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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18800223
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188002237
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1880
- Monat1880-02
- Tag1880-02-23
- Monat1880-02
- Jahr1880
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1880
- Autor
- No.
- [4] - 764
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Colonieen rc. schreiben soll, wo man bisher ganz gut mit Colonien rc. auskam. Warum Wohl? Doch nicht der Consequenz wegen, die in unserer deutschen Orthographie so übel angebracht ist und auf Schritt und Tritt im Stich läßt! Doch das ist unerheblich gegen das sonst so dankenswerthe Ganze, und wir möchten unsere College» im Buchdruck und Verlag dringend auffordern, sich auf dem neutralen Boden dieser neuen Orthographie zu vereinigen, wenigstens im großen Ganzen und unbeschadet einzelner Abweichungen, wenn man solche für noth- wendig hält. Wir wenigstens werden uns mit Druckerei und Ver lag anschließen und uns nur das obige iren statt ieren, sowie die Feen rc. statt Feeen Vorbehalten, da wir glauben, daß dieser Rückschritt, (denn das ist er) sich nicht halten wird gegenüber der orthographischen Fortentwickelung, die sich nun einmal keine Gesetze vorschreiben läßt, weder von Akademien noch von Ministerien. Also Anschluß! Etwas Opfer und Selbstverleugung ist dazu allerdings nöthig, denn ohne solche geht es eben nicht, und wenn jeder seine Orthographie für die allein richtige halten und fest- halten will, so kommt nie eine Einigung zu Stande. Auch wir an unserm kleinen Theil bringen unsere Opfer; unserm wol müssen wir wieder das überflüssige h (wohl) einfchalten, unser Ermel in Ärmel, unser Efeu in Ephen, bischen in bißchen, Brantwein in Branntwein, ergibig in ergiebig, Dinstag in Dienstag, Galere in Galeere, Canibale in Cannibale u. s. w. u. s. w. verändern. Und nun erst das lateinische c und dessen Ersetzung durch k oder z: für Akkord, akkurat, Akzise, antizipiren, Präzedenzien, Exzeß u. s. w. überall wieder c und cc. Es sind das ja lauter rückwärtige Schritte, aber um der Einheit willen gehen sie im Grunde dennoch nach vorwärts. Es kam uns vor kurzem in der Augsburger Allgemeinen Zeitung eine Benrtheilung der neuen Orthographie durch Professor Sanders zu Gesicht, die sehr scharf und abfällig lautet und dem betreffenden Büchlein namentlich vorwirst, daß es wenig gründlich gearbeitet sei. Man muß den gemachten Ausstellungen meist bei stimmen und könnte sie leicht noch vermehren. Und doch ist diese ministerielle That von durchschlagender Bedeutung und nicht genug zu preisen. Denn hinter ihr steht die Macht der Durchführung, wenigstens in der Schule, als der wichtigsten Instanz. Dazu kommt, daß Preußen mit den orthographisch Verbündeten Bayern und Württemberg mehr als U von Deutschland umfassen, und daß die übrigen deutschen Staaten sich unzweifelhaft anschließen werden, wenn auch mit einigen Modifikationen. Diese kleinen Abweichungen schlagen wir überhaupt nicht hoch an; einmal werden sie sich nicht lange gegen das auf Einheit gerichtete Drängen des Publicums, eventuell des Reichstags halten; und dann sind ein halbes Dutzend officieller Orthographien, die jedenfalls nur wenig und neben sächlich von einander abweichen, immer noch hundertmal besser, als die Verschiedenheiten unter den Tausenden von Brief-, Bücher und Zeitungsschreibern, die wir jetzt im wirren Durcheinander vor uns haben. Darum Anschluß an jene Orthographie, trotz der gerügten Mängel, die übrigens im Ganzen nicht erheblich sind. Wenn man dieselbe übrigens als nicht gründlich genug gearbeitet schilt, so ist das Sanders'sche, sonst so vortreffliche Hilfsbuch wieder ein Beweis, daß man auch zu gründlich sein kann gegenüber dem hier bezielten Publicum. In der That könnten manche Regeln, wo nicht ganz wegfallen, so doch kürzer gefaßt sein. Dagegen fehlt es an allge meinen durchgreifenden Gesichtspunkten, die den Praktiker in den Stand setzen, sich auch ohne Hilfsbuch, wenn er es mal nicht zur Hand hat, znrechtzufinden, und die dem Gedächtniß, gegenüber dem Gewirr von Regeln und Ausnahmen, subsumirend und orientirend zu Hilfe kommen. Man kann unsere Orthographie eben nicht um fassend abschließen und regelrecht fixiren, man kann nur ihren der- maligen Stand aufweisen und die Richtung ihrer weitern Fort entwicklung bezeichnen. Darum müssen wir schließlich noch einen dringenden Wunsch aussprechen: daß nämlich diese officielle Orthographie in bestimmten Perioden, etwa alle 5 Jahre, einer Revision unterzogen werde. Die Fortbildung der Rechtschreibung ist in fortwährendem Fluß und wird darin durch keine ministerielle Festsetzung aufgehalten, höchstens retardirt oder verwirrt werden. Sie ist vergleichbar mit einer un ablässig arbeitenden Schleifmühle, in die bald dieses bald jenes Wort hineingezogen und von den überflüssigen Ecken und Schnörkeln befreit wird. Soll die officielle Schreibweise Fühlung behalten mit dieser sich vollziehenden Fortbildung, so muß sie von Zeit zu Zeit die ins Schwanken gerathenen Wörter in Betracht ziehen und re- gistriren. Man besorge nicht, daß dadurch wieder das Ganze ins Schwanken komme; es werden immer nur verhältnißmäßig wenig Wörter sein, die neu in Frage kommen, und wenn diese dann etwa im Druck kenntlich gemacht werden, so werden sie sich dem Gedächt niß unschwer einprägen. Noch einmal sei es gesagt: vereinigen wir uns trotz etwaiger Unvollkommenheit auf diese Rechtschreibung, die in besonderm Maße dazu angethan ist, zu einer allgemeinen deutschen Schreibweise zu führen. Wenn irgendwo, so sind hier die goldenen Worte Raumer's am Platz: „Auch eine minder gute Orthographie, sofern nur ganz Deutschland darin übereinstimmt, ist einer vollkommneren vorzu ziehen, wenn diese auf einen Theil Deutschlands beschränkt bleibt." Bielefeld, 19. Februar 1880. Velhagen L Klasing. Misrellen. Aus Paris. Bekanntlich hatte Ernest Dentu, als recht mäßiger Verleger der französischen Ausgabe des Busch'schen Werkes „Graf Bismarck und seine Leute" gegen das Erkenntniß ap- pellirt, welches vom Pariser Zuchtpolizeigericht am 17. Juli 1879 gefällt worden war (s. Börsenbl. vom 24. Dec.). Damals wurden Verleger, Verfasser wie Drucker des Buches „kroxcw äs tudls äu oomts äs UiLllmrolr" von der Anklage des Nachdrucks freigesprochen und der Kläger Dentu in die Kosten verurtheilt. Aber trotzdem der Anwalt des Letzteren neue Einwürfe auf Grund des literarischen Eigenthumsrechts erhoben, ist jetzt das erste Urtheil einfach bestätigt worden. Der Vertheidiger des Hrn. Seinguerlet stellt dessen Opus „kroxos äs tubls äu somts äs Lisumrsü" wiederum als eine „patriotische That" hin, und abermals hat er den Sieg davon getragen. IVi 8—n. Eine geschichtliche Notiz zur Schleuderfrage: „4m tuussstä äss vsrtus bumuiuss. kur U. ksprit. 12. ^.wstsräulQ 1709, uux ääpsus ä'Dstisuns RoAsr, ruLrobunä libruirs, obsr gui 1'ou trouvs uu Lssortimsut Adnörul äs touts 8vrts äs ruusigus tröo-sxLotsmsut oorrigös st gu'il vsnäru toujour8 s. rusil- lsur ruurobä gus ^ui gus so soit, c^uuuä iu6ius 11 äs- vroit 1u äounsr xour risn." v-L- Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch druckerkunst — Biographisches — Aussätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ber- lagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Verleger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buch handels finden willkommene Ausnahme und angemessene Honorirung. — Die gewöhnlichen Einsendungen ans dem Buchhandel werden nicht honorirt.
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