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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1892
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- 1892-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1892
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- Deutsch
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134, 13. Juni 1892. Nichtamtlicher Teil. 3531 besondere gilt das von den Meßprivilegien. Diese waren daher von hohem Werte, wen» sie sich aus Werke bezogen, die nach den Einrichtungen des Buchhandels mit Erfolg nur aus den Meß plätzen Vertrieben werden konnten, denn da duldete man keine verbotene Ware. Uns mag dieses Privilegienwesen verwirrend erscheinen; den Zeitgenossen war es wahrscheinlich sehr einfach und klar, weil es nicht gemacht und erdacht, sondern genau dem Bedürfnisse gemäß allmählich erwachsen war. Gewährte auch kein Privilegium Schutz durch das ganze Reich, so war das damals kein so arger Fehler. Die Verschiedenheit der deutschen Stämme in Denkweise, Religion, litterarischen Neigungen, in Sprache und Münzwesen wiesen das Buchgewerbe auf enger begrenzte Bezirke. Inner halb des einzelnen Staatsgebiets aber herrschte völlige Rechtssicherheit. Nichts ist unrichtiger als die Vorstellung, daß unsere Vorfahren ein dem unsrigen nachstehendes Rechtsgefühl gehabt hätten. Sie waren im Buchhandelsrecht sogar sehr fein fühlig, so in dem erwähnten Schutze der Formate. Das Format ist, insbesondere bei volkstümlicher Litteratur, in der That wesentlich. Ein Kalender für das xsche Land mochte in Oktav erfreulich eingebürgert, eine Konkurrenz gleichen Formats daher die ge fährlichste sein Konnte man also ein Privileg nicht für alle Formate haben, gut, so nahm man wenigstens eins sür das wichtigste. — Die erste mühsame Ausgabe eines alten Klassikers konnte man privilegieren lassen; unsere heutige Gesetzgebung ver leiht solche» Erstlingsdrucken nicht einmal den Schutz, den jeder Schund gegen Uebersetzung genießt. In dieser Beziehung — das bedenke mau bei Vergleichen — wäre die heutige Gesetzgebung dem sür Erstlingsausgabe» so bedeutsamen 15. und 16. Jahr hundert genau so unbrauchbar gewesen, als das Privilegienwesen damaliger Gestalt es für das 19. Jahrhundert ist. Wäre das Privilegienwesen einer den heutigen Ansprüchen gemäßen Entwickelung fähig gewesen? Mir scheint es so. In der Privilegienzcit hatten »inländische Autoren«, wie heute, ohne weiteres innerhalb jedes der deutschen Staaten Schutz gegen Nachdruck; für »Bücher- und für »ausländische Autoren- mußte er nachgesucht werden Die Förmlichkeiten wurden immer mehr erleichtert; die einfache Eintragung in die Leipziger Bücherrolle genügte in Sachsen zuletzt. (Mandat Von 1773.) Also grundsätzliche Aehnlichkeit teils mit den modernen Gesetzen über das Urheberrecht, teils, in dem Verlangen des Antrags und dessen periodischer Erneuerung, mit unser» Gesetzen über Muster, Modelle, Marken und Patentei Der uordamerikanische Embryo eines Schutzgesetzes macht ebcnsalls den Schutz vom Anträge abhängig*.) Mir scheint es daher, daß wir keine Ursache haben, aus das Privilegienwesen von der stolzen Höhe besserer Menschen herabzuseheu. Zu beklagen haben wir nur, daß die deutschen Staatszustände es nicht ermöglichten, rechtzeitig das Bestehende mit sorglicher Hand den neuen Verhältnissen anzupassen, die nach der Mitte des 18. Jahrhunderts hereinbrechcn. 3. Das Nachdruckerzeitaltcr. Litlerarverträgc, 182g. Während noch Friedrich der Große, die Bildungssähigkeit der deutschen Sprache verkennend, französisch schrieb, brach die Blütezeit der deutschen Litteratur an. Wie einst Luther die deutsche Schriftsprache geschaffen hatte, so begannen zweieinhalb Jahrhunderte später Lessing, der junge Goethe, Schiller und deren Geistesgenossen ihr Adel, Schönheit und Kraft des Ausdrucks in einem Maße zu verleihen, dem seither nichts Wesentliches mehr hinzugefügt worden ist Neu beschwingt durchflog die Litteratur »> Vgl. die von Brockhaus i. I. 1821 gemachten Vorschläge bei BrockhauS, H. Ed., Friedrich Arnold Brockhaus. Bd. III. Leipzig 1881, S. 78. die Lande deutscher Zunge, sie geistig und litterarisch einend, während das Elend politischer Zerrissenheit sie noch lange trennte. Die neue Litteratur war für die Nachdrucker von besonderer Anziehungskraft. Der Privilegienschutz zwar reichte sür das einzelne Land nach wie vor völlig aus; vieles thaten aus der Leipziger Messe die kursächsischen Privilegien, vieles die ehren werte Gesinnung des Kernes der Verleger. Aber das alles ver mochte immer weniger gegenüber der wirtschaftlichen und Poli tischen Zersplitterung Deutschlands. In Form der wirt schaftlichen Fehde zwischen Staat und Staat erreichte das Nachdruckwesen seinen Höhepunkt. Süddeutschland hatte sein in der Frühzeit bedeutendes buchgewerbliches llebergewicht seit der Reformation a» den Norden verloren, so sehr, daß ihm sür den bis zum Ende der Frank furter Messe vorwiegend üblichen litterarischen Tauschhandel die Tauschwerte fehlten. Ehe der Süden durch den Klassikerverlag zu Anfang des 19. Jahrhunderts verlegerisch wieder in die Höhe kam, war Norddeutschland der Hauptsitz des Verlages schriftstellerischer Neuschöpfungev. Trotz der großen Menge der Schriftsteller*) waren gute schriftstellerische Leistungen so selten'*), daß sie unglaublich im Preise stiegen. Die damals gezahlten Honorare sind bis heute durchschnittlich nicht wieder erreicht worden.**') Die natürliche Folge davon, neben anderen Ursachenf), war ein entsprechendes Emporschnellen der Bllcherpreisefff) und darob ein allgemeiner Schmerzensschrei der Bücherliebhaber. Diese Höhe der Bücherpreise wurde von den Süddeutschen und Oesterreichern doppelt und dreifach empfunden infolge der Verschiedenheit der Geldwährung. Heutzutage noch lebt man in Süddeutschland, wenigstens abseits des großen Verkehrsstromes, wohlfeiler als im Norden. Noch in den letzten Jahren der Guldenwährung, bis 1873, war die Redensart wohl begründet, in Süddeutschland komme man mit einem Gulden soweit als in Norddeutschland mit einem Thaler. Wie muß erst dieser Unter schied vor dem einebnenden Einflüsse der Eisenbahnen empfunden worden sein! Die Bücherpreise aber wurden nicht nur nach der Währung umgerechnet, sondern die Reichsbuchhändlerfsff) hatten in Leipzig zeitweise bis zu 20°/„ Kursverlust. Als i. I. 1815 die Ordnungspartei im Buchhandel unter Führung von Cotta, den Brockhaus*f) und Perthes aus der Ferne unterstützten, den Wiener Kongreß um Maßregeln gegen den Nachdruck anging, schrieb der persönlich uninteressierte, verständig und mit ehrlichem Willen nach Klarheit ringende Wiener Buchhändler Schalbacher *hj) höchst anschaulich: »In England sind viele Preise billig, die in Deutschland und Frankreich sehr unbillig heißen würden; was der Deutsche und Franzose billig nennt, nennt der Italiener nicht so, der sür seine Soldi kaust; was 109 fl. kostet und der *) Meusel giebt im 3. Nachtrage seines -Gelehrten Tcutschlands- die Zahl der im Jahre 1788 lebenden Schriftsteller aus 6194 an, die der i. I. 1789 erschienenen Bücher auf 3048. *') Brieswechsel zwischen Schiller und Cotta. Hrsg. v. W. Vollmer. Stuttgart, 1876. S. 81, Note 2. Vergleiche: Briefwechsel zwischen Schiller und Cotta, z. B S. 79; Freytags Bilder aus der deutschen Vergangenheit. Bd. IV, 16. Ausl. Leipzig. 1888. S. 130; Schürmann I. S. 156 f.. S. 212 f. u. III, S. 209. - Brockhaus. Leben v. F. A. Brockhaus. Bd. III, S. 105, Note. Hs Vergleiche: Schürmann I, S. 58. -ft) Ein Buch, das um 1750—1760 4—6 Groschen kosten durfte, stellte sich um 1800 auf 1'/-—1'/, Thaler! Schirm»»» I, S. 108. ttt) Reichsbuchhändler hießen die Buchhändler in den österreichischen Erblanden, im bayrischen, schwäbischen, fränkischen, ober- und nieder- rheinischen Kreise und in der Schweiz. *t) Vgl. hierüber, überhaupt bezüglich des Nachdruckwesens: Brock hauS, H. Ed., Friedrich Arnold Brockhaus. Achter Abschnitt. Bd. III. Leipzig 1881. **t> Schalbacher, Phil. Jos , Untersuchung der Frage: Ist der Nachdruck eines in einem fremden Staate gedruckten Werkes nach Recht und Moral zuläßlich oder nicht? u s. w. Wien 1815. S. 46. 478»
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