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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-08-25
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1886
- Sprache
- Deutsch
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Versammlung mitzuteilen hat«. Auf diese Weise wäre die Sache nicht einfach ack aota gelegt und allen Teilen nun gerecht ge worden. — Herr Ko ebner äußert hierauf, daß sein Amendement denselben Zweck habe, wie das des Herrn Wagner, und stellt der Versammlung anheim, welche Fassung sie treffender finden würde. Seinen Nebenantrag, die Errichtung von Clearing-Häusern be treffend, denke er sich die Sache so: Wird für den Crednerschen Antrag eine Kommission eingesetzt, so könne dieselbe auch über die Frage des Clearing-Haus-Systems beraten. Es würde da durch Zeit und Geld gespart. Auch würden die Herren vielleicht wenigstens nach einer Seite ein positives Resultat erreichen können. Die Sache als besonderen Antrag einzubringen, sei die Zeit zu kurz, er würde aber, falls der Antrag Credner und somit auch sein Amendement fallen sollte, letzteres nächstes Jahr als selbständigen Antrag einbringen in der Hoffnung, daß seine Idee inzwischen weiter sortwirken würde. Herr E.H. Mayer-Köln bekundet seine Übereinstimmung mit Herrn Koebner und bemerkt noch, daß die Leipziger Kommissionäre wohl jetzt, ihrem früheren Verlangen entgegen, für den Antrag sein dürften, da Herr Credner gewiß Fühlung mit ihnen ge nommen habe; eine Ansicht, der sofort Herr Albert Brock Haus entgegentritt, da sowohl der Leipziger Kommissionär-Verein als auch die Leipziger Kommissionäre als solche dem Anträge ganz fern stehen und noch nicht Gelegenheit gehabt hätten, sich für oder gegen zu erklären. Nach einer längeren Geschäftsordnungs debatte wird nun zur Abstimmung geschritten; es fallen die Amen dements Prager, Wagner und Koebner, so daß schließlich der erste Antrag Credner in folgender Fassung mit großer Majorität angenommen wird: »Die Hauptversammlung des Börsenvereins wolle beschließen, der Vorstand habe eine Kommission zu er nennen, welcher die Frage der Feststellung eines von dem wandel baren Osterfeste unabhängigen Abrechnungstermins zu prüfen und der nächsten General-Versammlung das Resultat ihrer Be ratungen zur Beschlußfassung vorzulegen hat.« Über den zweiten Crednerschen Antrag, die Herbeiführung einer einheitlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung, wurde weiter nicht verhandelt. Es erhielt nun Herr Bremer das Wort. Derselbe wünscht noch einen Antrag, betreffend die Frage der Bnchbinderkommissio- näre ans die Tagesordnung zu setzen und begründet diesen Wunsch damit, daß die Erörterung dieser Angelegenheit nicht noch wieder ein Jahr hinausgeschoben werden könne. Denn die Frage, wie dem empfindlichen Schaden, der dem Sortimenter durch die immer größere Ausdehnung und die immer größere Zunahme der Thätigkeit der Buchbinderkommissionäre schon inner halb eines Jahres erwächst, am besten zu begegnen sei, müsse sofort in Erwägung gezogen werden. Er bitte daher um Unter stützung, daß der Vorstand die Frage noch auf die Tagesordnung setze und auch deren sofortige Beratung vorgenommen werde. Herr Limbarth ist für den Antrag. Herr Boigtländer referiert über die Verhandlungen, die im vorigen Jahre darüber stattgefunden haben, und stellt den auch vom Vorsitzenden unter stützten Antrag, daß die Frage vom Vorstande in der nächsten Delegierten-Versammlung auf die Tagesordnung zu setzen und umfangreiches Material dazu zu schaffen zu suchen sei. Dieser Antrag wird angenommen. Darauf kam der nachträglich vom Leipziger Sortimenter- Verein eingegangene Antrag: Beschluß des Leipziger Sortimenter-Vereins, die sogenannten »Mischkataloge« betreffend. Dem Verband der »Provinzial- und Lokal-Vereine« zur Annahme empfohlen. Sogenannte »Mischkataloge« sind solche, welche neue und alte Bücher in einer Reihenfolge ansführen. Die Mischkataloge sind nach der gegenwärtigen Lage der Dinge nicht absolut zu verbieten, doch sind dieselben nur unter folgender Be schränkung zulässig: 1) Daß bei Büchern, welche unter dem Ladenpreis angezeigl werde», die deutliche Bezeichnung »antiquarisch« beziehentlich »herab gesetzt« oder »ini Preis ermäßigt« (bei jedem einzelne» Buche) beigesetzt werde. 2) Bei den Artikeln der Barsortimenter darf der angezeigte Ver kaufspreis den äußersten Nettopartiebezugspreis des Ver legers resp. Barsortimenters nicht überschreiten. zur Verhandlung. Herr Naumann, Vorsitzender des Vereins, plaidiert hierfür in längerer Rede. Er führt aus, daß in den Mischkatalogen sehr häufig neue, von Bar-Sortimentern be zogene Bücher mit hohem Rabatt angebolen und dadurch die Rabattbestimmungen vielfach umgangen würden. Dadurch würde im Publikum der Glaube verbreitet, daß diese Antiquare be deutend billiger verkaufen als andere Handlungen, was doch nur die Sortimenter bedeutend schädigen könnte. Ein vollständiges Verbot der Mischkataloge ließe sich nach dem Urteil der be deutendsten Antiquare unter den jetzigen Verhältnissen nicht aus führen. So wollten sie durch die gewünschte Bezeichnung der wirklich antiquarischen Bücher mit a die neuen Bücher stets kenntlich gemacht haben, um einer eventuellen Preisunterbietung sofort begegnen zu können. Durch den zweiten Teil des Antrags solle erreicht werden, daß derjenige, welcher neue Bücher zum antiquarischen Preise ausbieten will, wenigstens nichts daran verdienen kann, so daß er gezwungen werde, die Bücher nur zum Ladenpreise auszubieten. Durch die häufigen billigen Offerten solcher neuer, von Barsortimentern bezogenen Bücher werde der Sortimenter in jeder Weise geschädigt, namentlich da auch durch solche Kataloge Propaganda für die betreffenden Firmen auf Kosten der Sortimenter gemacht werde. Die Versammlung möge daher die Ergreifung dieser Maßregeln wenigstens in Er wägung ziehen. Herr Borstell spricht gegen Absatz II des Antrages. Er betont, daß durch die Annahme desselben die ganzen bisherigen Errungenschaften in Frage gestellt seien. Es könne ja einer bekannten Firma kein größerer Gefallen dadurch gethan werden, daß sie alles, was sie wünscht, bei einem Bar- Sortimenter binden lassen könne, der dann die Bücher in seinen Lager-Katalog aufnehme, so daß dann die Firma gar nicht mehr zu fassen sei. Darauf beruhe ja die Praxis dieser Firma, daß sie neue Bücher mit 20 o/, verkauft, um Reklame für ihr Anti quariat zu machen; es sei dies ja immer noch die billigste Reklame für dasselbe, deswegen wolle sie ja auch gar nichts an den Netto Artikeln der Verleger verdienen und deswegen könne sie ja auch den Kampf aufnehmen, so lange ihr nicht mit aller Energie in ganz Deutschland ein großer Riegel vorgeschoben würde. Er bitte daher nochmals, wenn nicht alles, was bisher im Kampfe gegen die Schleuderei erreicht sei, in Frage gestellt sein solle, den Punkt II pure abzulehnen. Herr Matz ist für Punkt I des Antrages, während Herr Prager auch gegen diesen spricht, indem er bemerkt, daß damit, da auch bei neuen Büchern einfach a hinzugesetzt werden könne, gar nichts zu erreichen sei und nur der solide Antiquar gestört werde. Nachdem sich noch ein Redner gegen die Sache geäußert hat, bemerkt nochmals Herr Naumann, daß der Antrag nur zu Nutz und Frommen des Sortimenters gestellt, Punkt II aber auch darum von Interesse für denselben sei, weil er häufig in die Lage käme, bar bezogene, liegen gebliebene Bücher billiger verkaufen zu müssen, was ihm doch nicht verwehrt werden könne. Durch Annahme des betreffenden Passus würde aber stets er-
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