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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18800105
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188001051
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8. 31. Functionen des Schriftführers. Der Schriftführer hat das Protokoll in den Conferenzen des Vor standes und in den Hauptversammlungen (wenn dafür nicht anderweitige Vorsorge getroffen wird) zu führen, auch alle Ausfertigungen und die Correspondcnz zu besorgen, soweit dies nicht dem Vorsitzenden nach der Geschäftsordnung obliegt. ß. 32. Functionen des Schatzmeisters. Der Schatzmeister hat alle Einnahmen des Vereins einzuziehen und alle Ausgaben zu besorgen, die Verzeichnisse über das dem Vereine zu gehörige Vermögen zu halten, den jährlichen Voranschlag der Ein nahmen und Ausgaben für das nächste Jahr (ß. 25. sub 5.), sowie den Rechenschaftsbericht zu entwerfen und das Cassenwesen überhaupt unter Beobachtung der für die Verwaltung des Vereinsvermögens aufgestellten Grundsätze zu führen. (8. 33. s. bei 8- 25. des Entwurfs.) 8- 34. Entschuldigung. Jedes Mitglied des Vorstandes, welches verhindert ist, die Messe u besuchen, oder überhaupt die ihm obliegenden Geschäfte zu besorgen, at davon sobald als möglich sowohl den Vorsteher als seinen Stell vertreter in Kenntniß zu setzen. 8. 35. Stellvertretung. Der Stellvertreter eines Vorstandsmitgliedes tritt in allen Be- binderungsfällen Dessen, den er vertritt, sowohl in als außer der Messe fungirend in den Vorstand ein, und dieser ist verpflichtet, sämmtliche Stellvertreter zu seinen Berathungen einzuladen, ohne daß ihnen dadurch ein Stimmrecht zugestanden würde, so lange sie nicht wirklich an die Stelle eines Vorstandsmitgliedes getreten sind. Dritte Äbtheilung. Von den Ausschüssen. 8- 36. Eintheiluug der Ausschüsse. Für besondere Geschäftszweige des Vereins sollen Ausschüsse gebildet werden, welche sich in ordentliche für stets wiederkehrende Arbeiten, und in außerordentliche für einzelne vorübergehende Arbeiten ein- theilen. 8- 37. Ordentliche Ausschüsse. Ordentliche Ausschüsse sollen vier bestehen: 1. der Rechnnngsausschnß, 2. der Wahlausschuß, 3. der Verwaltungsausschuß der Buchhändlerbörse, 4. der Vergleichsausschuß, und jeder ans sechs Personen zusammengesetzt sein. 8 38. Wahlen. Die Wahlen der Ansschußmitglieder erfolgen ganz in derselben Weise, wie die des Vorstandes (§. 19.). Jeder Ausschuß wählt unter sich einen Vorsitzenden und einen Schriftführer. Die getroffenen Wahlen sind durch das Börsenblatt be kannt zu machen. 8- 39. AmtSdauer. Die ordentlichen Ausschüsse werden stets auf die Dauer von drei Jahren gewählt und jedes Jahr zu einem Drittheile erneuert. 8- 29. Functionen des Schriftführers. Der Schriftführer hat das Protokoll in den Conferenzen des Vor standes und in den Hauptversammlungen (wenn dafür nicht anderweitige Vorsorge getroffen wird) zu führen, und alle Ausfertigungen und die Correspondenz zu besorgen, soweit dies nicht dem Vorsitzenden nach der Geschäftsordnung resp. einem der angestellten Beamten des Vereins obliegt. 8- 30. Functionen des Schatzmeisters. Der Schatzmeister hat alle Einnahmen des Vereins einzuziehen und alle Ausgaben zu besorgen, die Verzeichnisse über das dem Vereine zu gehörige Vermögen zu führen, den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr, sowie den Rechenschaftsbericht zu ent werfen und das Cassenwesen überhaupt unter Beobachtung der für die Verwaltung des Vereinsvermögens aufgestellten Grundsätze zu führen. ß. 31. Ccntral-Bureau. Das Central-Bureau des Börsenvereins zu Leipzig besorgt den schriftlichen Verkehr des Vorstandes und der Ausschüsse, die Verwaltung des Archivs, sowie die Erledigung der ihm anderweitig übertragenen Arbeiten. Dasselbe besteht aus dem Secretär des Börsenvereins und dem erforderlichen Hilfspersonal. Der Geschäftsbetrieb des Central-Bureaus wird vom Vorstande durch eine Geschäftsordnung geregelt. Dritte Äbtheilung. Bon den Ausschüssen. 8. 32. Eintheiluug der Ausschüsse. Die Ausschüsse des Börsenvereins zerfallen in ordentliche Aus schüsse für dauernde, und in außerordentliche für vorübergehende Aufgaben. 8. 33. Ordentliche Ausschüsse. Ordentliche Ausschüsse sind: 1. der Rechnungsausschuß; 2. der Wahlausschuß; 3. der Verwaltungsausschuß der Buchhändlerbörse; Jeder derselben besteht aus sechs Mitgliedern; 4. der Hauptausschuß; derselbe besteht aus den drei Vorstandsmitgliedern und ihren Stell vertretern, sowie den Mitgliedern der uä 1—3. genannten ordent lichen Ausschüsse; 5. die Historische Commission, deren Mitgliederzahl nicht festgesetzt ist; 6. der Ausschuß für die Bibliothek; 7. der Ausschuß für das Börsenblatt. Die Ausschüsse 6. und 7. bestehen jeder ans drei Mitgliedern. 8. 34. Wahlen. Die Wahlen der Ausschußmitglieder erfolgen bei den Ausschüssen 1—3. in derselben Weise wie die des Vorstandes. Die Mitglieder der Ausschüsse 5—7. werden vom Vorstande gewählt. Jeder Ausschuß wählt unter sich einen Vorsitzenden und einen Schriftführer. Die getroffenen Wahlen sind durch das Börsenblatt be kannt zu machen. Im Hauptausschuß führt der Vorsteher des Börsen vereins den Vorsitz. 8. 35. Amtsdauer. Die Mitglieder der Ausschüsse 1—3.6. und 7. werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Von den Mitgliedern der Ausschüsse 1—3. scheiden jährlich je zwei aus.
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