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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1875
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1875-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1875
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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hört sie sicher, und es wird verstanden werden, wenn wir sie nach China verpflanzen. Der edle Sclug-ti kann sich übrigens freuen, den nun sagen wir: Scherz sich nicht in China erlaubt zu haben: der Strafe des Bauchaufschlitzens wäre er dort nicht entgangen! Misrellen. Aus Berlin. Der Reichskanzler hat bei dem Bundesrathe die vorläufige Ermächtigung zum Abschlüsse einer Literarconven- tion mit Belgien, d. h. zur Einleitung der bezüglichen Verhand lungen auf Grund des Gesetzes wegen des Schutzes des geistigen Eigenthums beantragt. Ein neuer Beitrag zur Geschichte der „usancemäßi gen" Abrechnung zwischen Verleger und Sortimenter. — Meinen Herren Collegen glaube nachstehendes gelungene Schrift stück, welches mir infolge einer an die betr. Firma erlassenen Zahlungs aufforderung zuging, nicht vorenthalten zu sollen: Herrn Carl Scholtze in Leipzig. Wenn Sie ein Postmandat auf uns abgeben, wird dasselbe nicht eingelöst. Sie haben uns unverlangte Bücher zugestellt und verrechnen wir unsere Frachtauslagen mit den entstandenen Arbeiten für diesmal mit dem von Ihnen zu erhebenden Saldo. Wie Sie Ordnung in Ihrem Geschäfte haben wollen, so auch wir und lassen uns Zusendung unverlangter Bücher nicht mehr gefallen, da es gegen unseren Willen ist. Wir sind berechtigt, von derartigen Zusendungen keinerlei Notiz zu nehmen und mögen die Herren Verleger sehen, wie sie Buch oder Geld wieder erhalten. Oldenburg, 15. Novbr. 1875. G. Stalling'sche Buchhdlg. Ich bemerke hierzu nur noch, daß jene Handlung meine Novi täten auf ausdrückliches Verlangen erhalten und ich dieselbe auch, etwaigen Jrrthum berichtigend, unterm 23. d. Mts. durch Corre- spondenz-Karte vom Vorhandensein der Bestellzettel, die überdies der verehrl. Redaction d. Bl. Vorgelegen, verständigt habe. Trotzdem bin ich hierauf bis zur Stunde ohne jedwede Antwort geblieben und habe nunmehr meinen Rechtsanwalt mit dem weiteren Verfolg der Angelegenheit beauftragt. Leipzig, 30. November 1875. Carl Scholtze. Entgegnung. — Zunächst darf ich der Redaction des Börsen blattes meinen Dank aussprechen dafür, daß ich den Angriff des Hrn. Scholtze vor Abdruck im Börsenblatt erhalten, so daß Rede und Gegenrede zusammen abgedruckt stehen. Was nun den gegenwärtigen Fall anbelangt, so ist es wohl nöthig, auch die offenen directen Zu schriften des Hrn. Scholtze hierher zu setzen: 1) jmit offener Post karte (Poststempel vom 13. Nov.) erhielt ich Mahnung von Hrn. Scholtze inLeipzig, den Saldo von 29 M. 50 Pf. innerhalb acht Tage zu bezahlen; und 2) mit offener Postkarte (Poststempel vom 23. Nov.) folgendes Schreiben: „Entgegen Ihrem Schreiben vom 15. d. Mts. mache ich Sie darauf aufmerksam, daß Sie von mir nicht unverlangte Sendungen erhalten haben, sondern Ihre Bestell zettel vorliegen. Demnach sind Sie auch zur Remission bez. Bezahlung der Bücher verpflichtet. Wenn ich innerhalb drei Tage nicht im Besitz des Saldos von 29 M. 50 Pf nebst 6 A> Zinsen auf 6 Monate ----- 90 Pf. u. 10 Pf. Porto für zwei Correspondenz- Karten, in Summa 30 M. 50 Pf. bin, so werde ich Ihre Zuschrift vom 15. d. Mts. der Oeffentlichkeit übergeben, damit meine Hrn. Collegen vor gleichem Schaden bewahrt bleiben, gleichzeitig aber einen Rechtsanwalt mit Vertretung meiner Interessen betrauen. Ergebenst Carl Scholtze." Die freundliche Absicht des Hrn. Scholtze spricht deutlich aus diesen offenen Zeilen; meine Hrn. Collegen werden sie zu würdigen wissen. Zur Sache weiter, habe ich auf meiner Rcmittendenfactur O.-M. 1875 an Hrn. Scholtze mir ein für alle mal unverlangte Zusendungen verbeten, gegenüber meiner früheren Bereitwilligkeit, Nova anzunehmen, und habe gesagt, daß unver langte Zusendungen für die Folge weder remittirt, noch be zahlt, noch gebucht würden, wie es ja in der Natur der unver langten Zusendungen bei Handlungen, die nach Schulz' Adreßbuch wählen, liegt. Es fällt mir natürlich nicht ein, alle Verleger gleichmäßig zu behandeln, wie ja auch diese die Sortimentshand lungen wohl zu unterscheiden wissen. Hat nun Hr. Scholtze über alle mir gesandten Bücher Verlangzettel, was ja die Klage ergeben wird, so wird ihm auch sein Geld, wenn nicht, so ist wenigstens in dieser „brennenden Frage" ein Baustein geliefert und kann dann leicht weiter gearbeitet werden. Es mag sein, daß es nicht angenehm ist, die allgemeine Sache in die Hand zu nehmen, da sie mir aber einmal beschieden ist, nehme ich sie an. Woher kommt es denn, daß in letzter Zeit so viele Sortimentshandlungen sich Nova verbitten? Woher, daß sogar besondere Verlangzettel gedruckt werden, durch deren Coupon sich das Packet beim Herrn Commissionär als ver langt ausweist? Was soll die Anordnung: wir werden unverlangte Bücher mit Spesennachnahme zurücksenden?! Es sammelt sich nur ein Haufen uneingelöster Nachnahmepackete beim Commissionär an, die Schreiberei hat kein Ende, und schließlich bleibt die Sache wie sie ist. Ich kann kein Mittel ersinnen, durch welches man geschützt würde, als eben auf die jetzige in Frage gestellte Weise. Aber auch im Interesse des Verlegers ist es, Handlungen, die wählen, keine unverlangten Nova zu senden; ihr Verlag wird nicht zersplittert und geht nur dahin, wo muthmaßlich Verwendung ist; ob bei einem Brande die Versicherungsgesellschaften derartige unverlangte Bücher bezahlen werden, laste ich als offene Frage. Ich bin überzeugt, daß meine Herren Collegen mir in jeder Weise Recht geben werden, und auch daß die vielen Herren Verleger, mit denen ich seit Jahren im besten Verkehr stehe, diese Angelegenheit auf unsere Verbindungen nicht übertragen werden, entgegen der Absicht des Hrn. Scholtze; denn nicht diesen besondern Fall will ich jetzt ins Auge fassen, sondern es liegt mir hauptsächlich daran, Licht in diese von beiden Seiten nun bis zur Unerträglichkeit gediehene Angelegenheit zu bringen. Wohl hätte ich noch gern dieses oder jenes hinzuzufügen, muß mich aber für jetzt auf obige Zeilen beschränken, den Ausgang abwartend, der gern der Oeffentlichkeit übergeben sein mag, aber auch jeden weiteren Angriff des Hrn. Scholtze mit Stillschweigen übergehen. Oldenburg, 3. December 1875. Karl Stalling (G. Stalling'sche Buchh.). Beispiel von Verlegercoulanz. — Von einem norddeut schen Verleger wird eine Partie Schulbücher verlangt, deren Baar- preis unter Zuschlag des halben Postpacketporto franco eingezahlt wird, mit der Bemerkung: „da Sie Fracht nach Leipzig und die Leipziger Baarpacketspesen sparen, übernehmen Sie wohl gef. wenig stens das halbe Porto". Die Spesen des Verlegers würden bei Sendung über Leipzig betragen haben: 5 Kilo Pr. Güterzug 30 Pf. und Leipziger Baarspesen 36 Pf. ----- 66 Pf., welche bei directer Versendung der Verleger in der Tasche behält. — Was ge schieht aber? Der Verleger legt das miteingezahlte halbe Porto von 25 Pf. dem Packet wieder bei mit dem Bemerken: er könne sich auf Portoantheile nicht einlassen, — und der Sortimenter hat für das Packet incl. 10 Pf. Strafporto 60 Pf. zu zahlen! ose- Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungen aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Verlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Aufnahme und angemessene Honorirung.
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