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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1892
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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^ 133, II. Juni 1892. Amtlicher Teil. 3483 gedrückt werde. Im Urheberrechte finden sich schon die Anfänge davon. Kommt es zu einer Gesetzesvorlage über das Verlagsrecht, so werden wir erleben, daß die ja ganz in den Händen der Schriftsteller befindliche Presse die öffentliche Meinung und den Reichstag zu grinsten der schriftstellerischen, sehr weitgehenden Auffassung zu beeinflussen suchen wird Gar zu dankbar ist das alte Thema vom darbenden Schriftsteller und dein seine Arbeit ausbeutenden Verleger. Unserer Auffassung, unseren Entgegnungen wird die Presse so gut wie verschlossen sein. Unsere Stärke dagegen, meine Herren, beruht auf der stillen Arbeit des Geschäftszimmers und auf der Rechtmäßigkeit unseres Wollens. Jeder Vertrag, den wir auf Grund unserer Verlagsordnung abschließen werden, wenn Sie diese heute annehmen, dient zur Befestigung der unser Recht wahrenden Anschauungen, die in unseren, Entwürfe maßvoll, aber bestimmt ausgedrllckt sind. So, aber nur so, sichern wir uns den festen Ankergrund eines bereits eingelebten Gewohnheitsrechts, von dem aus wir mit einiger Zuversicht dem Kommenden entgegen sehen können. Dem Ausschüsse würde es zur hohen Befriedigung gereichen, wenn die Hauptversammlung die Ansichten zu den ihrigen machen würde, die ich in seinem Aufträge Ihnen vorzutragen die Ehre hatte. Je einmütiger Sie zustimme», einen in» so nachhaltigeren Eindruck wird Ihr Beschluß auf jedermann, insbesondere auf die an der Gesetzgebung künftig Milwirkenden machen. Dann, m nne Herren, dürfen wir alle hoffen, eins gute Arbeit gethan zu haben zu Nutz und Front»,en des Börsen vereins, des Buchhandels und aller, die mit ihm in Beziehung stehen. Vorsitzender: Ehe ich die Verhandlungen darüber eröffne, hätte ich Namens des Vorstandes seinen Antrag zu begründen. Ich glaube aber das mir und Ihnen ersparen zu können, indem ich Sie auf die betreffende Stelle im Geschäfts bericht Hinweise und nur noch Folgendes hinzufüge. Der Vorstand hat den Punkt dieses Antrags für zweckmäßig gehalten, uni eben jenes Mißverständnis darüber auszuschließen, ein Mißverständnis, das gerade auf Seilen mancher Schriftstellerkreise herrschte, als ob mit der etwaigen Annahme dieser Verlagsordnung nun sofort jede Bestimmung derselben für die Mitglieder des Börsenvercins und dadurch indirekt auch für die Autoren rechtsverbindlich wäre. Das Wort: das Eintreten der Ber- lagsordnung in sofortige praktische Wirksamkeit, hat eben nur so verstanden werden können, wie es der Herr Berichterstatter eben erläuterte: sie soll sofort in Wirksamkeit treten als Kundgebung der Ueberzeugung des Verlagsbuchhandels in Bezug auf diese wichtigen Gegenstände. Auf den Punkt 2 legt der Vorstand allerdings auch besonderes Gewicht, weil er die Ueberzeugung hegt, daß die Arbeit des Ausschusses für die Verlagsordnung und eben die Verlagsordnung selbst von den einzelnen Behörden in vieler Bezie hung zur Grundlage der Reichsgesetzgebung darüber genommen werden wird, und jedenfalls die darin ausgesprochenen Ueberzeugungsn und Grundsätze von den Reichsbehörden beachtet werden dürften. Ich habe nunmehr zu fragen, ob jemand das Wort darüber zu haben wünscht. Herr Or. Erich Ehlermann-Dresden: Hochverehrte Herren! Als im vorigen Jahre an dieser Stelle die Ver- kehrsordnung zu Ihrer Beratung stand, da waren vielleicht wenige Paragraphen in dem Entwurf, die nicht mehr oder weniger von Einigen unter Ihnen in der Fassung oder in dem Inhalt anders gewünscht worden wären. Alle diese Stimmen aber, welche Aenderungen in, einzelnen zu beantragen vielleicht beabsichtigt hatten, haben geschwiegen und sind zurückgetreten vor dem wichtigeren und wesentlicheren Gedanken, daß Las Eintreten in eine so komplizierte Materie wie diese Verkehrsordnung ist, schwerlich zum Segen für die Gestaltung des Ganzen hätte gereichen können. Ich glaube, meine Herren, darauf Hinweisen zu dürfen bei unserer heutigen Verlagsordnung, denn meines Erachtens ist im Vergleich zur Verkehrsordnung die Verlags ordnung ein noch viel komplizierterer Gegenstand. Die Beziehungen der Verleger zu den Autoren sind so vielseitig, die Art, wie sie geregelt worden sind, wie die finanzielle Seite, wie die litterarische Seite derselben geregelt zu werden pflegte, ist so außerordentlich wechselnd gewesen im deutschen Buchhandel und wird wohl auch noch auf lange Zeit hinaus unter einander abweichend bleiben, daß es ein schweres Stück Arbeit gewesen sein muß, leitende Gesichtspunkte zu finden, um alle diese verschiedenen Richtungen, alle diese verschiedenen Anschauungen gewissermaßen unter einen Hut zu bringen. Ich glaube, meine Herren, es würde, namentlich auch unter dem Gesichtspunkt, daß doch nur ein Teil von Ihnen ein direktes Interesse an dieser Verlagsordnung hat, es würde auch für uns heute Schwierigkeiten haben und kein Segen für den Entwurf, wie er uns heute vorliegt, sein, wollten wir in eine Einzelberatung eintreten. So sehr ich auch mir bewußt bi», baß einzelne Punkte der Verlagsordnung vielleicht besser anders ausgefallen wären und gewiß viele unter Ihnen ähn liche Anschauungen haben werden, so glaube ich doch, daß wir den Dank der Versammlung und insbesondere der Verleger mitglieder des Börsenvereins für die höchst mühevolle, zeitraubende und schwierige Arbeit, die der Ausschuß gehabt hat, und der er in sehr dankenswerter und wie ich glaube im Ganzen auch sehr glücklicher Weise gerecht geworden ist, — ich glaube, wir können diesem Dank in keiner besseren Weise zum Ausdruck verhelfen, als indem wir heute auf eine Einzeldiskussion dieses Antrags, dieser Berlagsordnung, verzichten. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, ohne eine solche Einzeldiskussion dem Antrag des Vorstandes Folge zu geben und die Verlagsordnung als Ganzes anzunehmen. Nur möchte ich Sie bitten, den Vorstand zu ermächtigen, für den Fall, daß sich noch geringe redaktionelle Aenderungen ergeben sollten, daß der Vorstand diese nach bestem Ermessen selbst ausführt, ohne nochmals die Versammlung zu befragen. Vorsitzender: Ehe ich einem folgenden Redner das Wort erteile, muß ich bitten, daß wir erst diesen Antrag er ledigen. Herr Ür. Ehlermann hat also den Antrag gestellt, die Verlagsordnung ohne weitere Debatte im Ganzen anzunehmen. Würde dieser Antrag von Ihnen angenommen, so würde ich einem folgenden Redner nicht erst das Wort zu geben haben. Ich habe also zunächst zu fragen, ob dieser Antrag Unterstützung findet. (Der Antrag wird sehr zahlreich unterstützt). Dann habe ich zu fragen, ob jemand das Wort zu haben wünscht gegen diesen Antrag. Herr vr. Max Breitenstein-Wien: Meine sehr geehrten Herren! Sie verzeihen, wenn ich gegen einen Antrag spreche, der so viel für sich hat; aber es scheint mir absolut unmöglich, daß wir heute eine so wichtige Angelegenheit, ich möchte sagen: für Menschenalter hinaus wichtige Angelegenheit, ohne Debatte einfach beschließen. Meine Herren, es handelt sich momentan bloß um den Antrag, ob wir ohne Debatte die Verlagsordnung annehmen sollen. Ich möchte mir erlauben, in dieser Richtung Herrn vr. Ehlermann dafür Dank zu sagen, daß er den Antrag stellt, es möge keine Einzeldebatle sein. Das ist richtig, eine Spezialdebalte ist heute unmöglich. Aber dringend notwendig ist es, daß wir eine Generaldebatte haben, damit die Ansichten, die wir hier haben, doch wenigstens im Allgemeinen zum Ausdruck kommen, damit wenigstens der Aus schuß in der Lage ist, diese Ansichten kennen zu lernen. Und wenn es dazu kommen wird, werde ich in der Lage sein zu 412»
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