Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18800102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188001027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18800102
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1880
- Monat1880-01
- Tag1880-01-02
- Monat1880-01
- Jahr1880
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
stellung abgeholt, so ist der Bibliothekar befugt, es anderweitig zu vergeben. Auf besonderen Wunsch auswärtiger Entleiher kann der Bibliothekar die gewünschten Bücher in eingeschriebenem Packet unter Nachnahme der Francatur und der Einschreibegebühr direct senden. Für Verpackung rc. sind dem Börsen-Castellan bis zu 5 Kilo 50 Pf. zu vergüten; dieser Betrag wird gleichfalls nach genommen. Die Rücksendung hat in derselben Weise, wie die Zu sendung, jedoch Porto- und spesenfrei zu erfolgen. ß. 7. Ist ein bestelltes Buch bereits verliehen, oder von der Verleihung überhaupt ausgeschlossen, so gibt der Bibliothekar den Bestellzettel zurück, ersteren Falls mit einem Vermerk darüber, bis wann dasselbe ordnungsmäßig wieder zurück zu kommen hat; der Entleiher hat seine Bestellung alsdann zu wiederholen. H. 8. Die Verleihung erfolgt in der Regel für die Dauer von sechs Wochen, von dem Tage an gerechnet, an welchem das betr. Buch zum Abholen bereit gehalten wurde. Die Leihzeit kann auf specielles Ansuchen des Entleihers von dem Bibliothekar auf weitere sechs Wochen ausgedehnt werden, vorausgesetzt, daß das selbe nicht von anderer Seite verlangt worden ist; eine noch weitere Verlängerung kann jedoch nur mit Genehmigung des Curatoriums erfolgen. Wird jedoch von diesem eine Revision der Bibliothek an geordnet und der Termin derselben im Börsenblatt bekannt ge macht, so sind sämmtliche entliehene Bücher ohne Rücksicht auf die oben festgesetzten Fristen und ohne besondere Erinnerung bis zu dem angesetzten Termin zurückzuliefern. tz. 9. Werden die entliehenen Bücher bis zu dem Ablauf der Leihfrist oder bis zu dem Revisionstermin nicht zurückgeliefert, so erläßt der Bibliothekar an den säumigen Entleiher in einge schriebenem Briefe eine Aufforderung: die betreffenden Bücher innerhalb weiterer acht Tage an ihn zurückzugeben. Der Entleiher hat außer den Portokosten des Mahnschreibens für jedes der artig eingemahnte Buch eine Mahngebühr von 50 Pf. zu entrichten. tz. 10. Jedes entliehene Buch ist in äußerlich wie innerlich unversehrtem Zustande zurückzuliefern. Erfolgt die Zurücklieferung in einem Zustande, welcher von dem Bibliothekar als nicht über einstimmend erklärt wird mit demjenigen, in welchem das Buch von ihm ausgegeben wurde, oder wird dem Mahnschreiben des Biblio thekars binnen der gestellten Frist nicht entsprochen, so hat der Ent leiher sofort und ohne jeden Widerspruch der Bibliothek denjenigen Betrag zu erstatten, der ihm von dem Curatorium als zur Be schaffung eines anderen Exemplars des betreffenden Werkes, bez. der Kosten des Einbandes für das neu zu bindende Exemplar erforderlich angezeigt wird. Im Falle der Zahlungsverweigerung wird der Betrag durch den Consulenten des Börsenvereins ein geklagt. Der betreffende Entleiher geht des Rechtes oder der Erlaub- niß zu fernerer Benutzung der Bibliothek verlustig. Dieselbe kann von dem Curatorium unter Umständen wieder ertheilt werden, doch nur nach voraufgegangener Schadloshaltung der Bibliothek. ß. 11. Den in der Cantatewoche in Leipzig anwesenden Buchhändlern ist die Besichtigung der Bibliothek und ihrer Sammlungen täglich von 9—12 Uhr Vormittags und 3—6 Uhr Nachmittags gestattet. Berlin, Weimar und Leipzig, den 2. Januar 1880. Der Vorstand des Görsenvereins der Deutschen Buchhändler. Wilhelm Hertz. Herm. Böhlau. Herm. Haessel. H.. Verpflichtungsschein. Der Unterzeichnete verpflichtet sich, die von ihm aus der Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler leihweise erhaltenen Werke binnen 6 Wochen von dem Tage an, an welchem dieselben zum Abholen bereit gelegt sind, in unversehrtem und voll ständigem Zustande zu Händen des Bibliothekars zurückzuliefern, und für den Fall, daß die Rückerstattung innerhalb weiterer 8 Tage nicht erfolgt, oder der Bibliothekar erklärt, daß das zurückgegebene Buch sich nicht in dem Zustande befindet, in welchem es von ihm ausgegeben worden ist, ohne Widerspruch und auf jeden möglichen Einwand ausdrücklich verzichtend, sofort den ihm vom Curatorium der Bibliothek mitgetheilten Betrag zur Beschaffung eines neuen Exemplars des entliehenen Werkes zu erstatten. Ort und Datum: Eigenhändige Unterschrift: Nr 8. Bestellzettel. Der Unterzeichnete bestellt hiermit aus der Bibliothek des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler das nachstehende Buch: (genauer Titel) und verpflichtet sich, dasselbe genau nach den ihm bekannten Be stimmungen der Bibliotheks-Ordnung zu behandeln. Ort und Datum: Eigenhändige Unterschrift: Bekanntmachung. Für den Monat Januar 1880 fungirt: Herr vr. A. Kirchhofs als Börsenvorsteher. Herr Robert Forbergals Vorsteher der Bestellanstalt. Leipzig, den 31. December 1879. Die Deputation des Vereins der Äuchhändter zu Leipzig. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel --- Titelanflage. fi — wird nur baar gegeben.) A. Ackermann in München. Ntzrivllt, IV., üb. äis VsrllamUunKsn ll. llrbkiton clsr vom Ltaäti- ma-Aistrats Nünobon nisäsrASsotrtsn Oommission 1. IVasssr- vsrsorxrmx, Oanalisstion u. ^.bkabr in äsn 1. 1878 n. 1879. ^ 6sk. * 20. — Th. Ackermann in München. s Adreßbuch v. München f. d. I. 1880. 8. . ** 5. 50; geb. ** 6. SO Aschendorff'Iche Buchh. in Münster. Meister-Werke unserer Dichter. Hrsg. v. F. Hülskamp. 9. Bdchn. Schiller's Jungfrau v. Orleans. 16. * —. 20; cart. * —. 30 Ashcr 8 Co. in Berlin. Ailtbeilunxoii clor äsulsobsn OessUsobak k. Natur- u. Völllsrbunäs Ostaoions. 19. 8kt. Ootbr. 1879. l?ol. Volrobama. ** 6. — Bourguet's Buchh. in Wetzlar. Schulz, K., üb. Secundärbahncn im Allgemeinen u. insbesondere üb. die Secundärbahnen im Kreise Wetzlar. Bortrag. 8. * —. 50 BraamS in Norden. tlerijluet, 6., Oosobiobts ä. Iianciosarebivs V. Ostkrioolanä f1454— 1744j. 8. * 1. —
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder