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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-05-14
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18950514
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Debatten erinnern, die in der Versammlung der vorigen Oster messe durch die Frage der partiellen Ramschverkäufe her- vorgerusen wurden. Die infolge dessen uns gestellten Aufträge haben den größten Teil unserer Arbeiten gebildet. Wir haben die Frage als einen eigenen Punkt unserer heutigen Tagesordnung ausgestellt, und es wird nachher Gelegenheit gegeben sein, über die von uns gethanen Schritte und ihren Erfolg Näheres zu be richten. Hier möchten wir uns erlauben, hervorzuheben, daß das bekannte Rundschreiben der Vereine, das, in einer Vertrauens männerversammlung beraten, allen Vereinen vorher zur Kor rektur Vorgelegen hat, unzweifelhaft den erfreulichen Erfolg gehabt, zu beweisen, daß Verlag und Sortiment einmütig das Unwesen der partiellen Verramschungen anerkannt und verurteilt haben. Auch diejenigen Verlagshandlungen, die von vornherein es ablehnten, sich über diese einstimmige Kundgebung der Vereine zu erklären, haben über die Frage selbst das gleiche mißbilligende Urteil abgegeben. Daß die Unterzeichner der bekannten Leipziger Erklärung von einer- ganz falschen, weder im Wortlaute noch im Sinne der Vereins kundgebung begründeten Auffassung ausgegangen sind, haben wir in Uebereinstimmung mit allen Unterzeichnern des Rund schreibens in loyaler Weise betont. Wir bedauern, daß erst hierdurch in diese Angelegenheit ein Zwiespalt hineingetragen worden ist, der in ihr selbst und in ihrer Behandlung durch die Vereine nicht begründet war. So sehr dies zu bedauern ist, können wir doch ruhig davon absehen, wenn in der Sache selbst durch den Börsen verein, als dessen Organe die Vereine gesprochen haben, er folgreiche Schritte gethan worden sind und noch gethan werden. Der Entwurf des Börsenvereins zu einer Ordnung des Rest buchhandels wird hoffentlich als ein Gesetz des Börsenvereins eine Gestalt gewonnen haben, die die Allgemeinheit vor den Schäden solchen Raubbaues, wie es die partiellen Ver ramschungen sind, nachhaltig schützen kann. Allen Verlegern aber, die den Wünschen der Vereine entsprochen haben, sei auch hier der lebhafteste Dank ausge sprochen. In weiser Erkennung, daß die Interessen von Ver lag und Sortiment nicht zu trennen sind, haben sie beiden Berufszweigen die gleichen Dienste geleistet. lieber die Frage des Rabatts an Zeitschriften haben wir in der ersten Nummer unserer Mitteilungen berichtet und die Antworten der Verlagshandlungen zur Kenntnis gebracht. Es ist seitdem zur Sache uns nichts mitgeteilt worden; wir möchten aber die Angelegenheit hier erwähnen und die Ver einsvertreter ersuchen, ihr die fernere Beachtung der Vereine zu verschaffen. Ein noch immer zu beklagender Uebelstand ist der Vorsprung der Post, die die Zeitschriften schneller liefern kann als der Buchhandel. Daß die Verleger hierin den Buchhandel gleichstellen möchten, ist gewiß ein berechtigter und bei Ein sicht und gutem Willen leicht zu erfüllender Wunsch. Die letzte Abgeordneten - Versammlung hatte uns beauf tragt, einen Entwurf einheitlicher Berkaussbestimmungen zu bearbeiten, den wir unterm 1. Oktober den Vereinen zur Begutachtung vorlegten. Es mutzte uns sehr willkommen sein, daß ein Verein zur Beratung dieser Angelegenheit beantragt hatte, eine außerordentliche Abgeordneten-Versamm- lung einzuberufen. Dieser reichlich besuchten Versammlung, die Sonntag den 4. November in Leipzig abgehalten wurde, hat wohl auch ein großer Teil der Herren beigewohnt, die wir heute als Abgeordnete zu begrüßen die Ehre haben. Wir beschränken uns daher darauf, hier hervorzuheben, daß die Versammlung, über die wir eingehend in der dritten Nummer unserer Mitteilungen berichtet haben, dem Entwurf einheit licher Verkaufsbestimmungen eine Fassung gegeben hat, die den Vereinen zur Annahme unbedingt empfohlen werden konnte. Nachdem zwei Vereine auf Grund dessen dem Vorstand des Börsenvereins Verkaufsbestimmungen zur Genehmigung unterbreitet haben, wird es wesentlich von dem erbetenen Bescheid abhängig sein, daß dieser Vorgang durch andere Vereine Nachahmung findet. Die Versammlung vom 4. November hat noch in aus führlicher Weise sich über das Börsenblatt ausgesprochen, veranlaßt durch eine den Vereinen von drei Vereinen zur Zustimmung vorgelegten Eingabe. Nachdem jetzt ein Jahr vergangen ist, daß die Hauptversammlung des Börsenvereins ihre Zustimmung zu einer durchgreifenden Umänderung des Börsenblattes ausgesprochen hat und dieses nun in der ver änderten Form seit 10 Monaten vorliegt, wird es die Aufgabe der Vereine sein, zu erwägen, ob die Ausführung der Be- chlüsse der vorigen Ostermesse die daran geknüpften Er wartungen und Hoffnungen erfüllt haben, ob das jetzt Be- tehende auszubauen und zu befestigen ist, ob neue Ver änderungen zu empfehlen sind oder zu der alten, verlassenen Einrichtung zurückzukehren ist. Ein anderer Gegenstand der Tagesordnung der Ver sammlung vom 4. November war die Frage einer ver änderten Einrichtung des Adreßbuches der deutschen Buchhändler. Die Versammlung hatte uns den Auftrag gegeben, in Gemeinschaft mit den Vorständen der Kreis- und Ortsvereine bei der heutigen Versammlung und bei der morgenden Hauptversammlung des Börsenvereins den Antrag zu stellen: Das Adreßbuch soll in Zukunft nur diejenigen Firmen aufnehmen, die von den Kreis- und Orts vereinen als für Aufnahme in ein Adreßbuch des Buchhandels geeignet anerkannt werden. Der Antrag legte uns die Pflicht auf, Material zu seiner eingehenden Begründung zu beschaffen. Die Thatsache aber, daß seitdem nur zwei Vereine uns solches zur Ver fügung stellen konnten, und die Erwägung, daß die Frage überhaupt wohl, ehe sie der Hauptversammlung des Börsen vereins zur Entscheidung vorgelegt werde, noch in größerem Umfang von den Vereinen behandelt iverden möchte, haben uns veranlaßt, uns an die Antragsteller mit der Bitte zu wenden, die Behandlung der Frage vor dem Forum der Hauptversammlung des Börsenvereins bis zum nächsten Jahre vertagen zu dürfen. Nur von einer Seite ist dem wider sprochen worden. Hier wollten wir die Angelegenheit er wähnen, um Gelegenheit zu geben, wenn Zeit und Neigung dazu vorhanden sind, diese seit Jahren in den Vereinen behandelte, immer wieder auftauchende Frage heute zu er örtern. Auch im verflossenen Jahre besonders in der Zeit vor Weihnachten ist die grobe Schädigung des Buchhandels, die darin besteht, daß einzelne Verleger ihre Artikel ganz oder teil weise und in letzterem Falle zu Bedingungen, mit denen der Buch handel nicht konkurrieren kann, durch Zeitungsexpeditionen vertreiben lassen, in vergrößertem Umfange betrieben worden. Hierzu kommt die immer von neuem versuchte Gründung von Genossenschaften, die auch den Bezug und die Lieferung von Büchern mit Umgehung des berufenen Buchhandels bezwecken. Diese überaus schweren Schädigungen mahnen immer von neuem zu engem Zusammenschluß aller von ihnen in gleichem Maße bedrohten Berufsgenossen. Es ist eine überaus große Kurzsichtigkeit, wenn einzelne Kollegen, die nach ihrer Persönlichkeit und geschäftlichen Bedeutung der Allgemeinheit wesentlich nützen könnten, sich von allen Arbeiten der Vereine fern halten. Der allgemeinen Not gegenüber kann nur die gemeinsame Arbeit und gemeinsame Hilfe nützen. In Verfolg des letzten Punktes der Tagesordnung der Versammlung vom 4. November wird die Hauptver sammlung morgen sich mit den Anträgen des Herrn Kollegen Meißner aus Elbing auf Abänderung einzelner Bestim mungen der Verkehrsordnung zu beschäftigen haben. Sie
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