoch min destens 100 000.— Mark, bestraft. Mißachtung des 8 1 wird mit Gefängnis, im Wiederholungsfälle mit Zuchthaus bestraft. 8 8. Streitigkeiten aus diesem Gesetz werden durch Spezialkammcrn abgeurteilt. Diese Kammern sind paritätisch aus drei Autoren gesellschaften zu nominieren. Die Kammer-Mitglieder wählen einen Staatskommissar, der aber »Auchautor« sein muß. Autoren, die »Auchverleger« sind, dürfen nicht nominiert werden. 8 9. ln cludio pro Autors. 8 10. Dieses neue Urheberrecht wird »droit moral« genannt. So träumte ich und dann sah ich den deutschen Verlag und ein Goldener Baum wuchs über ihm! — Ob er aus dem Verlag erwuchs, ob er ihn überwucherte, konnte ich nicht mehr sehen: denn ich wachte in diesem Moment-ans und man sollte doch in diesem Moment - nicht nur als Verlegersohn aufwachen! Ergebenst vr. H. E. Blo ch, Berlin. Danziger Brief! Daß Papierhandlungen und Warenhäuser Schul- und Bilder bücher vertreiben, daß Reformhäuser das Publikum mit Rohkost- und Diätbttchern beglücken, daß verschiedene Firmen Beigaben und »An leitungen« für den Gebrauch von Einkochapparaten vertreiben, dürfte wohl im Buchhandel nichts Außergewöhnliches mehr sein. Ferner muß man sich schon damit abfinden, daß einige hiesige Neisebureaus sich als die geeignetste Vertriebsstelle sämtlicher Reiseführer fühlen und, wie der Schreiber dieses selbst mit ansehen konnte, ein ganz gutes Geschäft damit machen. Ebenso überrascht es — wenigstens den Danziger Buchhandel — nicht mehr, daß staatliche und städtische Institute, wie die Hochschule und die Stadtbibliothek u. a., ihren Literaturbedarf in der Hauptsache im Reich decken. Neu dagegen ist die Gepflogenheit des Danziger Standesamts, das jedem jungen Ehepaar »ein gutes Teil Eheglück« — wie das Begleitschreiben sagt —, nämlich das »Danziger Geschenkkochbuch« mit in die Ehe gibt. Das Buch ist von einigen geschäftstüchtigen hiesigen Firmen ge stiftet: gedruckt ist es in einer Stuttgarter Druckerei, und der Staat, der seinen Steuerzahlern die schöne Phrase »Unterstützt den Danziger Handel und das Danziger Gewerbe!« in die Ohren posaunt, über nimmt selbst den Vertrieb einer Reklame verschiedener Geschäfts leute auf Kosten des Buchhandels. Möge sich daher der Verlag, der wirklich brauchbare Kochbücher vertreibt, nicht wundern, wenn der »wenig rührige Sortimenter« wieder eine Absatzmöglichkeit ab treten mußte. Danzig, Am Sande 2. We st preußiger Verlag A.-G. Abt. Sortiment. Druck: E. Htd?ich Na ch^. Lämtl. in Leipzig. — Anschrift d. Schrtstlettung u. Expedition: Leipzi^C 1, Gerichtsweg 26 fBirchhandlerhaus), Postschlicßf. 274/75. 932
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