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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1886
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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8358 Nichtamtlicher Teil. 102, 5. Mai 1886 Nichtamtlicher Teil. Entwickelung des ZeitungSwesrnS in Holland. (Fortsetzung und Schluß aus Nr. 10V.) Wenn man nach den Kosten, der Auflageziffer, dem Korrespon dentenwesen fragt, so ist darüber für das siebzehnte Jahrhundert nichts bekannt. Erst im achtzehnten giebt es darüber mehr oder weniger genaue Nachrichten. Einen großen Teil der Unkosten machte der Stempel aus. Dieser wurde 1674 auf 4 Pf. für den halben Bogen festgestellt; ausländische Zeitungen bezahlten das doppelte. Dieser Stempel wurde im Jahre 1691 verdoppelt. Am 14. März 1750 wurde er auf 1 Pf. per halben Bogen festgesetzt, für aus ländische Zeitungen auf 2 Pf. In den Jahren 1733 — 1736 be trugen die Kosten für den Stempel jährlich 800 Gulden, d. h. Vg der Ausgaben, die sich auf ungefähr 7000 Gulden beliefen, wogegen 10 000 Gulden eingenommen wurden. Eine detaillierte Rechnung des Redakteurs der s'OravsnIwgsotis Lonrunt äs äonAll über die Zeit vom 15. April 1733 bis 14. April 1734 lasse ich hier folgen. Hierbei ist zu beachten, daß die Oourant Eigentum der Stadt und de Jongh eben nur Redakteur war. Einnahme: Verkauft nach 52 verschiedenen Städten . Fl. 8395. 10. —. Annoncen-Gelder „ 3487. 18. 8. Für den Gebrauch der Druckerei durch den Redakteur an die Stadt bezahlt . . „ 224. 18. —. Empfangen vom Rate der Stadt . . . „ 500. —. —. Fl. 13138. 6)"8 Ausgabe: An die Berichterstatter Fl. 2407. 8. —. Porti rc „ 1309. 14. —. Nichtbezahlte Abonnements . . ^ . „ 312. 3.—. Gehalt des Redakteurs „ 1500.—.—. Papier „ 848. 2. —. Diverses „ 82. 9. —. -FI76459'16 —. Es blieb also ein Gewinn von Fl. 6678. 10. 8. II. Periode (1780—1813). Am Anfang dieser Periode nahm das Zeitungswesen einen großen Aufschwung. Die Streitigkeiten zwischen den Anhängern des Statthalters und den sogenannten Patrioten waren Ursache, daß sowohl viele neue Zeitungen auf beiden Seiten gegründet wurden, als auch die bestehenden pro oder oontra Partei nahmen. Als Patriotenblätter nenne ich: »Vs Xoorä-llollanäsolls Oourant«, »Ds2uiä-IIoIIanä8obs6ourLllt«:, »OsVaäsr- lanäsoll Oourant«, »Vs vslttscbs Oonrant«, »Vs poli- tigus UollLnäais«, von welch letzterem Blatte sogar seine Feinde bezeugten, daß es sich durch Vaterlandsliebe und Bekanntschaft mit dem Staatsrechte und den Interessen der Republik auszeichne. Als Blätter der »Oranjeklanten«, wie man die Anhänger des Statt halters nannte, nenne ich: »Vs Lrislsolls Vourant«, »Vs '80rs.vsnI>g.aA8oll Oonrant«, »Vs dsläsrsolls bisto- risolls Lonrant«. Außerdem erschien noch eine ganze Reihe Wochenblätter mit zuweilen sehr absonderlichen Titeln, wie »Vs kolitistrs Llixsw«, »Vs Oonstitutionssls VlisS«, »Os Rsvolutionairs Vras-gal«. Besonders hervorragend waren unter diesen »lanns«, der bis 1787 erschien und soviel Aufsehen erregte, daß es sich lohnte, noch im Jahre 1795 die alten Jahr gänge neu aufzulegen, und »Vs kost van äsn ^säsr-Rbz-n«, geschrieben durch P. t' Hoen zu Utrecht und verlegt bei van Pad- denburg daselbst. Das Blatt soll eine Auflage von 24 000 Exem plaren gehabt haben. Alle diese Blätter nun führten untereinander eine heftige Polemik und kritisierten die Maßregeln anders gesinnter Behörden aufs heftigste. Ungestört konnten sie dies zwar nicht immer thun. So mußte die Xvorä-Hollanäselis vourant zweimal ihren Wohnsitz wechseln, um den Verfolgungen der Amsterdamschen Regierung zu entgehen; zu Rotterdam wurde die Lruä-IIollanäsobs voarant, zu Utrecht die Vg-äsrlanäsobs Lourant, in Zeeland und Gelderland die vslttsolls vourant verboten. Vs kost van äsr Nsäsr-Rllz-N wurde 1786 in Arnheim verboten und eine Strafe von 100 Goldgulden auf das Verkaufen oder Auslegen des Blattes gesetzt. Th. van Os, Verleger und PH. Verbrugge, Redakteur der »kost naar äsn Nsäsr-IUiM« wurden 1783 wegen eines Artikels gegen die Regierung von Gouda zu je 3000 Gulden verurteilt. Am strengsten zeigten sich die Provinzialstaaten von Gelder land. Diese verordneten unterm 8. September 1786, daß 1) niemand eine Zeitung oder dergleichen ausgeben dürfe ohne Erlaubnis der Behörden und nur für bestimmte Zeit, bei Strafe von 1000 Gulden; 2) niemand die Lulädollanäsebs, dlsäsr- lanäsobs, Vaäsrlanäsobs und Listorisolls Vonrantsu, die kost van äsn Xsäsr-Itb^n und kolitistrs Uru/er feil halten oder zur Lesung auslegen dürfe, bei Strafe von 1000 Gulden oder im Wiederholungsfälle von 2000 Gulden; 3) wer die Strafe nicht bezahlen könne, mit Geißelung, Verbannung oder Gefängnis bestraft werden solle und 4) jeder, der einer Zeitung Stücke, die auf Maßregeln der Regierung Bezug haben, verschaffe, ebenfalls mit einer Strafe von 1000 Gulden belegt werden solle. Auch fremde Staaten, allen voran Preußen in der Person seines Gesandten, Baron von Thulemeyer, beklagten sich häufig über Ton und Inhalt unserer Zeitungen. Nach der Besetzung Hollands durch die preußischen Truppen wurden natürlich alle Patriotenblätter verboten, und es herrschte wiederRuhe in derPresse. Ungefähr im Jahre 1793 kam die Sitte auf, Geburten, Trauungen, Sterbefälle nicht mehr per Cirkular, sondern durch die Zeitungen bekannt zu machen. Die Regierung, die dadurch natür lich in ihrer Einnahme bei der Post Einbuße litt, beeilte sich dafür Entschädigung zu suchen. Zu diesem Zwecke belegte sie diese Annoncen mit einer Stempelsteuer, und zwar die Geburten mit 1 Gulden, die Trauungen mit 3 Gulden, die Sterbefälle mit 2 Gulden. Seit 1805 mußten auch alle anderen Annoncen ge stempelt werden. Im Januar 1795 verließ der letzte Statthalter Wilhelm V Holland, und die Provinzen vereinigten sich aufs neue als »vataak- sobs RspudlisL«. Es schien, als wenn jetzt die Presse aller Fesseln frei werden würde; denn Artikel 16 der Verfassung gab Preß freiheit was den Inhalt betraf, und ein Gesetz vom 27. November 1795 bestimmte, daß alle Privilegien betreffend das Verlegen von Zeitungen und anderen Drucksachen aufgehoben seien. Doch schien es nur so. Was zuerst das Aufheben von Privilegien betrifft, so hätte man annehmen müssen, damit seien auch die Abgaben an die städtischen Behörden für das Monopol, welches ja nicht mehr gehandhabt werden konnte, entfallen So faßten es aber diese
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