Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1880
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- 12.03.1880
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- Deutsch
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Verhältnisse nur noch die berichtigende Bemerkung machen, daß die Reichsregierung, wenigstens insoweit die Sache jetzt an die Oeffent- lichkeit getreten ist, nämlich dem Schulwesen gegenüber — denn darauf beziehen sich diese Publikationen jetzt nur —, gar nicht be rechtigt gewesen sein würde, das zu thun. Denn das gesammte Schulwesen und die Regelung desselben steht allein den Einzel staaten zu. VII. Dem Börsenvorstande gebührt der Dank des Buchhandels für die Schritte, welche er in der wichtigen Angelegenheit der officiellen Rechtschreibung bereits gethan hat, so sehr wir auch bezweifeln, daß sie das Unheil, welches den Verlegern pädagogischer Literatur droht, abwenden. Zu spät! muß man auch hier sagen. Möge dieses aber nicht zum zweiten Male eintreten! Allem Anscheine nach ist die Zeit nicht ferne, wo das Reich diese Sache in die Hand nimmt. Durch die Zeitungen geht eine be deutsame Nachricht von der Stellungnahme des Reichskanzlers gegen die Puttkamer'sche Verfügung, der sich andere Ressortchefs ange schlossen haben. Die bayerische Kammer hat einstimmig den Beschuß angenommen, den König zu ersuchen, schleunigst eine einheitliche Regulirung der Rechtschreibung herbeiführen zu wollen. Im Reichs tage selbst wird ein dahin gehender Antrag vorbereitet; u. s. w. Daß das Reich weder die preußische noch bayerische Recht schreibung rite annehmen wird, ist Wohl als ganz sicher anzunehmen. Es wird eine neue geschaffen und dann mit allen Machtmitteln des Reiches auch durchgeführt werden. Sämmtliche Anstrengungen des Berlagsbuchhandels, die er jetzt unternimmt, um den Particular- verfügungen nachzukommen, werden vergebliche sein, — und wieder um hat er nur für Papierfabrikant und Drucker gearbeitet und sein Geld weggeworfen. Dem könnte vorgebeugt werden, wenn der Börsenvorstand eine Petition beim Reichstage einreichte, dahin gehend, die Interessen des Buchhandels beim abermaligen Uebergange in eine neue Recht schreibung soweit zu wahren, daß der Termin der Einführung in verschiedene Zeiträume vertheilt wird, und daß namentlich der erste nicht so verletzend nahe gestellt werden möge. Ob durch eine Petition des Börsenvorstandes nicht auch sofort eine Regulirung dieser wichtigen Sache durch das Reich erzielt und damit dem Buchhandel die sichere Basis für seine Operationen zu rückgegeben werden kann, überlassen wir der besonderen Betrach tung unseres Vorstandes, der ja in seiner Eingabe an den preuß. resp. bayerischen Minister bewiesen hat, daß er die ernste Situation sehr wohl zu würdigen weiß. Rückgängig werden die betreffenden Verfügungen nicht gemacht, sie werden aber den Anstoß zu einem schnellen Vorwärts gegeben haben und darauf hat der Buchhandel sich einzurichten, ll. 6—r. VIII. Die Eingabe des Vorstandes vom Börsenverein an das preußische und bayerische Unterrichtsministerium liegt in Nr. 50 des Börsenblattes nun im Wortlaut vor. Wir hätten sie in einigen Punkten anders gewünscht. Anknüpfend an die ministerielle Bestimmung, daß alle neu einzuführenden Schulbücher die neue Orthographie einhalten sollen, erörtert der Vorstand nur einen Theil der „Tragweite" jener Bestimmung und begnügt sich mit der Bemerkung, „daß alle stereotypirten oder in großen Auflagen gedruckten Bücher nun schon bei ihrem Erscheinen Maculatur seien". Das Capital, welches dem Verlagsbuchhandel im Sinne jener Verordnung verloren ginge, erscheint nicht so geringfügig, um es nicht ganz besonders hervorzuheben, und es sollten die äußersten Versuche gemacht werden, diese schwere Schädigung abgewendet zu sehen. Dagegen erklärt der Vorstand: „da wir nicht hoffen dürfen, daß das erlassene Verbot hinsichtlich der Einführung neuer, in der bisherigen Orthographie gedruckter Schulbücher zu Gunsten der selben modisicirt werde, so" rc. Warum, fragen wir, bleibt hier keine Hoffnung, daß das Verbot modisicirt werde? Wir haben das Vertrauen zu beiden Ministerien, daß es auch nicht entfernt in der Absicht gelegen hat, eine schwere Schädigung des Verlagsbuchhandels herbeizu führen. Statt nun selbst jede Hoffnung auszugeben, gilt es unsers Erachtens zu handeln. Wenn im Bereiche des Handelsministeriums neue Gesetze oder Verordnungen geplant werden, so ists schon lange die höchst anerkennenswerthe Gepflogenheit, die Ansichten der Handels kammern, also von Fachleuten, zu hören. Es mag nun seitens der beiden Unterrichtsministerien übersehen worden sein, auch Vertreter des Buchhandels zu hören in dieser, tief in dessen Gebiet einschneidenden Frage, aber wir glauben nicht, daß die betreffenden Ministerien auch noch nachträglichen Vorstellungen sich verschließen würden, und wir glauben im Gegentheil, daß eine Declaration der Verfügung in dem Sinne, daß in der Her stellung begriffenen oder schon vollendeten neuen Werken mit alter Orthographie event. die Einführung nicht versagt werde, wohl gehofft werden darf. Mit dem Ziele des Antrages, den Gebrauch der bis Ostern erscheinenden neuen Auflagen bereits eingeführter Bücher weitere 5 Jahre zu gestatten, kann man einverstanden sein; wohl aber bedauern wir, daß auf die immensen Verluste, welche auch in diesem Punkte dem Verlagsbuchhandel drohen, nicht größeres Gewicht gelegt ist, daß diese nur angedeutet sind. Es verlohnte sich wohl, diese Thatsache besser zu accentuiren, als geschehen ist; denn, findet hier keine günstige Entscheidung statt, so werden dem Buchhandel ganz enorme Verluste zugefügt, die für manche Existenzen eine erschütternde, wenn nicht gar ver nichtende Wirkung haben dürften. Noch Eines! Der zu Ostern drohende Wirrwarr wirft schon seine Schatten voraus. Uns selbst, — und wohl auch Anderen — liegen bereits Fälle vor, wo einige Heißsporne von Direktoren und Lehrern erklären, ihren Schülern von Ostern ab nur den Gebrauch von Büchern mit neuer Orthographie gestatten zu wollen, und demgemäß an den Verleger das Ersuchen richten, nur solche expediren zu lassen. Ausdrücklich sagt aber die ministerielle Bestimmung, daß die bisherigen Auflagen be reits eingeführter Bücher noch während 5 Jahren weiter geführt werden dürfen; es scheint das in manchen Lehrerkreisen nicht genügend beachtet worden zu sein. Daß es überhaupt ein Ding der Unmöglichkeit ist, sämmtliche Schulbücher, umgearbeitet, im Handumdrehen herzustellen — selbst wenn der Verlagsbuch handel sich der Vernichtung seiner Vorräthe unterziehen könnte und wollte, wird eben nicht überlegt. In dieser Beziehung müßte unsers Erachtens etwas geschehen, um die Ansichten in die richtige Bahn zu lenken, sei es etwa durch eine vom Börsen vorstand in den öffentlichen Blättern zu erlassende Erklärung (die von vielen, ja vielleicht von den meisten Blättern gewiß Gratis-Aufnahme finden würde), sei es durch für den Lehrer stand bestimmte Circulare, die durch den Buchhandel zu ver breiten wären. Alle die sonst unvermeidlichen Mißverständnisse und Auseinandersetzungen der einzelnen Buchhändler mit den Lehrern würden dann zum großen Theil vermieden werden. — r.
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