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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.10.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.10.1897
- Sprache
- Deutsch
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neue Firma den ansässigen Firmen einige Kunden wegnimmt und dadurch den Verlegern doppelte Arbeit macht? Nach kurzer Zeit hört die Herrlichkeit ja doch auf; denn die Zahl der gewonnenen Kunden ist nicht groß genug, um das Ge schäft dadurch zu halten. — Wenn die neue Bezugsgenossen schaft es fertig bringen würde, daß sie von sich sagen könnte: unsere Kommittenten erhalten keinen Kredit und brauchen auch keinen Kredit, weil es ausschließlich Firmen sind, die mit genügend eigenen Mitteln arbeiten, dann hätte sie das Zutrauen und die Unterstützung des ordentlichen Buchhandels sicher bald gewonnen. — Sobald also das schädliche Kreditieren und die dadurch bewirkte Unterstützung ungenügend fundierter Existenzen auf hört, ist eine Hauptkrankheit im Buchhandel beseitigt, und die soliden gutfundierten Firmen und mit ihnen der Verlag wird mit doppelter Freudigkeit und doppeltem Erfolge arbeiten. Allerdings wird eine große Zahl von Firmen fallen; aber was schadet das, wenn der kranke Teil eines Körpers ab gestoßen wird? Auch in kleinen Städten findet ein gut fundiertes Geschäft stets sein Auskommen, und es braucht auch nach Erlöschen aller dieser zweifelhaften Firmen nicht befürchtet zu werden, daß die Verbreitung der Litteratur bis in die kleineren Städte irgendwie gestört oder gar aufgehoben werde. Der Raum erlaubt es mir nicht, noch eingehender das vorliegende Thema zu behandeln; Bogen ließen sich noch mit Leichtigkeit darüber füllen. So viel glaube ich aber durch meine Ausführungen gezeigt zu haben, daß von einer Notlage im deutschen Sortimentsbuchhandel keine Rede ist, sondern höchstens von einer Krankheit und zwar von einer heilbaren Krankheit. Möge der Buchhandel nie erkennen, was eine richtige Not lage ist! — 8 —- Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Berechtigte Interessen des Re dakteurs. — Die Frage, ob die Wiedergabe beleidigender Zeitungs stellen in dem Berichte über die betreffende Gerichtsverhandlung ebenfalls eine strafbare Beleidigung darstelle, ist von den Gerichten verschieden beantwortet worden. Interessant sind die Gesichtspunkte, die am 7. d. M. vor dem Reichsgerichte geltend gemacht wurden. Das Landgericht Halle a. S. hat am 19. Juni den Redakteur des Volksblattes, Louis Salomon, von der Anklage derBeleidigung frei gesprochen. Sein Vorgänger war wegen Beleidigung von Offizieren durch einen Brüsewitz-Artikel verurteilt worden. Zur Zeit der betreffen den Verhandlung war Salomon verantwortlicher Redakteur. Er ver öffentlichte in seinem Blatte einen ausführlich-n sachgemäßen Bericht über diese Verhandlung und gab zum Verständnis des Ganzen darin auch einen Auszug aus dem inkriminierten Artikel. Hierdurch soll er sich seinerseits der Beleidigung preußischer Offiziere schuldig gemacht haben. Das Landgericht begründete die Freisprechung folgendermaßen: Der Angeklagte ist sich der Beleidigung nicht be wußt gewesen und will auch nicht die Absicht der Beleidigung ge habt haben. Er behauptet, mit der Veröffentlichung des Berichtes nur in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt zu haben. Der Schutz des § 193 StGB wurde ihm auch zugebilligt, denn es lag in seinem Interesse, den Lesern mitzuteilen, weshalb der frühere Redakteur des Blattes verurteilt worden war. Ec hat über alle Teile der Verhandlung ein objektives Referat gegeben, so daß die Absicht der Beleidigung weder aus der Form, noch aus den Um ständen hergeleitet werden kann. Gegen dieses Urteil hatte der Staatsanwalt Revision ein gelegt, und zwar rügte er Verletzung des Z 193 StGB. Der Reichsanwalt, der die Revision nicht vertrat, bemerkte folgendes. Man wird nicht behaupten können, daß Wiederholungen von Be leidigungen anläßlich der Berichterstattung über Gerichtsverhand lungen rechtsgrundsätzlich unter dem Schutze des Z 193 StGB, stehen. Man wird aber auch nicht den gegenteiligen Satz auf stellen, daß in einem solchen Falle niemals der 8 193 StGB. Anwendung zu finden habe. Es kann vielmehr je nach Beschaffenheit des einzelnen Falles der Schutz des 8 193 ein- treten. Allerdings ist der erste Grund, den das Landgericht ansührt, nämlich, daß die wiederholte Veröffentlichung im Interesse des Leserkreises lag, kaum haltbar; zutreffend aber ist der zweite Grund, daß es im Interesse des Blattes selbst lag, den Wortlaut zu wiederholen. Dann kann man auch sagen, daß der jetzige An geklagte Anspruch auf den Schutz des 8 193 hatte, weil er ver- LlerundsechMur Jahrgang. möge seiner Stellung als verantwortlicher Redakteur berufen war, die Jntercsstn des Volksblattes wahrzunehmen. Wenn er dies gethan hat und auch weder aus Form noch Umständen die Be leidigungsabsicht hervorgeht, so kann von einer strafbaren Beleidi gung keine Rede sein. — Das Reichsgericht verwarf daraufhin die Revision des Staatsanwalts. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. durisprudsne, Lolitiir, kiLS.L2-3VisssL8eNg.it und 8tg.ti.stib. .Vntig.- Xatslog dir. 11 von lludvig llorovit? in Ludsxsst. 8°. 28 8. 1426 klrn. lVsturas dlovitstss. Libliograxbis nsusr blreebsinnngsn alisr llänäsr aut dsw Ksbisto dsr Xsturgssebiobts und dsr «ravten Wisssnsvbaktsn. Ursg. v. K. krisdländsr L 8obn in Berlin. XIX. 3a.brga.nx. klr. 18. (8eptsmbsr.) 8«. 8. 425—448. Nr. 6458 - 6770. Bibliogrsüa dslla Lainpanis. Volums priwo: Libliograüs. dsl Vssnvio, coiLpilats. s eorrsciata äi nots eritiobs sstratts dsi piü autorsvoii serittori Vssuviani da, kedsrigo llurebbsirn gia libraio-sditors, Autors dslis Libliogralla. di Boinpsi. Oon un ec>- pioso indies rnstodico. 6r. 8". XIl, 297 8sitsn. Nsapsl 1897, kV knrvbbsiw's Naebtolgsr Lrnil krass. Broseb. 12 Ileus Binbänds dsr Bsiprigsr Luebbindsrsi-XetiongsssII- soba.lt vormals Oustav Xritssobs, X. s. Botbuebbindsr. 39. u. 40. Blatt. Die Reform des Buchhandels trotz Herrn Streller. 8°. 10 S. Defsau und Leipzig, Richard Kahle's Verlag (Jnhg Herm. Oesterwitz), kgl. Hosbuchhändler. Shakespearelitteratur. — Die Verwaltung des Britischen Museums in London hat, wie man der Nat.-Ztg. schreibt, einen besonderen Katalog der sämtlichen im Besitze des Museums be findlichen Shakespearelitteratur vorbereitet, der bald im Druck erscheinen wird. Damit wird dem Publikum eine Shakespeare bibliographie geboten werden, wie sie bisher noch nicht existiert. Der Katalog wird nicht nur die vollständige Bibliographie der Shakespcareausgaben, die Uebersetzungen u. s. w., sondern auch der sämtlichen Shakespeare behandelnden wissenschaftlichen Litteratur, darunter auch sämtliche Schriften über den Shakespeare - Bacon- Streit enthalten. Außerdem werden die aus Anlaß der verschie denen Shakespeare-Jubiläen und Centenarfeste erschienenen Gelegen- heitsschristen und übrigen Drucke mit größter Vollständigkeit im Kataloge enthalten und beschrieben sein. Geschäftsjubiläum. — Am 8. Oktober d. I. konnte die Hofbuchhandlung des Herrn P. Wunschmann in Wittenberg ein fünfzigjähriges Jubiläum feiern. Als Gründungstag des Geschäfts findet sich in den buchhändlerischen Nachweisen neueren Datums allgemein der 8. Oktober 1847 angegeben, und im Wittenberger Tageblatt vom gestrigen Tage wird in einem Begrüßungsartikel gesagt, daß das Geschäft am 8. Oktober 1847 von Moritz Koelling gegründet worden sei. Diese beiden Angaben lassen sich nun freilich nicht vereinigen. Der Hergang ist vielmehr folgender. Moritz Koelling übernahm am 1. August 1816 das im April 1845 von August von Schröter in Wittenberg gegründete Geschäft und führte es unter seinem Namen bis zum 1. November 1855, wo es Franz Mohr übernahm, der fortan mit seinem Namen fir mierte. Dieser neue Besitzer war zuvor in Herzberg etabliert ge wesen; er hatte am 4. Mai 1850 die dortige Buchhandlung von B. Nicolai übernommen, und dieser B. Nicolai hatte sein Geschäft am 8. Oktober 1847 in Herzberg eröffnet. — Am 15. Mai 1857 ging das Geschäft an R. Herross über, der am 1. Januar 1875 das Sortiment abzweigte und an E. Rust verkaufte. Die Firma hieß nun R. Herroso's Buchhandlung (E. Rust); das Geschäft erhielt aber schon am 1. Januar 1877 einen neuen Besitzer in Herrn Paul Wunschmann, der im Wortlaut der Firma zunächst nur den Namen des Besitzers änderte, aber seit 15. Oktober 1880 nur mit seinem Namen firmiert. In Herrn Wunschmann, einem Zögling der Herren Puttkammer L Mühlbrecht in Berlin, der auch seine weitere Fachbildung in angesehensten Buchhandelshäusern empfangen hat, hat das alte Geschäft einen hervorragend tüchtigen Leiter gefunden und sich mit großem Erfolge in seinem Wirkungskreise behauptet. Auch für das Gemeinwohl des Berufes ist Herr Wunschmann in langjähriger, gewissenhafter Wahrnehmung von Ehrenämtern uner müdlich thätig gewesen und noch thätig, so im Vorstande des Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verbandes, so in ordentlichen und außerordentlichen Ausschüssen des Börsenvereins. Sein reger Eifer für das Wohl der Stadt Wittenberg und für alle patriotischen und gemeinnützigen Unternehmungen gewann ihm besonders auch die Hochachtung und Dankbarkeit seiner Mitbürger und die Anerkennung seines Landeshercn, der ihm den Königlich preußischen Kconen- orden verlieh, nachdem ihn schon vorher der Herzog von Anhalt durch Ernennung zu feinem Hofbuchhändler ausgezeichnet hatte. 972
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