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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-02-25
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18800225
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188002253
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Erscheint außer Sonntag? täglich. — Bi? früh S Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für da? Bdrsenblatt find an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BörseuvereinS der Deutschen Buchhändler. 46. Leipzig, Mittwoch den 25. Februar. 1880. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachdem die im Aufträge des Königl. bayerischen Staatsministers des Innern für Kirchen- und Schulangelegen heiten bearbeitete Schrift: „Regeln und Wörterverzeichnis für die deutsche Rechtschreibung zum Gebrauch an den bayerischen Schulen" und eine gleiche im Aufträge des Königl. preußischen Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heiten zum Gebrauch in den preußischen Schulen bearbeitete Schrift nebst den Verfügungen des letzteren vom 21. Januar d. I. zu unserer Kenntniß gekommen waren, haben wir im Hinblick auf die Bedeutung dieser amtlichen Publikationen fin den deutschen Buchhandel dieselben zum Gegenstand der ernstesten Erwägungen gemacht. Wir erkannten die Gefahr, welche mit jedem vereinzelten Vorgehen in der Ordnung dieser für das gesammte deutsche Sprachgebiet gemeinsamen Angelegenheit auch für den Buchhandel verbunden sein mußte, und waren bemüht, die Wege aufzufinden, aus welchen die Anbahnung eines gemeinsamen und übereinstimmenden Handelns der maßgebenden staatlichen Factoren ermöglicht werden konnte. Da das Schulwesen nach der Reichsverfassung zu den gemeinsamen Angelegenheiten des Deutschen Reiches nicht gehört, so mußten wir von einer Petition an den Reichskanzler oder an den Reichstag absehen; von einer neu einzuberusenden ortho graphischen Conferenz konnten wir uns ein günstiges Resultat nicht versprechen, und so erschien es uns als das correcteste und legalste, zunächst von dem preußischen Unterrichtsministerium Aufklärung über dessen bei dem Erlaß der genannten Ver fügungen maßgebend gewesenen Absichten zu erbitten, wobei wir hofften, gleichzeitig die Basis für ein im Interesse des Buchhandels einzuschlagendes erfolgreiches Vorgehen zur Anbahnung einer einheitlichen Gestaltung der Rechtschreibung zu gewinnen. In dieser Annahme haben wir uns nicht getäuscht. Zu unserer großen Befriedigung haben wir erfahren, daß das Vorgehen des Königl. bayerischen Unterrichtsministers im Einverständniß mit dem Königl. preuß. Unterrichtsminister erfolgt ist und daß die für die preußischen Schulen vorgeschriebenen Regeln mit kaum nennenswerthen Ausnahmen den für die bayerischen Schulen gültigen Vorschriften entsprechen, so daß für die Schulen der genannten beiden Staaten eine einheit liche Regelung der Rechtschreibung bereits herbeigeführt ist. Zur Erzielung der weiteren Ausdehnung der von den zwei größten deutschen Bundesstaaten bewirkten Einigung wird der Königl. preuß. Unterrichtsminister durch Vermittlung des Herrn Reichskanzlers an alle übrigen Bundesregierungen Mittheilung über die in Preußen einzuführende Schulorthographie richten und der Herr Reichskanzler wird gleichzeitig dem Wunsche Ausdruck geben, die verbündeten Regierungen möchten sich dem Vorgehen Preußens und Bayerns anschließen. Nicht, um diesem Wunsche Nachdruck zu geben, sondern um den hohen Staatsregierungen die Gefahren zu be zeichnen, welche durch die mangelnde Uebereinstimmung der für die Schulen der einzelnen Staaten geltenden Vorschriften bet der gegenwärtigen Lage der Sache für den deutschen Buchhandel nothwendig erwachsen müssen, haben wir an die sämmt- lichen deutschen Staatsregierungen, mit Ausnahme der preußischeil und bayerischen, die Bitte gerichtet, die in den Gebieten der beiden letzteren geltende Schulorthographie auch innerhalb ihrer Staatsgebiete zur Einführung bringen zu wollen. Bei dem alle Betheiligten, namentlich auch den Buchhandel so außerordentlich überraschenden Vorgehen der preußischen und bayerischen Unterrichtsministerien glaubten wir bei dieser Gelegenheit den Wunsch, die obligatorische Ein führung möge in den übrigen Staaten erst mit dem Schuljahre 1881/82 erfolgen, im Interesse des Buchhandels umsomehr aussprechen zu dürfen, als die amtliche Benachrichtigung des Herrn Reichskanzlers erst so kurz vor dem Beginn des Schul jahrs 1880/81 zur Kenntniß der betreffenden Staatsregierungen gelangen wird, und anzunehmen ist, daß ihre Schulbehörden für das nächste Jahr auch hinsichtlich etwa neu einzuführender Schulbücher bereits ihre Entschließungen getroffen haben. Da die Grenzen des deutschen Sprachgebiets diejenigen des Deutschen Reichs überschreiten, so werden wir s. Z. uns auch an die Kaiserlich oesterreichische und schweizerische Regierung mit der Bitte wenden, den auf die einheitliche Gestaltung Siebenundvierzigster Jahrgang. 109
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