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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-02-02
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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können jedoch nur dann eine Heilung der beklagenswerthen Zu stände im Sortimentshandel erhoffen, wenn mit ihnen der Verleger und der Commissionär Hand in Hand gehen. In der „Erklärung" begrüßen sie endlich eine derartige Vereinigung, die, wenn sie dem Einzelnen auch scheinbare Opfer zumuthet, den soliden und thätigen Sortimenter auch wieder in den Stand setzt, diese Opfer durch von ihm erzielte Resultate reichlich heimzuzahlen. Sie können diese Hoffnung um so sicherer aussprechen, als bei ihnen kein Zweifel ob waltet, daß die Unterzeichner der „Erklärung" au dem gegebenen Worte festhalteu und falls erforderlich, die That folgen lassen werden. Wien, 11. Januar 1880. Gerold L Co. Faesy L Frick. W. Braumüller L Sohn. L. W. Seidel L Sohn. Beck'sche k. k. Hof- u. Univ.- Buchh. (A. Hölder). Mayer L Co. Sallmayer'sche Buchh. (Jul. Schellbach). Hermann Manz. L. Rosner. R. Lechner's Univ.-Buchh. Rudolf Lechner, Verlag. Entgegnung auf den Artikel: „Zum Capitel der literarischen Freibeuterei". Im Börsenblatt Nr. 22 wird eine Sache zur Sprache gebracht, bei deren Erörterung mein Name mehrfach genannt wird. Ich sehe mich deshalb genöthigt, besonders die Entstellungen und Unwahr heiten des Hrn. Born zu rectificiren. Ich hatte die Herausgabe des in Rede stehenden, wirklich guten Buches in Aussicht genommen und schrieb am 15. Januar 18 78 (die Jahreszahl ist zu beachten!) an Hrn. Born: „ Ich habe nun 2 Bücher (folgen die Titel und darunter das Drayson'sche Buch), welche ich gern für unsere deutsche Jugend mundrecht gemacht zu haben wünsche. Willst Du die Arbeit übernehmen? Es müssen keine wörtlichen Uebersetzungen sein, sondern sollen mehr nur die freie Wiedergabe des englischen Stoffes abgeben. Viele Stellen müssen gemildert werden, da die verschrobenen eng lischen Ansichten in religiöser Beziehung ganz wegbleiben sollen und andererseits auch die in dem letzteren Buche (dem Drayson'- schen) namentlich vorkommenden gehässigen Bemerkungen über die Holländer, die Rivalen der Engländer in Süd-Afrika, in einem Jugendbuche für deutsche Knaben thatsächlich zwecklos sind." Daraus allein geht schon hervor, daß ich lediglich eine Umarbeitung resp. Verarbeitung des fraglichen Buches wünschte, und in meiner ganzen ferneren Correspondenz mit Hrn. Born kommt niemals das Wort „Uebersetzung" vor. In meinem die Sache abschließenden Schreiben vom 30. Januar 1878 heißt es: „Der geschäftlichen Ordnung wegen bestätige ich Dir gern, daß die Bearbeitung des „Hans Sterk" mit M. pro Bogen honorirt werden soll!" Ich muß es Hrn. Born überlassen, seine weitere Behauptung, daß ich ihm erklärt hätte, „das Verlags- bez. das Ueber- setzungs-Recht zu besitzen", zu bekräftigen, und fordere ich den Herrn hierdurch zur Vorlage der behaupteten Erklärung auf. Hat Hr. Born entgegen der in meinem Schreiben vom 30. Januar bestellten „Bearbeitung" eine „Uebersetzung" geliefert, so ist das seine Sache, wofür er einzustehen hat, und wofür ich ihn jetzt ver antwortlich machen werde. Als „Autor von Hans Stark" glaubte ich gedachten Hrn. A. Born immerhin bezeichnen zu dürfen, da ich eben annehmen mußte, daß er mir das geliefert haben würde, was ich bei ihm bestellt hatte! Wie Hr. Zieger es angefangen hat, jetzt, nachdem die An gelegenheit in Fluß gekommen, nachträglich von mir einen Titel zu dem Buche zu entlocken, glaube ich am besten der gewissenhaften Erwägung des Hrn. Zieger anheimgeben zu sollen. Meine Beant wortung der bezüglichen Zuschrift habe ich leider nicht copirt. Vielleicht gibt sie Hr. Zieger zum Besten. Was aber die eigen- thümliche Fassung des Titels anbetrifft, so hätte dieselbe, wäre das Buch in meinem Verlage erschienen, gewiß anders gelautet, wie ich ja auch bei den früheren Büchern: „Gefährliche Flucht" und „Durch Urwald und Prairie" die Quellen genannt habe. Ich erkläre, den von Hrn. Zieger benutzten Titel erst jetzt durch das Börsenblatt kennen gelernt zu haben. Obwohl ich Hrn. Zieger die Correctur des Buches besorgte, so erhielt ich doch nicht den Titelbogen zugeschickt, war also auch nicht in der Lage, einen Einfluß auf Form und Ab fassung desselben auszuüben. Die Hrn. Griffith L Farrau in London werden aus der mit Hrn. Born geführten Correspondenz ersehen, daß ich fragliches Buch bereits 1878 kannte, und nicht erst die im Looüssllsr Nr. 257 vom 2. April 18 79 angezeigte neue Auflage, welche unter dem Titel „L.M0NA tbs 2u1us" erschien. Wenn die Londoner Firma ein 1868 erschienenes nicht eingetragenes Buch 11 Jahre später in Deutschland übersetzt findet — denn darauf besonders und nicht auf die etwas ungeschickte Fassung des Titels kommt es an —, so ist weder rechtlich noch moralisch irgend ein Anspruch zu erheben. Ich meinerseits bin als Verleger erfreut darüber, wenn meine Artikel, die ich nicht schützen kann oder nicht geschützt habe, im Auslande so viel Anklang finden, daß man dieselben der Uebersetzung würdigt, wie dies neuerdings durch holländische und italienische Uebersetzungen meiner 3 Mark-Serie geschehen ist. Die Ansichten darüber können allerdings differiren und nichts weiter als das ist durch die lang- athmige Geschichte constatirt. Daß sich das Börsenblatt wiederholt dazu hergegeben hat, Angriffe gegen Mitglieder des Börsenvereins zu veröffentlichen, selbst wenn dieselben von fernstehenden Personen eingesandt wurden, das ist ein Mißstand, welcher dringend der Abhilfe bedarf.*) — Ich erhalte von dem ganzen Vorgang, den ich im Obigen erwidern zu müssen vermeine, erst durch die Veröffentlichung Kenntniß, während es doch in der Ordnung gewesen wäre, mir Gelegenheit zu geben, meine Erklärung gleichzeitig zu veröffentlichen.**) Leipzig, 29. Januar 1880. R. F. Albrecht. ss- Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch druckerkunst — Biographisches — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ber- lagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Verleger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buch handels finden willkommene Aufnahme und angemessene Honorirung. — Die gewöhnlichen Einsendungen aus dem Buchhandel werden nicht honorirt. *) Dieser Vorwurf gegen das Börsenblatt kann sich nur auf Un- kennntniß oder unrichtige Beurtheilung der Verhältnisse bei den von dem Herrn Einsender gemeinten Fällen gründen, und wir müssen den selben daher bis zu näherem Nachweis als durchaus gegenstandlos zurückweisen. — So ist auch die Aufnahme des vorliegenden Artikels allerdings auf das bestimmte Verlangen eines sehr angesehenen Mitgliedes vom Börsenverein erfolgt, und schon aus diesem Grunde konnte dieselbe nicht beanstandet werden; ganz abgesehen davon, daß es ein ebenso un kluges als ungerechtfertigtes Verfahren gewesen sein würde, der Klage von den Herren Grisfith <d Farrau in London die Spalten des Börsen blattes zu verschließen, weil selbige eben „dem Börsenverein fern stehen". Die Red. **) Auch diese Beschwerde erweist sich als grundlos, denn der vor liegende Angriff ist gegen Herrn Carl Zieger gerichtet und diesem bekanntlich ordnungsgemäß mitgetheilt worden; die schließliche Fest stellung des fraglichen Thatbestandes aber mußte weiterer Erörterung überlassen bleiben, die sich ja nun willig ausgenommen findet. Die Red.
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