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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1886
- Sprache
- Deutsch
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Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum ersten Male angeküudigt find Arnolt-ische Buchhandlung in Leipzig. 20833 Klein, E., Grundzüge der Histologie. 3. Ausg. v. A. Kollmann. Bertelsmann in Gütersloh. 20347 Encyklopiidie der evang. Kirchenmusik. Hrsg. v. S. Kümmerte. 1. Halbbd. C. Brügel er Lohn in Ansbach. 207SS Graes, C., da? Unfallvcrsicherungsgesetz für d. land- u. forstwirthschaftlichen Arbeiter. Jul. Drescher S Verlag in Leipzig. 20836 Locke, R., üb. die Begriffsbestimmung der Lüge im engeren Sinne. — über d. Stand der Sittlichkeit im engeren Sinne. Zippel, F., Wohin sollen wir unS wenden in leiblichen Krankheiten? Otto Heinrichs in München. 2084S Suttner, A. G. von, ein Aznaour. Kau kasischer Roman. Hölzcl'S Verlag i» Wien. S0»S2 1,08V VUltter ans Xkania. Nit 32 Ilknstr. kleoxrnpliisvliv kliaraliterbilckvr kür Lcllulv u. Haus. kvlivk «I. 6ro88xloeknvr-t>!edl«tv8 ron rellurinm ron N?. Leümiüt. Ldaraune, los., pb^siir.-statiat. Ilaaci- atlas v. Oeotsrrsioli-IInxarll. I,k^. 7. klakonck- n. IVanilckvevratlonvn cke« 16.-1S. lakrli. Ltz. 6 Lipstti« « Tis-Her in «i-I. ra»so Ammann, G. A., d. Schiffsmaschinist. 2. Ausl. Frlir Lchneider « Verlag in Basel. S0S4S klvvrlox. Lr., Nanävi u. Inclustriv cler Ltnät Lasel. Rathgeber, Jul., elsässische Geschichtsbilder aus der französischen Revolutionszeit. Franz Dahlen in Berlin. 20840 ReichSgcsetz betr. d. Unfall- u. Kranken versicherung der in land- u. forstwirth- schaftlichen Betrieben beschäftigten Per sonen. Textausg. Vandenhoeck L» Nuprecht's Verlag in Göttingen. 20842 Neisltzi', Repetitorium cies Ruropäise^eu VöRcerreeRt8. Walther A Apolant in Berlin. 20846 Bischof vr. Kapp. Eine ungehaltene Herrenhausrede. Ed. Weber s Verlag in Bonn. L0S4S Hause», lv8., LvitrL^s r. kssobiobts V. ^.aolren. Lkt. 1. r. I,il!vuttial, li., IIntersuollunAsn r. allASmeineil Ibsoriv <l. ürnmrnvn Obsr- üäoüvL vte. Lviträxe rur Oesetiivlite (lvr llllvren ävutsvlieu Litteratur. Lrsß. v ^V. iViliuauus. Lkt. 2. Nichtamtlicher Teil. Eine Gefahr für den Berner Litterar-Vertrag. Unsere Leser und mit ihnen die große in der Welt hoch angesehene Körperschaft der deutschen Schriftsteller und Künstler kennen die endlosen Schwierigkeiten, welche sich seit dem ersten Auftauchen des großen Gedankens eines Weltvertrages zum all gemeinen Schutze der Urheberrechte dessen Verwirklichung ent gegengestellt haben. Sie alle, nicht minder alle rechtlich denkenden ausländischen Erzeuger und Verbreiter geistigen Eigentums sind mit aufmerksamem Interesse den wichtigen Verhandlungen ge folgt, welche, vom Börsenverein Deutscher Buchhändler zuerst angeregt, seit längeren Jahren an verschiedenen Orten, zuletzt in Bern, gepflogen wurden, wo unter der dankenswerten Mitwirkung einer überwältigenden Mehrzahl der hohen Regierungen die Grundlagen eines weltumfassenden Bundes erörtert wurden zur Erfüllung einer der edelsten und höchsten Aufgaben der Kultur. Handelt es sich doch in dieser anscheinend materiellen Angelegen heit vieler Einzelner zugleich um die höchsten idealen Ziele der gebildeten Welt, um einen geistigen Fortschritt von wahrhaft re- formatorischer Bedeutung, den die Weltgeschichte als leuchtendes Wahrzeichen einer hohen Gesittung kommenden Geschlechtern zur Nachachtung überliefern wird! Es ist bekannt, wie nach mühevollen und durchgreifenden Beratungen schließlich unter den teilnehmenden Regierungen eine erfolgverheißende grundsätzliche Einigung zu stände kam. Kein Staat glaubte sich der hohen Aufgabe entziehen zu dürfen, und mit verschwindender Ausnahme gingen sie alle, auch die wenigen, welche den Berner Verhandlungen fernbleiben zu müssen geglaubt hatten, ans Werk, sei es durch Vorbereitung von Verträgen, sei es zunächst durch grundlegende innere Regelung der bezüglichen Rechtsverhältnisse im eigenen Lande. Soeben kam in Belgien ein durchgreifendes Urheberrechtsgesetz mit weitgehenden Schutz fristen zur Veröffentlichung, die große Union jenseits des Ozeans bestrebt sich, den Anforderungen ihrer hohen Kultnrstel- lung gerecht zu werden; in Holland kämpft die Regierung einen keineswegs aussichtslosen Kampf gegen die eigennützigen Interessen einer immerhin achtungheischenden Minderheit. Die wichtigste Entscheidung liegt naturgemäß in der Hand des Weltreiches England. Auch hier erfaßte Regierung und Parlament mit richtigem idealen Takte die hohe Bedeutung eines möglichst allgemeinen Schutzes des geistigen Eigentums. Eine von ersterer eingebrachte Bill fand in erster und zweiter Lesung die Zustimmung des Unterhauses. Die Entscheidung stand unmittelbar bevor. Da gelang es in dritter Lesung dem Widerspruch eines angesehenen Unterhausmitgliedes, gestützt auf scheinbar vollgiltige Einwendungen des Londoner Hauses Augener L Co., eine Ver tagung der endgültigen Lesung über Ostern hinaus zu bewirken und somit in elfter Stunde die weitere Vollendung des ernsten Werkes neuerdings in Frage zu stellen. Diese Gefahr scheint uns in der That vorzuliegen, nachdem es der genannten Firma gelungen ist, sich einer nicht unbeträchtlichen Opposition im Unterhause für ihre Sonderinteressen zu versichern. Wir geben in Nachfolgendem ein Schriftstück der Firma Augener in Übersetzung wieder, solches der unbefangenen Be urteilung des Lesers überlassend. Daß hier unter dem überall durch scheinenden Deckmantel höheren Staatsinteresses in Wirklichkeit nur persönliche Bestrebungen das Wort führen, dazu diene als Er läuterung die Mitteilung, daß diese Firma deutscher (!) Herkunft seit dreißig Jahren den in England gestatteten Nachdruck deutscher Musikwerke planmäßig betreibt und durch ihn groß geworden ist. Der bisherige Vertrag mit England mit seinem umständlichen Formelwesen hat den deutschen Musikverlag machtlos in die Hände der englischen Nachdrucker gegeben. Soll diesem rein materiellen und ungerechten Einzelinteresse gestattet werden, den allgemeinen Fortschritt zu hemmen? — Wohl wahr, der zielbewußte, tief innerlich begründete Fortschritt läßt sich nirgend dauernd zurückdrängen; aber der Störungen und des Aufenthalts mag es durch die hemmende Hand auch eines wider strebenden Einzelwillens mehrfache und unerquickliche geben. Gefahr ist darum allerdings hinreichend vorhanden. Sie abzuwenden liegt zur Zeit lediglich in der Hand der einsichtsvollen Mehrheit der englischen Gesetzgeber. Möchte sie das Vertrauen rechtfertigen, mit welchem die große Vereinigung der Urheber und Verbreiter geistiger Schätze aller gebildeten Völker auf ihre Entschließungen blickt!
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