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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1875
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1875-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1875
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18751215
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187512155
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Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis früh g Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Ausnahme. Börsenblatt für den Beiträge sür das Börsenblatt sind a» die Redaction — Anzeigen aber an di? Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum de» Börseudertin» der Deutschen Buchhändler. 290. Leipzig, Mittwoch den 15. December. 1875. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Der Vorstand des Börsenvereins hat das nachfolgende Dankschreiben an Herrn Albert Kirchhofs in Leipzig erlassen: Hochgeehrter Herr! Den mannigfachen Verdiensten, welche Sic sich bereits um die Förderung der Interessen des Buchhandels literarisch und besonders durch Schaffung, Einrichtung und Erhaltung der Bibliothek unseres Börsenvereins erworben haben, ist neuerdings ein Act von hochherzigem Patriotismus gefolgt, der den gesammten Buchhandel zum wärmsten Danke verpflichtet. Wenn Ihre seit einer langen Reihe von Jahren gesammelten literarischen Schätze, soweit sie das Material für eine Geschichte des deutschen Buchhandels und der ihm verwandten Geschäftszweige boten, längst als ein beneidenswerther Besitz galten, den sür unsereBiblio- thek in ähnlicher Weise herbeizuschaffen fast unmöglich erschien, so haben Sie, hochverehrter Herr, indem Sie sich dieses werthvollen Be sitzes entäußerten und ihn zum dauernden Eigenthum der Bibliothek des Börsenvereins überwiesen, in unverhoffter Weise eine Lücke ans gefüllt, die je länger je mehr sich geltend gemacht haben würde. Wir wissen, daß wir nicht in Ihrem Sinne handeln würden, wenn wir Ihre hochherzige Schenkung zum Ausgangspunkte einer besonderen Ovation machen wollten, und werden uns — Ihre Zustimmung vorausgesetzt — darauf beschränken, sämmtliche Stücke, welche die Bibliothek Ihrer Liberalität verdankt, so zu bezeichnen, daß ihr Ursprung für alle Zeiten erkenntlich ist. Wir wollen hoffen, daß Ihre That fruchtbringend auf die Vervollständigung unserer Bibliothek wirken wird, dadurch daß Ihr Vorgang, hochgeehrter Herr, bald zahlreiche Nachfolge erhält. In dem Besitze Einzelner befinden sich literarische Schätze, die nur dann erst den rechten Werth erhalten, wenn sie in eine größere Sammlung eiugereiht, weiteren Kreisen zugänglich und nutzbringend ge macht werden. Auch hier wird, wir sind dessen gewiß, der deutsche Buchhandel den erneuten Beweis liefern, daß er eine Corporation von Männern bildet, die nicht bloß dem täglichen lÄüverbe nachgehen, sondern daneben das edlere Ziel, die Förderung idealer Zwecke, nicht aus dem Auge verlieren. Mit den Gefühlen des lebhaftesten Dankes haben wir die Ehre zu sein Berlin, Halle und Leipzig, den 3. December 1875. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Oswald Bertram. Theodor Einhorn. NichtamtlicheHhett^ Zur Frage, ob und in welchem Umfange Briefe gegen Nachdruck geschützt find. Nach dem Wunsche von Hrn. vr. Hermann Uhde, der die vorstehende Frage gern von neuem in den sachkundigen Kreisen des Buchhandels erörtert sehen möchte, bringen wir aus einer Be sprechung desselben von Glagau's Biographie von Fritz Reuter in den „Blättern für literarische Unterhaltung" hier folgende Stelle zum Abdruck: ....Zuletzt können wir nicht umhin, an die Besprechung des Werks eine juristische Frage zu knüpfen, welche sich bei dem Durch lesen desselben häufig genug hervordrängen mußte. Otto Glagau bedient sich mit Recht des Vortheils, welcher für jeden Biographen entspringt, wenn ihm recht viele Briefe seines Helden zu Gebote stehen. „Briefe", sagt Goethe so treffend, „sind und bleiben das wichtigste Denkmal, welches der einzelne Mensch hinterlaffen kann." Es bedarf keiner nähern Ausführung, welches ungeheuer wichtige Hilfsmittel der Forschung entzogen werden würde, wollte plötzlich irgendein Machtspruch decretiren: „Die Ver- Zweiundvierzigster Jahrgang. öffcntlichung von Briefen hat, wo nicht ganz aufzuhören, so doch den beengendsten Einschränkungen zu unterliegen." Und doch hat vor kurzem Jemand einen so ungeheuerlichen Machtspruch kurzer Hand gethan. Seltsam genug ging dies Macht wort durch die gesammte deutsche Tagespresse, ohne daß die ersicht lich bloß mit der Papierschere arbeitenden Zeitungsredactionen auch nur ein hinzugeschrieben hätten, obwohl täglich weit un wichtigere Dinge mit viel größerer Breite behandelt werden. Etwa im März 1875 erließ nämlich der Hofbuchhändlcr Hin- storff in Wismar, Verleger der Schriften Fritz Reuter's, nachstehende „freundliche Bitte": Von Frau Doctor Reuter in Eisenach bin auch ich beauftragt, vor handene Briese ihres verstorbenen Gatten, vr. Fritz Reuter, in Empfang zu nehmen. Um gütige Zusendung bittend, sichere ich gewissenhafte Rück gabe zu. Gleichzeitig erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen, daß es ernstlich im Plane der Frau 1)r. Reuter liegt, in einem weitern Band der „Nachgelassenen Schriften" Reuter's unter anderm auch eine Auswahl aus dessen nachgelassenen Briefen zu geben, und daß ferner nur Frau vr. Reuter, nach dem Reichsgesetz vom 11. Juni 628
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