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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-01-05
- Erscheinungsdatum
- 05.01.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18800105
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188001051
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sammentritt Herrn vr. Brockhaus zum Vorsitzenden, Herrn Berg - straeßer zum Schriftführer, ein amtliches Protokoll über die Berathungen wurde außerdem durch Herrn Advocaten Volk mann geführt. Wenn in dem nachstehenden Bericht versucht wird, die Ab weichungen zu motiviren, welche der jetzt vorliegende Entwurf vom November 1879 gegen das jetzt gültige Statut von 1852 aufweist, so mußten zugleich auch die Aenderungen, welche aus den September-Berathungeu hervorgegangen waren, gebührend berücksichtigt werden, um einen Ueberblick zu gewähren, was einerseits im September angestrebt, und was anderseits im No vember vorgeschlagen worden. Es können hierbei nur die prin zipiellen Aenderungen näher erörtert werden, während alles Das, was redactionelle Arbeit genannt werden kann, aus der am Schluffe gegebenen Gegenüberstellung des jetzigen Statuts und des Entwurfes vom November leicht erklärlich wird. Nur einige Worte mögen gestatt sein, um den Umfang und die Aufgabe der letzterwähnten redaktionellen Thätigkeit in das rechte Licht zu setzen. Unser gegenwärtiges Statut datirt aus dem Jahre 1838 und unterlag einer Revision im Frühjahr 1852. Es rührt demnach aus einer Zeit her, wo eine öffentliche Vereinsthätigkeit und ein öffentliches Verhandeln über Vereinsangelegenheiten in Deutschland so gut wie unbekannt war, es kann somit den um die Feststellung des damaligen Statuts hochverdienten Männern nicht der leiseste Vorwurf darüber gemacht werden, daß jenes Statut, welches fast ohne jede Anlehnung an eine ähnliche Vor arbeit aufgestellt wurde, jetzt, namentlich im Hinblick auf die einschlagenden Erfahrungen der letzten dreißig Jahre, den An forderungen nicht mehr entspricht, wie man sie heut an ein Grundgesetz eines so weit verzweigten Vereins mit Recht stellen darf. Anderseits aber sind auch die Verhältnisse des Börsen vereins weit über die damals gesteckten Grenzen hinausgewachsen, und es kann demnach auch in dieser Hinsicht nur gerechtfertigt erscheinen, wenn ein jetzt zu vereinbarendes Statut diese wesentlich anders gestalteten Verhältnisse gebührend berücksichtigt. Als Datum für die Annahme unseres revidirten Statuts aus dem Jahre 1852 wird häufig der 13. Mai angenommen. Dieser Jrrthum ist in älteren Ausgaben unseres Statuts vielfach unberücksichtigt geblieben, tatsächlich hat aber die Annahme des jetzigen Statuts in der Hauptversammlung vom 9. Mai 1852 stattgefunden, es ist daher auch dieses Datum dem jetzt vorlie genden Entwürfe vorgedruckt (vergl. Börsenblatt 1852 Nr. 45 vom 13. Mai). Den Berathungen der September-Commission lagen an Ma terial vor: 1) Entwurf. Neues Statut des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, 28. Juni 1879 (Ent wurf des Vorstandes.) 2) Bemerkungen zu dem Neuen Statut des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, 28. Juni 1879. Entwurf. 3) Entwurf eines revidirten Statuts für den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Der Statuten- Revisions-Commission unterbreitet von E. Morgenstern in Breslau. 4) Fragen (18), der Statuten-Revisions-Commission vor gelegt Der Entwurf des Vorstandes lehnte sich vielfach an den Wortlaut des jetzt gültigen Statuts an, prinzipielle Aenderungen waren theils aus der Initiative des Vorstandes, theils aus den Wünschen der Weimarer Conferenz hervorgegangen, so namentlich die Einreihung der Kreis- und Localvereine in den Verwaltungs organismus des Börsenvereins. Im unmittelbaren Anschluß an diesen Entwurf hatte der Vorsteher des Börsenvereins, Herr Wilhelm Hertz, eine um fassende Arbeit (die aä 2 verzeichnten „Bemerkungen") vorgelegt, in welcher die Aenderungen, wie sie der Vorstand in seinem Ent würfe vorschlug, in sehr eingehender Weise sorgfältig motivirt waren. Die von dem Schriftführer des Börsenvereins, Herrn Her mann Böhlau, mit besonderem Geschick aufgestellten 18 Fragen behandelten in prinzipieller Auffassung diejenigen Kernpunkte, welche hauptsächlich als die leitenden Momente in der ganzen, den Wunsch nach Reformen in der Organisation des Börsenvereins zum Ausdruck bringenden Bewegung angesehen werden konnten. Unabhängig von diesen vom Vorstande herrührenden Vor lagen hatte Herr Morgenstern einen selbständigen Entwurf eines Statuts ausgearbeitet, welcher die Kreisvereine als or ganische Bestandtheile des Börsenvereins auffaßt und denselben eine sehr umfangreiche Wirksamkeit zuweist. Bei aller Anerkennung der klaren und consequenten Durchführung dieses Gedankens ent fernte sich indessen dieser Entwurf viel weiter von dem Bestehenden, als die Mehrheit für erlaubt und ausführbar hielt, sie beschränkte sich deshalb darauf, viele Einzelheiten des Morgenstern'schen Ent wurfes in die neue Arbeit hinüberzunehmen. In dem jetzigen Entwurf ist der Aufbau des jetzt gültigen Statuts im Ganzen beibehalten. Als dritter Abschnitt sind neu die Bestimmungen über die Kreisvereine hinzugekommen, so daß die folgenden Abschnitte 4—6. den bisherigen 3—5. entsprechen. Die Ueberschriften der Abschnitte wie der einzelnen Para graphen sind dem Inhalt entsprechend vielfach abgeändert worden. Die Reihenfolge der Paragraphen des jetzigen Statuts ist im Ganzen beibehalten, nur einzelne sind ihrem Inhalt an gemessen an eine andere Stelle gebracht. Alle diese Abweichungen ergeben sich durch eineu Blick auf die unten folgende Gegenüber stellung des jetzigen Statuts mit dem gegenwärtigen Entwürfe. 8. i. Der Eingang: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler, unter der Be stätigung und dem Schutze der Königlich Sächsischen Regierung in Leipzig bestehend, hat znm Zweck: mußte nach veränderter Lage der Gesetzgebung eine Aenderung erfahren. Der Ausschuß war sich sehr wohl dessen bewußt, was der deutsche Buchhandel dem Schutze der Königlich Sächsischen Regierung verdanke, er konnte sich nur ungern entschließen, die bisherige Eingangsformel fallen zu lassen, und hat dies nur gethan, da der Verein gegenwärtig wie alle übrigen Per sonen-Vereine lediglich unter dem Genoffenschaftsgesetze steht, eine Revision seines Statuts der besonderen Genehmigung des Königlich Sächsischen Ministeriums nicht mehr bedarf und er gleichsam eine Bevorzugung, als direct unter dem Schutze der Königlich Sächsischen Regierung stehend, für sich nicht in An spruch nehmen kann. Der Eingang wurde demgemäß dahin abgeändert: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler ist eine Genossen schaft mit juristischer Persönlichkeit. Er hat seinen Sitz in Leipzig. Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Woh les, sowie die Vertretung der Interessen des deutschen Buchhandels im Allgemeinen und seiner Angehörigen im weitesten Umfange. Neu sind in ß. 1. die Absätze l>, o, ä. b. ist unter der „Anbahnung und Feststellung allgemein gültiger Normen im Verkehr der Buchhändler unter einander" die vom Vorstande zu veranlassende Herausgabe eines buchhänd lerischen Usancen-Codex verstanden.
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