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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-11-10
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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262, 10. November 1892. Nichtamtlicher Teil. 6877 Neue Bücher, Zeitschriften. Gelegenheitsschriften, Kataloge rc. für die Hand- u. Hausbibliothek des Buchhändlers. Der Broschürenzirkel, sein Nutzen und sein Betrieb. Erprobt und be schrieben von I. Thilo, Buchhändler. 8^. 7 S. Bad Freien walde a/O. 1802, F. Draeseke's Buchhandlung (I. Thilo). LluüillLlienkänälsr. 8". 25 8. bäockler./" sw 1. November 1892. l Illustrierter Weihnachts-Katalog 1892. Auswahl vorzüglicher Bücher, Musikalien u. Atlanten, welche zu beziehen sind durch: (Sort.-Firma) .... Herausgegeben von F. Volckmar in Leipzig. 4°. 92 S. 4^9sdrx. "tto. 2^^v6wdlr°1892^.^8°^ ^8. ^7-28. I§o. 181 von Leinrieb Kerlsr in Lim. 80. 73 8. 3827 Lrn. Katalog Lo. 182 von Lein rieb Lerlor in Lim. 8°. 34 8. 1229 Lro. Ormntalia^ ^atigu. L»tnIox^o. ?649 ^rn. ^ ^ ^8.^1028 l/rn^ 0"o Lurisssowitr in Leiprix. ^llligusriuw in Leipri^. 8^. 91 8. 2328 Lrn. Verschiedenes. Antiquarischer Anzeiger Nr. 97- 101 von Kuba sta L Voigt in Wien. 4". je 8 S. I^utt's seeonä-dsnä csts-Io^nes Lo. 32. 8". 36 8. 823 Nrn- — Heine ückittsilun^ön. Kommission für das bürgerliche Gesetzbuch. — Die Kom mission für die zweite Lesung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetz buchs für das Deutsche Reich setzte in den Sitzungen vom 31. Oktober bis 2. November die Beratung des Abschnitts über Schuldverhältuisse aus unerlaubten Handlungen (ß 704—736) fort. Dem Berichte der Nationalzeitung entnehmen wir hierüber aus- züglich folgendes: Der ß 710, welcher die Haftung desjenigen, welchem kraft Gesetzes die Aufsicht über einen anderen obliegt, für den Schaden regelt, welchen der letztere einem dritten zufügt, fand mit der Abweichung Zustimmung, daß der Aufsichtspflichtige von der Haftung nur dann befreit sein soll, wenn er beweist, daß er das nach dem Inhalt der Aufsichtspflicht ihm obliegende Maß von Sorgfalt beobachtet hatte oder daß der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Eine ausführliche Debatte knüpfte sich an die Vorschriften der §711. 712 über die Haftung eines Geschäftsherrn (Dienstherrn, Gewerbe treibenden u. s. w ) für den Schaden, welchen seine Angestellten oder Arbeiter in Ausführung der ihnen zugewiesenen Verrichtungen einem Dritten widerrechtlich zufügen Neunundfünfzigster Jahrgang. Nach dem Entwurf soll der Geschäftsherr für einen solchen Schaden nur dann haften, wenn er bei der Auswahl der von ihm mit der Aus führung des Geschäfts betrauten Person oder bei der Aufsicht überH die Ausführung des Geschäfts die erforderliche Sorgfalt nichts be obachtet hatte. Nach Erörterung aller in Betracht kommenden Ge sichtspunkte trat die Mehrheit im Prinzip dem Entwurf bei, jedoch unter Aenderung der Beweislast zu gunsten des Beschädigten. Der Geschäfts herr soll mithin für den von seinen Leuten in Ausführung der ihnen zugewiesenen Verrichtungen einem Dritten widerrechtlich zugesügten Schaden haften, sofern er nicht beweist, daß er bei der Auswahl und, sofern die Verrichtung unter seiner Leitung auszuführen war, bei der Aufsicht über die Ausführung des Geschäfts die im Verkehr erforderliche Sorgfalt be obachtet hatte, oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt ent standen sein würde. In gleicher Weise soll derjenige haften, welcher für den Geschäftsherrn die Aufsicht über die Ausführung des Geschäfts über nommen hatte. Allgemeiner deutscher Buchhandlungsgehilfen-Verband. — Der bisherige erste Vorsitzende des allgemeinen deutschen Buchhand- lungsgehilsen-Verbandes Herr Eduard Baldamus-Leipzig, ist aus dem Vorstande ausgeschieden. Zur Ergänzung des Vorstandes ist Herr Anton Sch wering-Leipzig in diesen eingetreten. — Berichtigung. Zu unserem Bericht in Nr. 259 d. Bl. über die Verhandlungen der Hauptversammlung vom 30. und 31. Oktober teilt uns Herr Paul Wagner-Stuttgart berichtigend mit, daß es ihm ferngelegen habe, wie in dem Berichte irrtümlich angegeben, die soge- nannten .70 Pfemng- oder ^arkmänner- im allgemeinen ^als die stellung leicht zu bedenklichen Schlüssen hätte verleiten können. Verein «Berliner Presse». — Aus einem in der Zeitschrift »Das Recht der Feder» mitgeteilten Bericht, den der Schatzmeister des Vereins »Berliner Presse« dem Vorstande erstattet hat. sind wir in der Lage folgende Ziffern hier miederzugeben: 198 899 46 H gegen 177 049 ^ 90 es des Vorjahres. Es verteilt Sterbekasse 57 567 91 H, Witwen-Pensionskasse 51 022 ^ 1 Alters- pensionskasse 82 671 ^ 57 «h, Darlehnskasse 493 75 H, Wechsel 1177 Das Vermögen, das fick im Jahre 1883 auf 71402 belief, hat sich in steigender Progression außerordentlich schnell vermehrt und in neun Jahren mehr als verdoppelt. Senefelder-Denkmal. — Das Berliner Senefelder-Denkmal von R. Pohl, das längere Zeit auf dem Vorplatz des Landes-Ausstellungs- gebäudes gestanden und jetzt an der Kreuzung der Schönhauser Allee und der Weißenburgerstraße inmitten von Gartenanlagen Aufstellung gefunden hat, ist, wie wir schon kurz mitgelcilt haben, am Sonntag den 6. November, dem hunderteinundzwanzigsten Geburtstage des Erfinders der Lithographie, sich eiugefunden. In Vertretung des Kultus-Ministeriums erschien der Geheime Ober-Regierungs-Rat 1)s. Jordan, für die Kartographische Abteilung der Landesaufnahme der Chef der Abteilung Oberst von Usedom, vom Generalstab Rittmeister von Zielen. Ferner waren Vertreter der Berg-Akademie, der Geologischen Landesanstalt, der Akademie der Künste und der städtischen Behörden anwesend. Aus Prag, der Geburtsstadt Senefelders, aus Leipzig und Bautzen waren Ab ordnungen gekommen. Der deutsche Senefelder-Bund wurde durchseinen Seiten des Denkmals Aufstellung. Nach dem Vortrage zweier Musikstücke hielt der Vorsitzende des Komitees Herr W. Hagelberg die Festrede. Nach dem Fallen der Hülle übergab er das Denkmal der Stadt, in deren wurden von verschiedenen Vereinen Widmungskränze niedergelegt. Berichtigung. — Herr Heinrich Scham (Pudor) in Loschwitz bei Dresden, .Herausgeber und Verleger der «Dresdner Wochenblätter für Kunst und Leben», teilt uns zu unserer Notiz in Nr. 256 d. Bl. be richtigend mit, daß Seine Majestät Kaiser Wilhelm II. laut Kabinetts schreiben von den ersten fünf Heften der ihm überreichten Wochenblätter Kenntnis zu nehmen geruhte, sich aber nicht bewogen fühlte, sie an- z u n e h m e n. Bußtag in Sachsen. — Wegen des in die nächste Woche — auf Freitag den 18. November — fallenden sächsischen Bußtages bitten wir die geehrten Kommittenten des Leipziger Platzes ihre empfohlenen Bestellungen in nächster Woche gefälligst um einen Tag früher, als 930
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