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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1892
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- Deutsch
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är 134, 13. Juni 1892. Nichtamtlicher Teil. 3529 Nichtamtlicher Teil Zur Entwickelung des Verlagsrechts. Geschichte. — Wünsche Von Robert P o i g t l ä « d er. Nach der Erklärung des Vorsitzende» der Kommission sür das Bürgerliche Gesetzbuch sind Vorarbeiten im Gange sür ein Gesetz über Verlagsrecht in Verbindung mit Aenderungen der Gesetze über Urheberrecht. Schon mehrfach habe ich öffentlich darauf hingewiesen, daß der Buchhandel dringend Anlaß habe, bei kommenden gesetz geberischen Arbeiten sein Recht sich nicht abermals verkümmern zu lassen. Durch Veröffentlichung des nachstehenden, ursprünglich sür einen andern Zweck bestimmten Aufsatzes möchte ich des weiteren dazu beitragen, daß eine möglichst große Zahl von Bcrufsgenosseu sich mit dem beim liefern Eindringen so interessanten Stoffe beschäftige. Man wird finden, wie sich manches anders verhält, als cs die landläufige Meinung zu Uugunsten des Buchhandels darzustellen liebt. Hoffentlich gelingt cs, dieser Einsicht noch rechtzeitig auch außerhalb des Buchhandels Geltung zu verschaffen Litteratur. Das Hauplvcrdienst an dcr Aufhellung der geschichtlich-rechtlichen Entwickelung des Buchhandels hat dcr jetzige Administrator der Buch handlung dcS Waisenhauses in Halle, August Schür,nann. DaS Verlagsrecht behandelt er in dem Werte, -Die Rechtsverhältnisse dcr Autoren und Verleger sachlich-historisch-. Halle 1839 seit. Schürmann III), und in dem früheren: »Organisation und Rcchtsgcwohnhciten des deutschen Buchhandels. Erster Teil. Die Entwickelung des deutschen Buchhandels zum Stande dcr Gegenwart«. Halle, 1889 feit. Schürmann I). OSkar von Hase, Mitbesitzer der Firma Brcittops L Härtel in Leipzig, hat ein Stück dcr Frühzeil des Buchgewerbes geschildert in dem Werke, »Die Kobcrgcr. Eine Darstellung des buchhändlerischen Geschäfts betriebes in dcr Zeit des Ucbergangcs vom Mittelalter zur Neuzeit«. 2 Aust. Leipzig, 1885. Im Entstehen ist: .Geschichte des deutschen Buchhandels. Im Aufträge des BörsenvcreinS der Deutschen Buchhändler hcrausgcgcben von dcr Historischen Kommission desselben«. Erschienen ist Band I Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert. Von Friedrich Kapp <nnd nach dessen Tode von Mitgliedern der Hislor. Komm.), seit. GdB. I.) Alle drei Werke beruhen auf dcr gründlichsten Benutzung dcr Quellen; die nachfolgende knappe Schilderung stützt sich im wesentlichen aus sic, jedoch mit teilweise selbständiger Benutzung der dort angeführten und einiger anderen Quellen. Von juristischen Werken über Urheber- und Verlagsrecht kenne ich außer einigen älteren Schriften u. a. die Arbeiten von Dahn, Dambach, Daudc, Endcmann, Gerber, Harum, Klostcrmann, Köhler, Mandry, Osterrieth, Petjch, Neuling, Schäffle, Stobbc, Wächter. Eine nahezu erschöpfende Uebersicht über die gesamte Litteratur ent hält der Katalog der Bibliothek des BSrsenvereins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, 1885. I. Die Frühzeit. Von dcr Erfindung dcr Buchdruckerkunst bis zur Reformation. Als man, in zuerst täuschender Nachahmung, die Worte schreiben und drucken sür einen Begriff gebrauchend, die hand schristliche Herstellung dcr Bücher durch den Druck zu ersetzen begann, übertrug man nebst den bei dcr Handschristen-Herstellung erwachsenen technischen Kenntnissen, Erfahrungen, Gewohnheiten auch die dafür geltenden Rechtsanschauungen aus den Ver kehr mit gedruckten Büchern. Die Verweigerung einer Handschrift zum Zwecke des Abschreibens hatte als unstatthaft gegolten; dem gemäß erblickte man zunächst auch in ihrer Vervielfältigung durch den Druck ein löbliches, in keiner Weise zu hinderndes Beginnen. Niemals hat das Publikum dankbarer die Bücherware aus genommen als im 15. Jahrhundert. Wie vertrocknendes Erd- Rcnnnndsünszigster Jahrgang. reich am Regen, so erlabten sich die Gelehrten und Gebildeten an den zugänglich werdenden ausgespeicherten Schätzen von zwei Jahrtausenden. Das Kapital hatte sich anfangs der neuen Erfindung gegen über zurückhaltend gezeigt; aber von den siebziger Jahren des 15. Jahrhunderts an entstanden große Druck- und Verlags gesellschaften. Ein noch heute staunenswerter Großgeschäfts betrieb begann, und um die Wende des Jahrhunderts standen die großen Drucker-Verleger Anton Koberger in Nürnberg, Johann Froben in Basel und Aldus Manutius in Vene dig aus der Höhe ihres gewaltigen Schaffens. Froh der ihnen zufliegenden Erfolge") wendeten die Verlagshänser die erdenklichste Sorgsamkeit auf gute Ausstattung und tadellose Korrektheit ihrer Ausgaben, und angesehene Gelehrte verschmähten es nicht, als »Kastigatoren» in Dienst und Lohn der nicht minder angesehenen Verleger zu treten. Andere Verleger hielten es freilich sür einfacher, diese Kosten zu sparen. Sie druckten die mühevoll hergestellten Aus gaben ihrer Kollegen nach; der Nachdruck entstand."') Dem Unfuge folgten die ersten Versuche dcr Abwehr auf dem Fuße Schon Kaiser Friedrich lll. <1442— l4o8)sollsich des Rechtes, Privilegien ausDruckwerke zu erteilen,bedient haben,und vomBeginn des 18.Jahrhunderts an steht diese kaiserliche Befugnis sest. Ereignete sich die ausbeuterische Konkurrenz zwischen den Verlegern einer Stadt, so mag nach den Gepflogenheiten der Zeit der Rat in patriarchalischer Willkür eingegriffen haben. Im übrigen halsen sich die Verleger durch Vereinbarungen, gegenseitig sich ver pflichtend, kein Werk zu drucken, das der andere bereits angc- sangen hatte. Oder man beteiligte die mutmaßlichen Nachdrucker und Konkurrenten an seinen und sich an jener Unternehmungen; so zog man, klug Umschau haltend, die Gegner in die Maschen seines Interesses. Anton Koberger besonders hat das trefflich verstanden. Der Nachdruck der Friihzeit hat wenig mit dem zu thun, was wir heute mit dem Begriffe verbinden. Zwar war auch er eine als ungehörig empsundene Ausbeutung dcr Vorarbeit anderer; diese Vorarbeit war aber nur eine Zuthat, und in der Hauptsache handelte es sich um die Benutzung der jedem zugäng liche» Texte. Die Nachdruckausgabe war im wesentlichen ge werbliche Konkurrenz Die Frühzeit war die Blüteperiode des buchhänd lerischen Unternehmertums im besten Sinne. Schrift stellerischen Neuschöpsunge» ließ die eifrige Beschäftigung mit der älteren Litteratur noch wenig Raum; die Rechtsverhältnisse zwischen Autor und Verleger waren erst ini Entstehen. 2. Das Privilegienzeitalter. Von der Reformation bis zum Zeitalter Friedrichs d Gr. Die Reformation und ihr Vorläufer, der Humanismus, beendeten die Frühzeit des Buchgewerbes. Das Volksbuch trat neben das gelehrte Werk, die schriftstellerische Eigen - schöpsung neben die verlegerische Unternehmerlhätigkeit. Hatten schon die lateinischen Schriften von Erasmus und Reuchlin Er folge erzielt, die noch heute staunenswert sei» würde», so er gossen sich Luthers Schriften mit der llrkrast eines Stromes in das Volk, es in innerster Seele aufwühlend."*') Schuster und *) Einige Beispiele. Thomas a Kcmpis, Nachfolge Christi brachte cs bis zum Jahre 1500 aus 99 Auflagen, die togonäa aurea lHcitigen- lcgendc) aus mehr als 100 Auflagen in 8 Sprachen, JustinianS Institu tionen auf mehr als 50 Auflagen. Vgl. GdL. I, S 324 —341. Milerfinder der Buchdruckcrkunst, Fust und Schösser. Beide druckten ***) 1513 — 1517 sollen 527 Druckschriften in deutscher Sprache er schienen sein, 1518—1523 aber 3113. <GdB. I, S. 407 u. 408.) 478
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