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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-01-21
- Erscheinungsdatum
- 21.01.1880
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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Jar, durch Gimel Bergen". Es ist anzunehmen, daß er bei den da maligen religiösen Aufständen und Verfolgungen von den Krypto- Calvinisten verdrängt wurde, weil er nur Bücher von reinen evan gelischen Theologen druckte. Im Jahre 1586 supplicirte Gimel Bergen, Bürger und Buchdrucker zu Dresden, an S. Churfürstlichen Gnaden Christian I., ihn an Stelle des verstorbenen Hofbuchdruckers Andreas Morgen- roth anzustellen. Dieser Letztere wäre also der vierte Dresdner Buchdrucker, der mit Gimel Bergen zugleich, aber wohl nur kurze Zeit das Geschäft betrieben, denn etwas Weiteres ist von ihm nicht bekannt, weshalb wir ihn auch hier übergehen müssen. Churfürst Christian I. regierte von 1586 bis 1591, und erst nach seinem Tode wurde Gimel Bergen wieder als Hofbuchdrucker angenommen, als Sachsen durch den Vormund des noch ganz jungen Christian II., durch den Herzog Friedrich Wilhelm von Weimar- Altenburg administrirt wurde. Einen wirklichen Titel als Hof buchdrucker scheint auch Gimel Bergen nicht erhalten und geführt zu haben, vielmehr ist es wohl nur so zu verstehen, daß er so wie seine Vorgänger die Hofbuchdruckerei leitete oder auch die Regie rungsarbeiten erhielt. (Schluß folgt.) Zur Erklärung der Verleger. Die Firma B. G. Teubner in Leipzig hat den Unterzeichnern der vielbesprochenen Erklärung u. A. nachstehende Mittheilung gemacht: „Um die Umgehung durch indirecten Bezug thunlichst zu ver hindern, werde ich bezüglich meines Verlags folgenden Weg ein- schlagen. Sobald ich genöthigt bin, die Geschäftsverbindung mit einer Sortimentsfirma wegen Contravention gegen die Erklärung' aufzuheben, werde ich von deren Commissionär die Verpflichtung verlangen, auch seinerseits meinen Verlag an diese Firma nicht zu liefern, während ich mich zugleich verbindlich mache, bei einem etwa eintretenden Commissionswechsel dem neuen Commissionär dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. Wird dieselbe verweigert oder nicht eingehalten, so entziehe ich auch dem Commissionär jede Lie ferung meines Verlags. Das gleiche Verfahren werde ich den Baar-Sortimentern gegenüber einschlagen." Wenn nun auch die genannte Firma hinzufügt, daß ihr von verschiedenen Commissionären bereits die Zusicherung gegeben sei, daß sie die desfallsigen Verfügungen der Verleger streng respectiren würden, so halte ich es doch für dringend geboten, daß die Herren Commissionäre selbst in dieser Angelegenheit sich aussprechen und unumwunden erklären, welchen Standpunkt sie der Erklärung der Verleger gegenüber einnehmen. Dies scheint mir im eigenen In teresse des Leipziger Commifsionsgeschäftes zu liegen, denn wenn es sich Herausstellen sollte, daß die von den Verlegern beschlossene Maß regel durch die Commissionäre unwirksam gemacht wird, so werden mit mir viele Verleger genöthigt sein, ihre Auslieferungslager von Leipzig zurückzuziehen. 8 6 Misrellcn. Aus Paris. Eine recht hübsche Geschichte, die für uns Buch händler Interesse hat, wird von Balzac erzählt. Sie ist erst jetzt aus alten Acten ans Tageslicht gekommen und dürfte daher wenig oder gar nicht bekannt sein; ich gebe sie ungefähr so wieder, wie sie durch Pariser Blätter gegangen. Es war zur Zeit, als die belgischen Nachdrucker den französischen Buchhandel und besonders die Autoren arg schädigten. Balzac litt ganz außerordentlich darunter und eine Grimmigkeit gegen den bösen aber unerreichbaren Feind hatte sich seiner bemächtigt. Eines Tages nun schlendert er im Palais royal herum, faßt Posto vor einem Buchladen und sieht sich im Schau fenster die ihn interessirenden Neuigkeiten an. Plötzlich entdeckt er unter den ausgestellten Werken eines dieser so oft vergeblich ge suchten Exemplare, welche Meline, der berühmte belgische Nach drucker jener Epoche, veröffentlicht hatte. Beim Anblick des Nach druck-Exemplars seines Werkes „LnZöiiis drauäst" steigt ihm das Blut zu Kopf, und er stößt mit einem kräftigen Schlag das Schau fenster entzwei. Der Buchhändler springt natürlich sofort aus seinem Laden heraus, und es sammelt sich auch eine ansehnliche Menschenmenge, die von dem Spectakel angelockt worden ist. Es entspinnt sich nun zwischen dem Ladeninhaber und Balzac folgender Dialog: „Mein Herr, Sie sind es, der meine Fensterscheibe zer brochen. — Ich leugne es nicht. — Sie kennen das Sprichwort Mer die Gläser zerbricht'... — Bezahlt sie. Gewöhnlich ist es so der Fall. — Mein Herr, wollen Sie damit sagen, daß es diesmal anders sei? — Vielleicht doch! — Sie wollen mich zu lachen machen. — Sehe ich danach aus? — Um der Sache ein Ende zu machen, werden Sie mir meine Scheibe bezahlen? — Nur wenn ich dazu gezwungen werde. — O, wenn es weiter nichts ist, mein Herr. — Und wie würden Sie mich belangen, wenn ich fragen darf? — Natürlich durch den Polizei-Commissär, den ich augenblicklich holen lassen werde, wenn Sie mich nicht bezahlen. — Nun wohl, sei es, lassen Sie schnell die Polizei holen." Der Commissär kommt, und Balzac erlegt sofort die vom Buchhändler als Schadenersatz ge forderten 15 Franken. Dann aber zeigt er dem Vertreter des Ge setzes das berüchtigte Nachdruck-Exemplar. „Hier ist — sagt er — ein Roman von Balzac, dessen alleiniges Recht zu drucken der Pariser Buchhändler Werdet hat. Lesen Sie gefälligst den Umschlag und statt seines Namens werden Sie die Firma Meline als Ver leger angegeben finden. Dieser Herr Meline ist ein Brüsseler Buchhändler, welcher nicht wenig dazu beiträgt, den französischen Handel zu ruiniren, er ist einer der Hauptvertreter des Nachdruck handels. Dem Herrn aber habe ich die Fensterscheibe zerbrochen, weil er belgische Nachdruckwerke verkauft und das ist ein Vergehen, mit welchem sich das Tribunal zu beschäftigen haben wird. Jndeß, um den Prozeß gegen ihn zu führen, war es unumgänglich noth- wendig, die Beweisstücke zu haben, und deshalb ganz besonders nahm ich mir die Freiheit, Sie holen zu lassen — Herr Commissär. Ich selbst bin Herr von Balzac." Der Prozeß ging seinen Lauf und der Pariser Helfershelfer des Nachdruckers wurde verurtheilt, da er das verbrecherische Object nicht beseitigen konnte, welches Balzac mit Hilfe eines kühnen Faustschlages confiscirt hatte. 1V.II—u. Das späte Versenden der Remittendenfacturen ist ein Uebelstand, unter dem jeder Sortimenter alljährlich leiden muß, und dem von Seiten der Verleger so leicht abgeholfen werden könnte, wenn die Remittendenfacturen einige Wochen früher gedruckt und versendet würden. Mancher Sortimenter möchte gern mit den an und für sich unleidlichen Remissionsarbeiten beginnen, doch fehlen eben noch die unentbehrlichen Facturen mit den Wünschen der Ver leger. Wieviel unnöthige Schreiberei könnten sich die Letzteren er sparen, wenn sie ihre Wünsche bezüglich Disponenden rc. dem Sor timenter durch möglichst frühzeitige Einsendung der Remittenden facturen zu erkennen gäben! Die Facturen müssen doch gedruckt werden, — aber warum so spät?! Einsender glaubt im Sinne der meisten Sortimenter zu sprechen, wenn er den Herren Verlegern Obiges dringend ans Herz legt, und die Bitte ausspricht: die Re- mittendenfactur alljährlich schon Anfang Januar zu versenden. Die Sortimenter werden durch pünktliche Befolgung der darauf ausgesprochenen Wünsche erkenntlich sein.
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