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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-02-20
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1880
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188002203
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Für Handlungen in Garnison- Städten ! s8100.j Erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit ans das soeben in meinem Verlage erschienene, in der Militär-Literatur epochemachende Werk zu lenken: von Walther, die Mtitairgesehe des Deutschen Reichs und der Einzelbauten. Das Wichtigste an dem Werke bildet, neben der correcten Wiedergabe der Gesetze, das Jnhaltsverzeichniß (3 Bogen), besonders das Sachregister (7 Bogen), worin eben jedes Sachwort Ausnahme fand, daher es über Alles schnell Auskunft gibt. Ein höherer Offizier, dem das Werk unter breitet wurde, schrieb darüber Folgendes: „Im Grunde ist Jeder verpflichtet, sich die Kenntniß jener Gesetze anzueignen, die für seinen Beruf bestimmt sind. Bei dem Militair, besonders dem Offizier in seiner verantwortlichen Stellung, ist dieses Erforderniß viel noth wendi ger, und deshalb wäre es wünschens- werth, wenn ein jeder Offizier sich die Sammlung Ihrer Militairgesetze be schaffen wollte, denn er kommt täglich in die Lage, Rath zu suchen oder Aus kunft zu geben, und da kann man wohl kein Werk besser als einen Führer aus der Bahn seines Berufs bezeichnen, als dieses." Herr Justizrath und Divisions-Auditeur Schröder, gen. v. Schirp, in Posen schreibt: „Das von Walther'sche Buch ist sehr praktisch angelegt und reichhaltiger als die amtlich veranlaßte, theurere Ausgabe der Militairgesetze." Allgem. Militär-Zeitung 1880, Nr. 4: „Die ebenso mühevolle und fleißige, wie brauchbare und praktisch geordnete Sammlung unserer Militairgesetze verdient Anerkennung und Verbreitung. Das Werk bringt alle Er gänzungen und Nachträge, die bis zum Novem ber 1879 veröffentlicht worden sind, so daß heute eine wirklich vollständige Militairgesetz- Sammlung vorliegt. Wir wünschen, daß Ver fasser und Verleger in die Lage versetzt wer de» , das verdienstliche Werk etwa durch jähr liche Ergänzungs-Hefte auf dem Laufenden zu erhalten." Nr. 37 der Nordd. Allg. Zeitung vom 23. Januar 1880: „Das hier vorliegende Werk verfolgt den Zweck, ein Handbuch für den praktischen Ge branch des Offiziers und Beamten abzu geben, aus welchem sich derselbe leicht und schnell durch die große Masse von Bestim mungen und Vorschriften hindurchfinden kann, welche jetzt aus allen Gebieten des Heerwesens in persönlicher und sachlicher Beziehung den Geschäftsgang regeln. Auf diese Weise wird das Werk zu einer nutzbringenden Er gänzung der Militairgesetze des Deut schen Reichs, welche in 8 Lieferungen (bei Mittler L Sohn) erschienen, den Stoff nicht so einheitlich und geschlossen vorführen und von einzelnen Materien nur Auszüge geben. Der 1. Band ent hält: u. s. w. Der 2. Band enthält: u. s. w. Namentlichistesdieser zweite Theil, der den Vorzug großer Uebersichtlichkeit ge währt, die dem Offizier sowohl was seine Dienststellung, als seine Rechts- und Steuer verhältnisse angehen, von Interesse und Be deutung sind u. s. w. u. s. w. Ueberall zeigt sich das Bestreben, ein möglichst vollständiges Ganzes zu geben Dieser kurze Abriß wird einen ungefähren Einblick in das nach einem umfangreichen Plan angelegte Werk gewähren " Preis für 3 Bände, 62 Bogen Lex.-Format u. 3 Beilagen eleg. Halbfranz-Band u. En- veloppe 21 ord. mit 25 °/„. Handlungen, welche sich für dieses, auch durch Reisende leicht absetzbare Werk beson ders verwenden wollen, erhalten ganz be deutende Vortheile. Ein Probe-Exemplar für den Reisen den liefere ich baar mit 11 ^ u. nehme es in jedem Zustande zurück. Die vorstehend veröffentlichten Urtheile com- petenter Personen und einer maßgebenden Fach presse erklären diese Ausgabe der „Militair gesetze" für vollständigerundpraktischer, als die (bei Mittler L Sohn erschienene) auf amtliche Veranlassung herausgegebene Samm lung. Es ist damit der erneute Beweis von einer gediegenen Bearbeitung der in meinem Verlage erscheinenden Werke erbracht worden u. erinnere bei dieser Ge legenheit an das „Reichs-Gesetzbuch", „ R e ch t s l ex i k o n " u. „S achregiste r", „Rechtsbeistand" u. „Gerichts-Organi sation", welche gleich günstig beurtheilt wurden. Ihre Verwendung für meinen Verlag er bittend, zeichne hochachtungsvoll Berlin, Februar 1880. August Bolms Verlag. VorlüA von ÜUK« Inüorau in Vai mvn. s8101.j krri-darma. laugst 8 xjtzl in vior Boston von Lrnstz L.loxüüäor Uiißßo. 1 50 ord., 1 no. und 7/6 baar. Der kleinen L.uüaA6 weASn vorläuÜA niobt a oond. Dis ersten iluktübrunKon kandsn im Blbsrtsldsr null Barmer 8tadttbsater unter Arossem Bsitali und sutsobisdon durobsobla- ^endom BrkolAS statt. 8odaim wurde solobss von der Dirsotion des Berliner 8tadttbsatsrs im Tivoli-Tbsater- ?,u Bremen autflokübrt und errrwS biordurob einen sensationellen BrtolK. Bisrauk tollte ein Verbot Ze^en weitere Lübnen-LuttübrunASn, welobss sieb jedoob nur aut' Berlin und anders preussisobs 8tädts erstreckt; der Verbreitung des Luobes selbst stebt jedoob niobts im VVege. Nsbrers an gegebene Leitungen, u. a. dis „Bsixrigsr Illu- strirte Leitung", „Heber Band u. Neer", „Lladderadatsob" etc. baben bereits üotir von dieser interessanten Lübnen-Novität ge nommen und ist dis Naobkrage namentliob durob das Verbot eine sebr lebbalte geworden. Verlg-A von krtzdr. LtzimiBAtzi' in llsildroim. I'sbruur 1880. s8102.j Brsobisnsn und nacb den eingegangenen Bestellungen versandt sind: Liv 8xg.L180llS8 Ztzsibduoll. NitBinleitunA und Anmerkungen rum erstenmal ber- ausgegebenvonLarlVollmöller. I^A ord., 75 ^ netto, 70 baar. LriskV60d86l des bbeiberrn L. 8. 6. von Neusebaob mit dakob und VVilbelm 6rimm. Xebst einleitenden Bemerkun gen über den Verksbr des Lawmlers mit gslebrtsn Brennden, Anmerkungen und einem Vnbang von der Beratung der Brüder Orimm naob Berlin, ller- ausgsgsbsn von Br. Oamillus iVende- 1er. Nit einem Bildnis« (Neusebaeb's) in Biobtdruek. 11 50 ord., 8 ^ 60 ^ netto, 7 ^ 65 ^ baar. Durob unerwartet roicblicbes Lustrümen von wicbtigsin Natsrial, welobss noob in den Anmerkungen und der Einleitung ver- wertbet werden konnte, wurde die Voll endung dieses IVerkes erbebliob verzögert. Im Lusammsnbang damit bat der ttm/orry eins bedeutende Vermeäruny ertabrsn, durob wslobe, rare darob dr'e merkbooUe LerAcrbe oi»re« Lrldwr'«« de« d^rer'berrn ocm lUeaoo- baeb, eine sntsxrsobends Brböbnng des Kreises vernrsaobt wurde. Berügbob des gleiobreitig mit obigen IVerksn angskundigten II. Bbsils von Xörusi', Xüll, Einleitung ln das Ltudium des ^ngslsllobslsoben. bemerken wir, dass der Druck wegen Br- krankung des Verfassers vorübergebend unter- brooben werden musste, aber wieder autge- nommen ist und bis Bude dieses Nonats wobl abgssoblosse» sein wird. Lire VorsendanA ror'rd dcrnrr »racb dorr oorkreAe-rdsn «o/ort rorge-rom-ne-r morden. s8103.j Zur Versendung liegt bereit und bitte ich, bei Aussicht auf Absatz mäßig ä cond. ver langen zu wollen: Gottes Wort au unsere Zeit. Predigten von Hugo Kiefer, Archidiakonus zu Arnstadt. 11U Bog. Brosch. 2 ^ ord. — 1 50 ^ netto. Eine Predigtsammlung in Schleiermacher's Geiste; Zeitpredigten wollen es sein, das Wort Gottes dem Geschlecht unserer Tage reden in den Zungen der Gegenwart. Eingehend ans die eigenthümlichen tieferen Bedürfnisse der Zeit, wollen sie derselben die rechte Befriedigung geben durch das Evangelium auknüpfend an die verschiedenen geistigen Bewegungen, von denen sie sich ergriffen zeigt, wollen sie den selben das höchste Ziel weisen in einem gesunden christlichen Idealismus. ssr Unverlangt sende nichts. Emil Frotscher in Arnstadt.
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