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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-10-11
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1897
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Index 843 zu tragen*), während mit 096 ein Buch zu bezeichnen ist, das über kostbare Ausgaben handelt. Schließlich wendet sich Chilovi dem Ostsloßo Lsi-svos zu. Er wünscht, daß alle Verleger, so wie dies bereits vom Hause Barbdra**) geschehen ist, ein vollständiges, nur einseitig bedrucktes Verzeichnis ihres Verlages herausgeben mögen, worin jede Schrift durch eine bibliographisch genaue Titel kopie dargestellt sei. Dieses Verzeichnis hätte den Vorteil, durch Zerschneiden und Aufkleben leicht in einen Zettelkatalog umgewandelt werden zu können, der dann durch jährliche Supplemente stets auf dem Laufenden zu erhalten wäre. Die Zeilenlänge dieser Verzeichnisse sei einheitlich mit 9 sw festzusetzen, der Text wäre in folgender Form anzuordnen: 4LL4LI1I 4Isn,äo. 8S1. 81 1 SVIIL sol-DLii. Og-llto. 1861. Firemee— Harbers. — 17v oxuseolo in 8", xagius 60. 1. SO und jede Notiz mit dem Dezimalindex, dem Verlagsort und dem Verlegernamen zu bezeichnen. Hinsichtlich der Anordnung mag mit Rücksicht darauf, daß ein solcher Katalog ja auch in Buchform verwendet werden könnte, völlige Freiheit herrschen; je nach Wunsch des Verlegers könnte der Katalog entweder systematisch nach dem Dezimalindex oder alphabetisch nach dem Autornamen geordnet werden. Im ersteren Falle wäre dann ein alphabetisches Autorenoerzeichnis, im zweiten eine systematische Uebersicht beizufügen. Würden alle Verleger in dieser Weise einheitlich Vorgehen, so wären hierdurch nicht nur die Gesamtverlagskataloge der einzelnen Länder ge geben, sondern man würde dadurch auch den modernen Teil des allgemeinen bibliographischen Repertoriums, wenigstens soweit es sich um die selbständige Litteratur handelt, zum größten Teil geschaffen haben. Mit diesem Material könnten dann leicht alle möglichen sonstigen Bibliographieen, ins besondere kritische und Spezial-Bibliographieen ausgearbeitet werden. Chilovi schließt seine Ausführungen mit einem Appell an den Börsenverein »giä per tnnts aitrs raZiovi Aranäswellt« bevsivsi its, äszli stuäi, s cksl oowmsreio librsrio« sich mit diesem Plane eingehend zu beschäftigen, ihn zu prüfen und im Einverständnis mit dem internationalen Institut für Bibliographie die oberste Leitung der »immerwährenden Kata loge« zu übernehmen. Würde dies geschehen, so — glaubt er — könnten sie leicht zur Weltausstellung in Paris fertiggestellt sein und würden dort ein »wonumsoto insixus Zolls proäigioss sä ivtelllgovts oporosits« der Verleger unserer Tage bilden. Die Ausführung dieses großartigen Planes würde uns allerdings in kurzer Zeit in den Besitz von ungefähr vier Millionen einheitlich hergestellter und klassifizierter biblio graphischer Notizen setzen. Da von jedem Verleger hierbei im Grunde genommen nichts anderes verlangt wird als eine neue und verbesserte Auflage seines Verlags-Kataloges, so würde dieses monumentale Werk sogar ohne merkliche Kosten hergestellt werden können und ein leuchtendes Denkmal dafür bilden, wie leicht durch die Vereinigung vieler etwas Großes geleistet werden kann. Freilich wird man diesen Plan eine Utopie nennen; aber erinnern wir uns, daß vor kurzem mit Recht die Utopie als die Königin der Zukunft gepriesen worden ist. Wien, Ende September. Carl Junker. *) 8 Litteratur. 4 Französische Litteratur. 3 Novellen. **) Os-tologo xsrsvlls (teils säirioni äslls, äitts, U.Lsrdors s äslls opsrs in äsxosito xrseso <ti sssa, psr oräivs orouologivo s oon In olsssi- üesüiovs äseimals ssconäo ii sistoma Nslvil Otvvsz'. s0!7.4(4b)s. 1887. Liisllr.s — 6. Larbtzi-a - Läitors. — llv Votums in 16". M2X0185). ps-g. 104. 1 1. Kleine Mitteilungen. Rechtsfall. Zeugnisse. — Folgender bemerkenswerte Fall beschäftigte das Gewerbegericht in Düsseldorf. Ein junger Mann, der in einer Fabrik in Arbeit stand, war zwar in seinen tech nischen Leistungen anerkannt tüchtig, jedoch in seiner Führung durchaus nicht zufriedenstellend, indem er es durch mehrfaches Wegbleiben von der Arbeit an der für den Betrieb nötigen Zu verlässigkeit fehlen lieh. Er kam durch diesen Umstand mit der Firma in Streit und verlangte bei seinem Abgänge zur wei teren Empfehlung ein Arbeitszeugnis, das sich zugleich auch über seine Leistungen, nicht aber über seine Führung aussprechen sollte. Die Firma kam aber unter den obwaltenden Umständen diesem Verlangen nicht nach, so dah der Arbeiter zur Klage schritt, woiin er das vorher erwähnte Qualitätszeugnis und für jeden Tag der Verweigerung einen Schadenersatz von etwa 6 ^ forderte. Die verklage Firma erblickte in dem Betragen des Arbeiters sozusagen einen unlauteren Wettbewerb gegenüber soliden Kollegen und be rief sich auf den Wortlaut der Gewerbeordnung, die in ß 113 bestimmte -Dieses Zeugnis ist auf Verlangen der Arbeiter auch aus ihre Führung und ihre Leistungen auszudehnen- Nach dieser Bestimmung — sagte die Firma — erfordert das Ge setz, dah ein Qualitätszeugnis über beide vorbezeichnete Punkte sich erstrecken muh, und die verlangte Auslassung über nur einen dieser Punkte darf verweigert werden. Das Gericht be stätigte diese Auffassung, da Arbeitgebern, wenn ihnen von Arbei tern zu deren Empfehlung Qualitätszeugnisse vorgelegt werden, das Recht zustehen müsse, bei Annahme des Arbeiters prüfen zu können, ob dieser sowohl für Tüchtigkeit als auch für Zuver lässigkeit, welch letztere aber nur aus der Führung herzuleiten sei, gute Gewähr biete, indem beides vereint erst ein sicheres Urteil bei der Bewertung einer Arbeitskraft ermögliche. Die Klage wurde daher als unbegründet verworfen. (Papierztg. nach Eisen-Ztg.) Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. UoUsobvittbüodsr; Inouvsbsln; Nsuusoripts; ilmsriosna; Lin- bünäs; Oostüws; Uusitz; Lupt'sr (vsrirs; 8xort sto. Ilvtig.- llstslog Nr. 461 vov losspb Lasr L Oo. in Lravtzlurt s/K. 8°. 104 8. La. 1700 Nra. 6s.oiimsistsr's litsrarisobsr Uouatsbsriobt kur Lau- uoä logsllisur- visssllsodattsll, Llslrtrotsebllilr unä vsrvanäts Lsdists. UI. äabr- gavg. Nr. 10. (1. OLtobsr 1897.) 8°. 8. 145-160. Nsbst Loblüsssl. 8". 8. 14b—160. Lsipmg, Verlag voll Usod- msistsr L Rda!.. iüäitions origillalss äs iittsrstsurs dsigss st t'ranyais, avso auto- grapbss. 2>»e partis. Llltig.-Nataiog Nr. 72 von Louis äs Nsuisllssrs io Lrüsssl. 8". 12 8. Oatalogus ok stsuäsrä ssoonädanä auä vsv boolrs saglisb auä torsigu oo. poiitiosä seouom/. tllltig.-Lataiog Nr. 9 von IV. Vluilsr iu Louäou. 8". 16 8. 37? Nru. Internationaler Kongreh für gewerblichen Rechts schutz. — Der internationale Gewerbeschutzkongreh in Wien ver handelte am 8. d. M. über die Frage des Marken- und Muster schutzes und nahm unter anderm den Antrag des Referenten an, daß kein Muster oder Modell eines Industriellen, der einem der Unionsländer angehürt, in anderen Unionsländern mangels Aus führung desselben sür ungillig erklärt werden kann. Der Kongreß erklärte sich im Prinzip damit einverstanden, daß eine internatio nale Klasseneinteilung der Muster wünschenswert sei, und beschloß, den Vorschlag des Referenten, daß im Falle des Ueberganges einer Marke die Uebertragung dem internationalen Bureau in Bern durch die Behörde des Heimatlandes mitzuteilen sei, einem späteren Kongresse zur Beratung zuzuweisen. Vermächtnis. — Der am 5. August d. I. hochbetagt ver- torbene Verlagsbuchhändler Herr August Klasing in Bielefeld hat dem Unterstützungsverem Deutscher Buchhändler und Buchhand- lungsgehülfen in Berlin den hohen Betrag von 10000 ^ testa mentarisch vermacht. Einen Nachklang von den St. Petersburger Franzosen esten — kann man es nennen, was man jetzt über die -kleinen Andenken- liest, die dem französischen Staatsoberhaupts bei seinem Besuche der -Expedition zur Anfertigung der Staatspapiere-, jenem großen Kunstinstitute in der russischen Hauptstadt, dem. die Her stellung des russischen Papiergeldes und anderer staatlicher Wert objekte obliegt, überreicht worden sind. Die -Expedition» kultiviert chon seit langem die Galvanoplastik und hat namentlich der von einem früheren Gehilfen ihres ve^torbenen Direktors v. Winberg erfundenen Eisengalvanoplastik Aufmerksamkeit zugewandt und sie zu hoher Vollendung entwickelt. Sie benutzt die Erfindung
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