Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.08.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1929-08-29
- Erscheinungsdatum
- 29.08.1929
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19290829
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192908290
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19290829
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1929
- Monat1929-08
- Tag1929-08-29
- Monat1929-08
- Jahr1929
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
280, 29. August 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. keine Vorschläge aus Abänderung eingegangeu sind, und sofern von der Generalversammlung kein anderslautender Beschluß ge faßt wird, automatisch ein weiteres Jahr, d. h. bis 30. Juni 1930 weiter. Neben der Buchhändlerschule in Bern wurde auch eine solche in Zürich ins Leben gerufen. Das 1. Schul jahr brachte einen vollen Erfolg. Die Prüfungen ergaben fehl gute Resultate. Es ist erfreulich, wie überall in unserem Lande der Frage der Fortbildung des Nachwuchses reges Interesse ent gegengebracht wird. Mit dem Börsenverein hatten nur auch im Berichts jahr angenehme Beziehungen. Etwas befremdet hat uns, daß der Auslandausschuß zur Beratung der neuen Verkaufsordnung nicht einberusen wurde und daß den Auslandvereinen dadurch nicht die Möglichkeit geboten war, ihre Meinung in dieser Frage zur Geltung zu bringen. In liebenswürdiger Weise hat der Vorstand des Börsenvereins ein Mitglied unseres Vereins zu den beiden letzten Sitzungen des Fachausschusses als Gast ein geladen. Der Vorstand hat Herrn Herbert Lang abgeordnet. Es wurde auch die Frage erörtert, ob nicht eine ständige Ver tretung unseres Vereins im Fachausschuß möglich wäre. Die Deutsche Buchhändlergilde hat uns den Vorschlag gemacht, uns eine Vertretung zu vermitteln, wenn 50 Mitglieder des Schwei zerischen Buchhändlervereins auch Mitglied der Deutschen Buch händlergilde werden. In der Generalversammlung wird Ge legenheit sein, diese Frage zu diskutieren. Durch Generalvcrsammlungsbeschluß vom Juni 1928 wurde die Ernennung von 2 Mitgliedern in den Auslandausschuß des Börsenvereins dem Vorstande übertragen. Derselbe hat be schlossen, diese Vertretung aus den Herren H. Lichtenhahn und dem jeweiligen Vereinspräsidenten zu bestellen. Herr Lichten hahn ist für eine Amtsdauer von 3 Jahren als Mitglied des Auslandausschusses ernannt worden. Wir freuen uns, daß sich derselbe bereit erklärt hat, die auf ihn gefallene Wahl anzunehmen, da wohl niemand geeigneter wäre, den schweizerischen Buchhandel im Auslandausschuß des Börsenvereins zu vertreten, wie Herr Lichtenhahn dies ist. Seine zahlreichen Beziehungen zum deutschen Verlage und seine vor trefflichen Kenntnisse des schweizerischen und des deutschen Buch handels qualifizieren ihn in erster Linie für dieses Amü- Autor und Verleger. Einige grundsätzliche Bemerkungen. Bon vr. rer. pol vr. MI. Friedrich Lütge. Die Angriffe gegen den Buchhandel und speziell den Ver lagsbuchhandel wollen nicht verstummen. Die Auseinander setzungen gehen meist aus von einem Einzelfall und werden sehr bald zu einer Diskussion über grundsätzliche Fragen. Das ist an und für sich nur zu begrüßen, denn die Buchhändler ge hören wohl kaum zu den Leuten, die ja meinen, bei ihnen sei alles vortrefflich, und die darum jede Kritik von vornherein mit Hochmut und Unnahbarkeit ablehnen. Der Buchhandel ist sich bewußt, daß seine Interessen mit denen der Wissenschaft und der literarischen Kunst untrennbar verbunden sind und es letzten Endes nur ein gemeinsames Wohl oder gemeinsame Leiden geben kann. Gerade wer auf diesem Standpunkt steht und die Diskussion über die Reformwünsche und -Möglichkeiten mit lebhaftem Inter esse verfolgt hat, wird sich aber veranlaßt sehen, mit aller ge botenen Energie gegen Ansichten und Äußerungen Front zu machen, die kürzlich in der vom Reichsverband der Deutschen Volkswirte herausgegebenen Zeitschrift »Volkswirtschaftliche Blätter- laut geworden sind. Ein ehemaliger Amtsgerichtsrat Theodor Cohn hat daselbst in dem letzten Heft (28. Jahrg., Nr. 3/4) einen Aufsatz veröffentlicht unter dem Titel »Autor und Verleger-, der zu lebhaftem Widerspruch herausfordern muß. Es ist vielleicht nicht notwendig, auf jeden einzelnen seiner Sätze einzugehen, namentlich nicht auf Sätze, die reine und nichts weniger als objektive Werturteile enthalten wie z. B. der folgende: 926 »Aber schon die beiden, alle Autoren interessierenden Fälle lassen es erklärlich erscheinen, daß unter den Autoren eine gewisse Mißstimmung gegen die Verleger Platz greift, da der geschäftlich unerfahrene Autor eines wissenschaftlichen Wer kes in der Regel von der Annahme ausgeht, der Verleger stehe auf hoher sittlicher Warte und wisse den Autor und sein Werk zu schätzen, sich hierin aber getäuscht sieht, wenn er später zu der Überzeugung kommen muß, daß der Verleger das Werk lediglich als eine Ware benutzt, aus der möglichst große Vor teile herausgeholt werden müssen, und daß hierbei die Inter essen des Autors und des Leserkreises des Werkes völlig un berücksichtigt bleiben.- Mit solchen Sätzen, die wegen einiger weniger Fälle (zwei!) die Ehre eines ganzen Standes antasten, brauchen wir uns meines Erachtens also nicht auseinanderzusetzen. Wohl aber er scheint es angebracht, die Grundanschauungen, die in diesem Artikel zutage treten, auf einige Thesen zu bringen und sich mit diesen Thesen etwas eingehender kritisch zu beschäftigen. 1. Cohn behauptet, der Verleger wäre ein reiner Kaufmann. So sagt er S. 147: »Ein Verleger ist nichts weiter als ein Kauf mann, der vor Abschluß eines Berlagsvertrages sich genau orien tieren und überlegen wird, ob ihm die Übernahme des Verlages pekuniäre Vorteile oder Nachteile bringt. Ein Verleger, der beim Angebot des Verlagsrechts eines Werkes davon überzeugt ist, daß ihm ein etwaiger Abschluß eines Verlagsvertrages trotz des ideellen hohen Wertes des Werkes nur pekuniäre Nachteile bringt, wird wohl in den seltensten Fällen, lediglich der schönen Augen des Autors wegen, einen Verlagsvertrag abschließen.- Stimmt das: ist der Verleger nichts als ein Kaufmann? Das muß mit allem Nachdruck bestritten werden! Natürlich ist ein Verleger Kaufmann; er muß es sein, denn er ist es ja, dem die schwierige Ausgabe obliegt, das geistige Gut des Wissen schaftlers, des Dichters, wie es im Manuskript vorliegt, in die Welt des wirtschaftlichen Warenaustausches einzuführen. Er kann nicht wahllos drucken, was ihm angeboten wird, dann wäre sein Kapital bald verloren. In der Wirtschaft kann man nur wirtschaftlich handeln, wenn man dauernde Erfolge erzielen will, und daß der Verleger dauernde Erfolge erzielt, ist nicht nur sein eigenes Selbsterhaltungsintcresse, sondern ebenso das Interesse der Autoren wie der Wissenschaft und Dichtkunst. Der Wissenschaftler und der Schriftsteller, sie beide brauchen und sollen nicht Kaufleute sein (wo sie es doch sind, empfindet man es mit Unbehagen), der Verleger aber muß es fein. Wer ihm deswegen Vorwürfe macht, läuft Gefahr, eines groben Denk fehlers bezichtigt zu werden. Aber der Verleger ist nicht nur Kaufmann (wie Cohn behauptet). Er ist viel mehr, denn er ist Freund und Förderer des Gelehrten wie des Dichters, er nimmt ihm die Umwandlung des geistigen Gutes in Ware ab. Wie viele große Werke, die den Autoren Ruhm und Ehre (abgesehen vom Honorar) gebracht haben, sind nicht vom Verleger geschaffen oder angeregt worden oder wären zumindest ohne seine Hilfe nicht durchführbar gewesen! Der Verleger ist nicht nur Kauf/ mann, er ist auch Sachwalter kultureller Güter. Und wenn es auch kleine Unternehmen geben mag, denen man diesen Ehren titel nicht zubilligen möchte: der Verleger in der Idee ist es doch ex cketinitione und die deutsche Geistesgeschichte ist voll von Beweisen. Gern denkt man, an das Zeugnis, das einst der große Wilhelm Wundt dem deutschen Buchhandel ausgestellt hat: »In Frankreich, in England ist der junge Schriftsteller, der mit seinen Leistungen nicht gerade dem Tagesbedürfnis entgegenkommt, auf die manchmal sehr zweifelhafte Protektion der Akademien und der gelehrten Gesellschaften angewiesen. Der deutsche Buch handel aber hat — mit Stolz dürfen wir es sagen — für die Literatur und Wissenschaft mehr getan als alle Akademien der Welt zusammengenommen!- Wir brauchen ja gar nicht an die Vergangenheit zu denken, wir haben nur nötig, in der Gegen wart Umschau zu halten, und wir können sofort eine Reihe von Verlegernamen nennen, die im geistigen Leben unserer Nation eine führende Rolle einnehmen, ja, deren Verlag man getrost als kulturellen Faktor ersten Grades ansprechen darf. Und wie kann man bestreiten, daß wieder und immer wieder jeder größere Buchhändler (Verleger) Werke übernommen hat, von denen er
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder