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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1880
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- Deutsch
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den Interessen des Standes gewidmet waren, wie die „Zeitung für Buchhandel und Bücherkunde" (1838 bis 39) mit ihrer Fortsetzung „Allgemeine Preßzeitung" (1840 bis 43) und das „Bibliopolische Jahrbuch" (1836 bis 42). Sie sind nicht ohne wohlthätigen Ein fluß auf die spätere Fachliteratur geblieben, namentlich hat die „Preßzeitung" unter der Leitung Ed. Jul. Hitzig's und vr. Hart mann Schellwitz' auf die Klärung der Ansichten über das literarische Eigenthumsrecht und auf die betreffende Gesetzgebung einen wesent lichen Einfluß geübt. Es konnte vielleicht Manchem befremdend erscheinen, daß Weber trotz seines warmen Gefühls für das Interesse des Standes und seiner lebendigen Theilnahme .für Alles, was in dem nationalen und städtischen Leben vor sich ging, zudem bei der persönlichen Achtung und Zuneigung, deren er sich bei seinen College« und Mit bürgern erfreute, weder ein Corporations- noch ein städtisches Amt bekleidet hat. Wer ihn näher kannte — zu diesen gehörte er nicht selbst, denn er unterschätzte bei weitem seine Fähigkeiten — wird dies vollständig begreiflich finden. Weber hatte in seinem Charakter etwas von einem Selbstherrscher, der sich jedoch ein ideales Ziel gesteckt hat. Dies machte es ihm schwer, mit Andern zusammen zu regieren. Das viele Rücksichtnehmen nach links und rechts, das langsame Schritt-für-Schritt-Gehen, um doch nur unter theilweisem Aufgeben oder mit Modifikation der eigenen Ueberzeugung auf dem Wege des Compromisses zu einem Ziele zu kommen, wie dies bei einem collegialischen Zusammenwirken nicht anders möglich ist, war nicht nach seinem Sinn. Das Anlegen von Laufgräben und lang same Brescheschießen, das Ermüden des Gegners durch Märsche und Contremärsche war seine Sache nicht; er liebte ein kühnes Drauf losgehen. Mit diesem seinem Feuereifer verband er eine bei seiner ungemeinen Begabung und überzeugend klaren Darstellungsweise merkwürdige Scheu, in einem größern Kreise redend aufzutreten, und dies hielt ihn ab, sich lebhaft an Vereinsangelegenheiten zu betheiligen. Nur ein Amt, das eines Consuls der schweizerischen Eid genossenschaft, bekleidete er seit dem Jahr 1867. Daß er demselben, wie allem, was er einmal übernahm, die treuste Sorgfalt widmete, versteht sich von selbst. Er führte zugleich das Ehrenpräsidium in der von ihm mitbegründeten Schweizergesellschaft. Dieser blieb er stets mit voller Liebe zugethan und scheute kein Opfer an Zeit und Geld, um seinen in Leipzig vereinzelt dastehenden Landsleuten ein gemeinsames trauliches Heim zu schaffen. Wenn das jährliche Stiftungsfest sich nahte, da war er so recht in seinem Element, da wurden Atelier und Druckerei wochenlang in Bewegung gesetzt, um Ueberraschungen zu bereiten. Bei solchen Gelegenheiten trat so recht Weber's eigentliche Stärke — Der und Jener, der ihn nicht ganz ver stand und ihn nur vom rein mercantilen Standpunkt aus beurtheilt, würde vielleicht sagen: seine Schwäche — hervor. Es war ihm ab solut unmöglich, selbst die unbedeutendste Sache aus den Händen zu geben, bevor sie eine ansprechende und entsprechende Gestaltung ge wonnen hatte. Er kannte nur eine Art zu arbeiten: es so gut zu machen, wie er es nur vermochte, und das war in der Regel gleich bedeutend mit: viel besser, als die meisten Andern es gethan haben würden. Er verwarf und änderte — mochte es sich um ein Fest programm der Schweizergesellschaft oder um eine Karte, mit der er gewohnt war die Geschenke an seine Freunde zu Weihnachten zu begleiten, handeln, oder mochte eine Sache von großer geschäftlicher Wichtigkeit vorliegen — so lange, bis die Form dem Geist ent sprach. Ein guter Gedanke jagte dabei den andern, obwohl er stets über seinen Mangel an Witz klagte. Würde man ihn überhaupt nach seinen Selbstanklagen beurtheilt haben, so hätte man fast dar auf schwören müssen, er könne keinen Brief schreiben, obwohl jeder derselben, wenn er sich zum Schreiben entschloß, von Geist sprudelte. Diese Strenge gegen sich selbst machte ihn jedoch auch streng in sei nen Ansprüchen an Andere; alle Halbheit, die in der Regel sich mit Eigendünkel paart, war ihm zuwider, und wer nicht seiner Sache sicher war, hatte ihm gegenüber keinen leichten Stand. Glücklich wollen wir den Entschlafenen preisen, daß er gerade zu einer Zeit abgerufen wurde, wo nach menschlicher Be rechnung der kräftige Geist dem Druck des Alters, unter welchem sein Körper schon längere Zeit litt, sich hätte beugen müssen. Sein Ende kam plötzlicher, als zu erwarten gewesen. Nach einem Kranken lager von nur wenigen Tagen starb er in der Mittagsstunde des 16. März, einige Wochen vor seinem 77. Geburtstag. Weber's Verdienste um seinen Beruf sichern ihm einen ehren den Platz unter seinen Fachgenossen alter und neuer Zeit. Seine drei Söhne, die ihm schon längere Zeit treulich zur Seite standen, werden sicherlich eingedenk der nicht leichten Pflichten handeln, die auf ihnen ruhen werden, indem sie die Fortführung einer Firma unternehmen, die einen so weitreichenden Klang hat wie die von I. I. Weber. Leipzig, den 19. März 1880. Carl B. Lorck. Misrellen. Meßgelder und Zahlungslisten für 1880. — Alle für die Leipziger Ostermesse bestimmten Meßgelder und Zahlungslisten müssen spätestens am 10. April in den Händen der Herren Com- missionäre sein, wenn sie in der nöthigen Ordnung expedirt werden sollen. Der technische Gang des Meßgeschäfts erfordert dies aufs dringendste. Gelangen die Listen erst in die Hände des Commissio- närs, nachdem die Abrechnung auf der Börse bereits begonnen hat, so muß deren Erledigung während der Messe unterbleiben, da nach Beschluß der Generalversammlung vom 10. Mai 1868 die so genannten nachträglichen Börsentage aufgehoben sind und der Mittwoch vor Himmelfahrt — diesmal der 5. Mai — als der letzte zulässige Termin festgestellt ist, an welchem Buchhändler-Zah lungen in Meßvaluta geleistet und angenommen werden können. Etwas für Juristen. — Wenn dem Besitzer eines Grund stückes letzteres im allgemeinen Interesse im Wege des Ent eignungsverfahrens genommen werden muß, so wird er seitens Desjenigen, dem die Maßregel zu gute kommt (Staat, Gemeinde rc.), entschädigt. Nach dem Grundsätze nun, „Was dem Einen Recht, ist dem Andern billig", muß diese Enteignungs-Entschädigung auch den Besitzern kostspieliger zinstragender Stereotyp-Platten zu- theil werden, die ihren Besitz durch eine, im allgemeinen Inte resse plötzlich und unversehens verfügte Aenderung der Recht schreibung mehr oder weniger verlieren. Grundstück oder Platten — Beides ist ein ideeller, oft nur nach Maßgabe des Ertrages er worbener Werth, der nur so lange ein solcher bleibt, als er Etwas einbringt (Bodenproducte, Hausmiethe, — Verkauf der Platten abzüge). Wird „im allgemeinen Interesse" dieseFähigkeitdem zinstragenden Object genommen, so tritt an die Allgemeinheit auch die Verpflichtung heran, den Beschädigten schadlos zu halten. — Frage: Wer und wo ist der Vertreter des Rechtes, der der Gerechtigkeit Bahn zu brechen vermag, der uns darüber Klarheit verschafft, ob der Satz „II ^ n äss jugss L ösriiu" noch Werth hat oder nicht? —ät. Briefwechsel. Herrn R. D. in K. — Ein Berzeichniß derjenigen buchhändlcrischen Firmen, welche bei der Reichsbank Giro-Conto haben, finden Sie in Schulz' Adreßbuch (Se. 146), daher es überflüssig wäre, das selbe auch im Börsenblatt aufzusühren; nur ist daselbst, soweit uns bemerkbar, noch die Firma S.Schottlaenderin Breslau nachzutragen.
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