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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1890
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1890-02-01
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1890
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18900201
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189002017
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18900201
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1890
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Börsenblatt Anzeigen! ro Psg. die drcigespaitene Petitzetic -der deren Raum. Zurückweisung ran Änzeigm rardedallen. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihn: verwandten Geschäftszweige- Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Sonnabend den 1. Februar. — 1890. Amtlicher Teil. Bekanntmachung an die Herren Verleger, betreffs der Ausstellung im B n ch l, ä n d l e r h a u s e, Mai 1880. Nach Beschluß des Ausstellungs-Ausschusses des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig (vergl. Börsenblatt Nr. 19 vom 24. Januar 1890) soll am 1. Mai d. I. „Eine Jahres-Ausstcllung der buchgewerblich interessantesten Erscheinungen des Buch- und Kunst handels seit der Buchhändler-Messe 1889 bis dahin 1890 in einer übersichtlichen Anordnung unter Beigabe eines orientierenden Kataloges" eröffnet werden und ist das Sekretariat des Centralvereins für das gesamte Buchgewerbe mit der Durchführung derselben betraut worden. Soll das ins Auge gefaßte Ziel innerhalb des äußeren Rahmens der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nur annähernd erreicht werden, so darf die Ausstellung nicht von zufälligen umfangreichen Einsendungen Einzelner abhängig sein, sondern es ist ein planmäßiges Vorgehen erforderlich, in betreff dessen nähere Mitteilungen und Vorschläge unten folgen, um deren möglichste Berücksichtigung ergebenst gebeten wird. 1. Nach gewissenhafter Prüfung der bibliographischen Unterlagen: Rundschreiben, Börsenblatt, Wahlzettel, Hinrichs' Verzeichnisse rc. wurden die für den Zweck geeigneten Gegenstände vorgemerkt; dieselben sollen von den Verlegern erbeten werden, soweit sie nicht bereits durch Stiftungen derselben sich im Buchgewerbe-Museum befinden, was mit mehr als einem Drittel des gewünschten Ausstellungs-Materials der Fall ist Trotz des Vorerwähnten werden selbstverständlich die eigenen Vorschläge der Verleger, ganz besonders der ausländischen Mitglieder des Börsenvcreins, außerordentlich willkommen sein. H. Da es von der Ausstellungs-Kommission als besonders wichtig anerkannt wurde, die Ausstellung der Buchhändler- Messe bis zur Ausstellung des nächsten Jahres in Anbetracht der zahlreichen Besucher des Deutschen Bnchhändlerhanscs und Buchgewerbemuseums sin acht Monaten über 5000 Personen, darunter sehr viele Buchhändler, selbst ans den fernsten Ländern) unberührt zu erhalten, so ist es sehr zu wünschen, daß die Herren Verleger, die nicht die Ausstellungs- Gegenstände dem Buchgewerbe-Museum stiften, diese bis Ende des Jahres in der Ausstellung lassen. III. Kann oder will der Verleger dies jedoch nicht gestatten, so werden die Ausstellungs-Objekte am 30. Juni d. I. an dessen Kvmmissionär gegen Empfangs-Bescheinigung zurückgeliefert; bei umfangreicheren Sendungen kann die Rücksendung auf Wunsch direkt geschehen, wie üblich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für sorgsame Unter bringung und Ueberwachung wird selbstverständlich gesorgt; eine Garantie gegen Beschädigung, Unfälle oder Diebstahl kann jedoch nicht geleistet werden. IV. Bücher sind, wenn irgend möglich, gebunden zu liefern, selbst wenn der Verleger sie nur broschiert versendet; im letzteren Falle empfiehlt es sich, die gedruckten Umschläge mit einzubinden und die Bücher unbeschnitten zu lassen. Unvollendete Lieferungswerke werden am besten in eine (Leinwand-) Decke mit Schließen oder Bändern eingelegt. V. Die Beigabe von gedruckten oder geschriebenen Mitteilungen für das Publikum ist willkommen. Nur für Buchhändler bestimmte Notizen werden auf besonderen Blättern erbeten, und sind die Beamten des CenUalvereins gern bereit nach Möglichkeit Auskunft zu erteilen, überhaupt dem Interesse der Verleger zu dienen. VI. Die Herren Kunst-Verleger werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß für wertvolle Kunstblätter, leicht zu beschädigende Einbände rc. Nahinen und Glaskästen in genügender Zahl vorhanden sind. Eigene Rahmen und Schau kästen der Verleger können nur in ganz besonderen Füllen, und nur nach vorheriger Verständigung angenommen werden. Kleinere Blätter in größerer Anzahl werden am besten in festen Mappen mit gedrucktem oder geschriebenem Inhalts-Ver zeichnis untergebracht. VII. Platzmiete, Jnsertionsgebühren in den Katalogen rc. sind nicht zu entrichten. VIII. Briefe und Sendungen in Ausstellungs-Angelegenheiten werden erbeten unter Adresse des Unterzeichneten. Leipzig, im Januar 1890. Sekretariat des Centralvereins für das gesamte Buchgewerbe (C. B. Lorck). Deutsches Buchhündlerhaus, letztes Portal I. Stock. Siebnenundsüszigster Jahrgang. 76
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