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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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Börsenvereins durch Hereinziehung demselben fernliegender und nach unsrer Ansicht auch künftig von ihm fernzuhaltender Zwecke und Bestrebungen vorschlägt, wie sie von manchen Seiten gewünscht wurde, und daß durch Annahme dieses Statuts die langjährigen Versuche, den deutschen Buchhandel aus diesem Wege zu reformiren, zu einem Abschluß gelangen würden, während bei Ablehnung des Entwurfs zu fürchten ist, daß diese Versuche sich fortwährend er neuern. Auch ist in dem Entwürfe die berechtigte Stellung Leipzigs als Sitz des Börsenvereins und Centralpunkt des deutschen Buch handels ebenso gewahrt, wie in dem jetzt geltenden Statut. Der einzige Punkt, der eine Aenderung gewissermaßen zu Ungunsten Leipzigs vorschlägt, ist die Bestimmung in 8- 18. und 19., daß für Wahlen und für Abstimmungen in der Hauptversammlung nicht mehr die persönliche Anwesenheit am Orte der letzteren erforderlich, sondern dafür auch eine Bevollmächtigung an Stellvertreter gestattet sein soll. Jndeß wird diese, durch Rücksicht auf die zahlreichen, meist oder zeitweilig von dem Besuche der Buchhändlermesse ab gehaltenen Mitglieder des Börsenvereins gerechtfertigte Bestimmung dadurch sehr beschränkt, daß sie nur für Wahlen und andere auf der Tagesordnung der Hauptversammlung stehende Gegenstände gilt und kein Stellvertreter mehr als 20 Stimmen vertreten darf. Auch abgesehen hiervon möchten wir unsrerseits den Versuch, diesen Punkt abzuändern, deshalb Widerrathen, weil erstens dann auch von anderen Seiten Abänderungsvorschläge gemacht werden dürften, welche die Annahme des Entwurfs gefährden könnten, zweitens deshalb, weil diese Bestimmung von der großen Mehrzahl der Mit glieder mit Ausnahme der Leipziger gewünscht zu werden scheint und es auch keinen guten Eindruck machen würde, wenn gerade von Leipzig aus ihre Wiederbeseitigung erstrebt würde. Bei diesem Vorschläge, daß Sie heute den von uns empfoh lenen Beschluß fassen, sind wir von der Voraussetzung ausgegan gen, daß Sie durch unseren mündlichen Bericht in der außer ordentlichen Generalversammlung unseres Vereins und durch den gedruckten Bericht des außerordentlichen Ausschusses des Börsen vereins über die ganze Sachlage und insbesondere über die in dem jetzigen Statut des Börsenvereins vorgeschlagenen Aenderungen vollständig genug unterrichtet sind, um den Ihnen von uns empfoh lenen Beschluß fassen zu können. Sollten wir uns darin irren oder sollten Sie aus andern Gründen es überhaupt nicht für zweck mäßig halten, einen Beschluß über die Angelegenheit zu fassen, so würden wir Ihnen empfehlen, dann heute darüber gar nicht zu verhandeln, sondern dies einer kurz vor der Cantate-Versamm lung des Börsenvereins zu veranstaltenden außerordentlichen Generalversammlung unsres Vereins zu überlassen. Die Absicht, eine solche jedenfalls zu veranstalten, wollten wir Ihnen schon heute mittheilen, und dies ist der zweite der von uns oben erwähnten Vorschläge, den wir Ihnen in dieser Angelegenheit zu machen haben. Eine derartige Versammlung erschien uns diesmal fast noch wünschenswerther als voriges Jahr, weil in der bevorstehen den Cantate-Versammlung die eigentliche Entscheidung erfolgt und weil ferner im Fall der Annahme des revidirten Statuts eine Neuwahl des gesammten Vorstands des Börsenvereins vorzuneh men ist. Schon aus letzterem Grunde ist eine derartige Ver sammlung zweckmäßig, auch wenn Sie schon heute über das Statut den von uns empfohlenen Beschluß fassen; doch selbst in letzterem Falle empfiehlt es sich gewiß, kurz vor der Cantate-Versammlung nochmals über die Angelegenheit zu berathen: über die zur Aus führung des heute gefaßten Beschlusses nöthigen Schritte, über die Frage, ob und welche Abänderungsvorschläge zu machen sind, über haupt über die ganze dann vielleicht durch Beschlüsse anderer Ver eine oder sonstige Umstände wieder veränderte Sachlage. Im Zusammenhänge mit der Angelegenheit der Revision des Statuts des Börsenvereins steht eine andere Angelegenheit, die gleich dieser zwar nicht direct unfern Verein, wohl aber die Interessen seiner Mitglieder nahe berührt und deshalb von uns zu erwähnen ist, umsomehr als sie von Leipzig aus angeregt worden ist. Wir meinen die auf Vorschlag der Firma B. G. Teubner von der großen Mehrzahl der Leipziger Verleger erlassene und dann auch von zahlreichen Verlegern im Gesammtgebiete des deutschen Buchhandels, im Ganzen bis jetzt von 547 Firmen, Unterzeichnete Erklärung: „daß sie vom 1. Januar 1880 an die Ankündigung ihrer Verlagsartikel in Katalogen, Circularen und öffentlichen An zeigen unter dem Ladenpreis mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln verhindern werden, und zwar zunächst dadurch, daß jeder der Unterzeichneten die Geschäftsverbindung — sowohl in Rechnung als gegen baar — mit allen Handlungen unnachsichtlich aufheben wird, welche seinen Verlag, trotz dieser Erklärung nach dem ange gebenen Zeitpunkt zu anderen als den von ihm selbst festgesetzten Preisen in irgend einer Weise öffentlich anzeigen und ausbieten". Dieses Vorgehen ist von vielen Seiten freudig begrüßt, von anderen bekämpft oder bemängelt worden, und es kann unsere Auf gabe nicht sein, Sie zu einem Beschlüsse darüber veranlassen zu wollen. Wohl aber glauben wir darauf Hinweisen zu dürfen und zu sollen: daß durch diese Erklärung vielfachen Wünschen entsprochen wird, welche seit vielen Jahren von dem deutschen Sortimentsbuch handel ausgesprochen wurden, insbesondere einer von der Conferenz zur Berathung buchhändlerischer Reformen zu Weimar (18. bis 20. Sept. 1878) gefaßten Resolution; daß ferner durch diesen Versuch, wenn er gelingt, ein großer Theil der von dem Sorti mentsbuchhandel erhobenen berechtigten Klagen gehoben wird; endlich daß, wie alle Versuche, sich selbst zu helfen, statt alles Heil von irgend welchen Statutenänderungen und Organisationen zu er warten, freudig zu begrüßen sind, so auch zu hoffen ist, daß dieser Versuch den von den Urhebern und Unterzeichnern der betreffenden Erklärung gehofften Erfolg haben und andere Kreise ermuntern werde, ihre und die gemeinsamen Interessen des deutschen Buch handels in ebenso energischer und zweckmäßiger Weise zu wahren. Von Vorgängen außerhalb unseres Vereins haben wir eines hochbedeutsamen Ereignisses zu gedenken: der Eröffnung des Reichs gerichts am 1. Oktober v. I. Wir erwähnten schon vor zwei Jahren, daß die unserer Stadt durch die Verlegung des obersten deutschen Gerichts in dieselbe erwiesene Ehre direct und indirect auch den Leipziger Buchhandel und unseren Verein berühre. Nachdem das damals nur Gehoffte inzwischen Wirklichkeit geworden, geben wir heute auch unserer Freude darüber lebhaften Ausdruck. Auf der Kunstgewerbeausstellung, die vorigen Sommer in unserer Stadt veranstaltet wurde, war der Buchhandel und Buch druck auf das würdigste vertreten und wurde, Dank der aufopfern den Thätigkeit einiger unserer College», in der geschmackvollsten und lehrreichsten Weise zur Anschauung gebracht. Zur Ausschmückung der dafür freigehaltenen schönen Räume und zur zweckmäßigen Auf stellung wurde auf einen uns deshalb aus Ihrer Mitte ausgespro chenen Wunsch ein Beitrag aus der Vereinscasse in der Höhe von 1000 M. gewährt. Nach dem Schluffe dieser Ausstellung ist von einem um die graphische Abtheilung derselben besonders verdienten Mitglieds unseres Vereins, Herrn C. B. Lorck, der Gedanke einer internatio nalen graphischen Ausstellung angeregt und dafür Leipzig und das Jahr 1881 vorgeschlagen worden. Im Interesse des Leipziger Buchhandels haben wir uns verpflichtet gefühlt, diese Angelegenheit näher ins Auge zu fassen, und schlagen Ihnen zunächst vor, daß Sie uns ermächtigen wollen, einem aus dazu vorzugsweise competenten Mitgliedern unseres Vereins gebildeten Ausschüsse die Erörterung der Frage vorzulegen, ob und in welcher Weise eine Betheiligung
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