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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-05-14
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1895
- Sprache
- Deutsch
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Am 24. Februar 1895 August Stein in Potsdam, im 75. Lebensjahre. 27. Februar Carl Ricker in St. Petersburg, " 11. März ' im 62. Lebensjahre. „ 28. Februar 1895 Georg Kirchheim, Besitzer der Firma Franz Kirchheim in Mainz, 62 Jahre alt. „ 3. März 1895 Andreas Haase, Edler von Wranau, Besitzer der Firma A. Haase (vormals Gottlieb Haase Söhne) in Prag, im Alter von 53 Jahren. „ 13. März 1895 Johannes Carl Ludwig Otto, Be sitzer der Otto'schen Buchhandlung in Erfurt, im 63. Lebensjahre. „ 16. Mürz 1895 Philipp Bürk, Vorstand des Evan gelischen Schriftenvereins A.-G. in Karlsruhe i/B., im 51. Lebensjahre. „ 17. Mürz 1895 Wilhelm Menckh off in Herford, im 82. Lebensjahre. „ 20. Mürz 1895 Edmund Stoll in Leipzig, im 76. Lebensjahre. „ 24. März 1895 Karl Wolf in Nottweil, im 48. Lebensjahre. „ 28. März 1895 Theodor Hilgenberg in Leipzig, im 45. Lebensjahre. „ 28. März 1895 Georg Moritz Ernst Schotte, Be gründer der Firma Ernst Schotte L Comp, in Berlin, im 66. Lebensjahre. „ 15. April 1895 Heinrich Haendcke, Besitzer der Firma Haendcke L Lehmkuhl in Hamburg, im 71. Lebens jahre. „ 20. April 1895 Eduard Eggers, Besitzer der Firma Gebr. Borntraeger (Ed. Eggers) in Berlin, im so eben vollendeten 57. Lebensjahre. „ 2. Mai 1895 Hugo Grosser in Leipzig, 54 Jahre alt Zu ihrem fünfzigjährigen Berufs- oder Geschäfts- Jubiläum hat der Vorstand in diesem Jahre die Glück wünsche des deutschen Buchhandels dargebracht: Am 1. Mai 1894 Herrn Friedrich Holzapfel, in Firma C. Fr. Palm's Buchhandlung in Reutlingen. „ 18. Juni 1894 Herrn Ludwig Thelemann in Weimar. „ 1. Juli 1894 Herrn Richard Brandstetter, in Firma Friedrich Brandstetter in Leipzig. „ 1. Juli 1894 Frau Brandine Oswalt geb. Deichler, iu Firma Literarische Anstalt, Mitten L Loening in Frankfurt a. M. „ 1. September 1894 der Agentur des Rauhen Hauses in Hainburg. „ 1. September 1894 Herrn Jacob Friedr. Wilh. Moeser, in Firma W. Moeser, Hofbuchhandlung, in Berlin. „ 1. Oktober 1894 Herrn Salomon Berg in Btttzow. „ 15. Oktober 1894 Herrn Hugo Hölzel und Herrn Carl Graeser, in Firma Ed. Hölzel in Wien und Olmütz. „ 1. Januar 1895 Herrn Hermann Aug. Hoefer und Herrn Konsul a D. Ernst Vohsen, in Firma Dietrich Reimer (Hoefer L Vohsen) in Berlin. „ 19. Februar 1895 Herrn Ernst Trewendt, in Firma Eduard Trewendt in Breslau. „ 1. April 1895 Herrn Rudolf Hofmann, in Firma A. Hofmann L Comp, in Berlin. Zum hundertjährigen Bestehen ihrer Firmen beglückwünschte der Vorstand: Am 6. August 1894 Herrn Emil Boremski, in Firma E. Luppe's Hofbuchhandlung in Zerbst. „ 18. September 1894 Herrn Felix Aug. Matthäus Liebeskind, in Firma A. G. Liebeskind in Leipzig. „ 24. Oktober 1894 Herrn Moritz Schauenburg in Lahr. Am 2. Januar 1895 Herrn Wilhelm Mauke und Herrn Carl Friedrich Lücke, in Firma Ncin'sche Buch handlung in Leipzig. Zu den Obliegenheiten des Vorstandes gehört in erster Linie die Aufrechterhaltung der Satzungen. Seit mehrern Jahren handelt es sich dabei besonders um die Einhaltung der Bttcherladenpreise und den von letzter» zu gewäh renden Rabatt. Die Verstöße dagegen verringern sich immer mehr und werden meist auf gütlichem Wege erledigt, indem die Betreffenden nach erhaltener Belehrung sich fügen und sich schriftlich verpflichten, die Bestimmungen, die sie verletzt hatten, in Zukunft gewissenhaft zu befolgen. Auch im ver gangenen Jahre hat der Vorstand wegen derartiger Verstöße das Ausschließungsverfahren gegen Mitglieder nur in wenig Fällen einzuleiten gehabt und nach der unter Mitwirkung des betreffenden Orts- oder Kreisvereines stattgesundenen Vor untersuchung wieder einstellen können, ahne die Klagen dem Vereinsausschusse zur weiteren Behandlung zu übergeben. Es ist das ein hocherfreulicher Beweis, daß es gelungen ist, diesen wichtigen Bestimmungen immer allgemeinere Geltung und Anerkennung im deutschen Buchhandel zu verschaffen und auch die Gegner derselben zu überzeugen, daß sie sich ihnen unterwerfen müssen. Schwer hält es, Nichtvereinsmitglieder von Verstößen gegen Satzungsbestimmungen abzuhalten. Das einzige Mittel, das dem Vorstande zu Gebote steht, wenn gegen Nichtvereins mitglieder Thatsachen vorliegen, welche bei Mitgliedern die Einleitung des Ausschließungsverfahrens nach sich ziehen würden, besteht bekanntlich darin, daß ihnen der Bezug des Börsenblattes und die Benutzung desselben zu Inseraten, sowie aller Vereinsanstalten und Einrichtungen versagt wird. Außer dem erhalten sie aber von denjenigen Mitgliedern, welche sich dem Vorstande gegenüber dazu verpflichtet haben, gar nicht oder nur mit verkürztem Rabatt geliefert. Im ver gangenen Jahre hat der Vorstand diese sogenannte Sperre gegen fünf Firmen, deren Inhaber nicht Mitglieder des Börscn- vereins sind, zu verfügen gehabt, bei zwei derselben aber nach kurzer Zeit wieder aufheben können. Im September v. I. veröffentlichten 31 Orts- und Kreisvereine eine .Kundmachung an die Verlagsbuchhand lungen des deutschen Buchhandels, in der sie ausführten, daß die in der übermäßigen litterarischen Produktion begründeten partiellen Ramschverkäufe in der letzten Zeit je länger je mehr für das ganze deutsche Sortiment Zustände ge schaffen Hütten, die nicht länger zu ertragen seien, und jede einzelne Verlagsbuchhandlung baten, durch Unterzeichnung einer Erklärung ihnen mitzuteilen, ob sie die für ihre Verlags artikel festgesetzten Verkaufspreise unbedingt und allgemein festgehalten wissen wollten und nicht einzelnen Firmen, ohne Rücksicht auf die ihnen zu stellenden Bezugsbedingungen, ge statten würden, von diesen Verkaufspreisen abzuweichen. Während eine größere Anzahl von Verlagsbuchhandlungen eine derartige Erklärung abgaben, erklärten zunächst mehrere Leipziger Verlagsbuchhandlungen, denen sich dann auch andere anschlossen, daß sie als Mitglieder des Börsenvereins nur diesem das Recht zugestehen könnten, die den Verkehr der Buchhändler unter einander betreffenden Angelegenheiten zu regeln, und es deshalb ablehnen müßten, infolge jener Auf forderung überhaupt eine Ansicht, Willensmeinung oder Er klärung abzugeben. Da nach § 1 der Satzungen »die Fest stellung allgemein gütiger geschäftlicher Bestimmungen im Verkehr der Buchhändler unter einander sowie der Buchhändler mit dem Publikum in Bezug auf die Einhaltung der Bücher ladenpreise, beziehungsweise den von letzteren zu gewährenden Rabatt« zu den Aufgaben des Börsenvereins gehört, so be schloß der Vorstand, zunächst den Vereinsausschuß aufzu-
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