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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-02-25
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1880
- Sprache
- Deutsch
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der Rechtschreibung gerichteten Bestrebungen der deutschen Regierungen sich anschließen zu wollen. Wir glauben diese Bitte aussprechen zu müssen, um das für den deutschen Buchhandel so außerordentlich wichtige Absatzgebiet dieser beiden Staaten demselben für die Zukunft zu erhalten. Den Wortlaut der Schreiben an die deutschen Regierungen bringen wir im Nach stehenden sub G zur Kenntniß unserer Herren Collegen. Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß durch die Verfügungen des preuß. Unterrichtsministeriums vom 21. Januar irrige Auffassungen entstanden sind über die Frist, bis zu welcher der Gebrauch von in der bisherigen Orthographie abgefaßten Schul büchern in den verschiedenen Classen und Schulen gestattet sei. Auf Befragen hat der Herr Decernent uns mitgetheilt, daß die fünfjährige Frist sich auf die jetzigen Auflagen aller im Gebrauche befindlichen Schulbücher beziehe und für alle Schulen und alle Classen gelte, daß aber Anträge auf eine Ausdehnung dieser Frist keine Aussicht auf Berück sichtigung von Seiten des preußischen Unterrichtsministeriums finden würden. Dagegen soll der Fortgebrauch der verschie denen Ausgaben der Bibel und der deutschen Classiker in der bisherigen Orthographie, soweit dieselben beim Schulunter richte benutzt werden, auch nach Ablauf jener Frist gestattet sein. Eine amtliche Declaration in diesem Sinne ist voraus sichtlich demnächst zu erwarten. Um den Fortgebrauch der zuOstern erscheinenden neuen Auflagen eingeführter Schulbücher in Preußen und Bayern zu ermöglichen, haben wir uns an die betreffenden Unterrichtsministerien mit einer dahin gehenden Bitte gewendet. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß durch die bezeichnten Schritte die Erreichung des von der Nation so lange erstrebten Zieles gefördert und durch diese Mittheilungen die berechtigte Sorge um die nachtheiligen Einwirkungen eines vielfach zersplitterten orthographischen Gebiets auf den deutschen Buchhandel bei seinen Mitgliedern beseitigt werden möge. Berlin, Weimar und Leipzig, den 21. Februar 1880. Der Vorstand -es Sörsenvereins -er Deutschen Äuchhän-ler Wilhelm Hertz. Hermann Böhlau. Hermann Haessel. G Die Unterzeichneten Vertreter des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, zu deren Pflichten die Förderung der Interessen des deutschen Buchhandels in erster Reihe gehört, haben nach dem Be kanntwerden der von den königlichen preußischen und bayerischen Unterrichtministerien ergangenen Vorschriften und Verfügungen bezüglich der in den Schulen beider Staaten einzuführenden deutschen Rechtschreibungdieser Angelegenheit ihre Aufmerksamkeit zugewendet. Die Befürchtung, es könnte durch das vereinzelte Vorgehen jener beiden Regierungen zur Regelung einer ihrem Wesen und ihrer Bedeutung nach eminent nationalen Angelegenheit die solange erstrebte einheitliche Regelung der deutschen Rechtschreibung nicht erreicht, vielmehr eine Auflösung des jetzigen deutschen Sprach gebietes in eine Reihe staatlich abgegrenzter orthographischer Ge biete bewirkt werden, diese Befürchtung veranlaßte uns, in ernsteste Erwägung zu ziehen, auf welchem Wege wir unsere Pflicht erfüllen könnten, einer solchen Zersplitterung vorzubeugen und damit den Eintritt der aus ihr für den deutschen Buchhandel resultirenden schweren Nachtheile zu verhindern. Wenn diese Nachtheile in ihrem ganzen Umfange jetzt noch nicht zu übersehen sind, so läßt sich aus einer Thatsache, welche die nothwendige Folge jener Zersplitterung sein müßte, die schwer wiegende Bedeutung derselben ermessen. Thatsächlich würden vom 1. April d. I. an im Deutschen Reiche, die völlige Uebereinstimmung der für Preußen und Bayern erlassenen Bestimmungenvorausgesetzt, mindestens drei abgegrenzte Gebiete bestehen: Preußen-Bayern, Württemberg (welches eben falls eine amtlich festgestellte Schulorthographie besitzt) und die übrigen Staaten, deren Regierungen diese Disciplin bisher noch nicht zum Gegenstand amtlicher Verfügungen gemacht haben. Wenn sich auch mit einiger Sicherheit erwarten läßt, daß von der letztern Gruppe die Mehrzahl der in einem der genannten drei größeren Staaten geltenden Orthographie sich anschließen werde, so ist doch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß die eine oder andere der hohen Staatsregierungen selbständig vorzugehen und für die Bedürfnisse derSchulen ihres Staatsgebietes orthographische Regeln vorzuschreiben beabsichtigen, welche mit denen der genannten drei Staaten nicht übereinstimmen. Da hierbei der Grad der Differenz nicht in Betracht kommt, sondern die mangelnde Ueber einstimmung der amtlich vorgeschriebenen Regeln allein in Betracht zu ziehen ist, so würde sich für den Buchhandel in diesem Falle die Nothwendigkeit ergeben, die bisher in einer Orthographie gedruckten und in der Mehrzahl der deutschen Staaten eingeführten Schulbücher in mindestens drei Orthographien drucken zu lassen. Da ein namhafter Theil der in Deutschland erschienenen Schul bücher auch in den Schulen Oesterreichs und der Schweiz Eingang und Verbreitung gefunden hat, mit welchen Staaten die jetzigen Staaten des Deutschen Reichs von jeher ein Literaturgebiet bildeten, so würde sich noch eine Vermehrung jener Zahl von Separataus gaben ein und desselben Buches ergeben, wenn die betreffenden Verleger sich auch diese bedeutungsvollen Theile des bisherigen Ab satzgebietes erhalten wollen. Wir dürfen uns wohl auf die Anführung dieses einen Bei spiels beschränken, um die Befürchtungen zu charakterisiren, welche sich des Gesammtbuchhandels seit dem Bekanntwerden der gedachten Verfügungen bemächtigt haben. Zu unserer Beruhigung haben wir erfahren, daß das Vor gehen der preußischen und bayerischen Unterrichtsministerien auf einem vorher erzielten Einverständnisse beruht, daß die z. Z. be stehende Verschiedenheit eine verschwindende ist, deren gänzliche Beseitigung zu erwarten steht, und daß der Herr Reichskanzler die zwischen Preußen und Bayern auf gleicher Grundlage vereinbarte Regelung der Schulorthographie den übrigen hohen Staatsregie rungen zur Annahme empfehlen wird. Wir gestatten uns im Hinblick auf die von den preußischen und bayerischen Unterrichtsministerien geschaffene Situation einem hohen . .. Staatsministerium die gehorsamste Bitte zu unterbreiten, dieser auch für den deutschen Buchhandel so bedeutungsvollen An gelegenheit Höchstseine Theilnahme zuzuwenden und die für die preußischen und bayerischen Schulen vom Beginn des neuen Schul-
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