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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1902
- Strukturtyp
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- 1902-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1902
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- Deutsch
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^ 82, 11. April 1902. Nichtamtlicher Teil. 3059 Hundertjahrfeier Victor Hugos eine dessen Leben und Werken gewidmete, außerordentlich reich illustrierte Festschrift bildet Bevor ich meine Uebersicht beende, will ich mit Wehmut einer Anzahl belgischer Zeitschriften gedenken, die in den letzten Jahren ein kurzes Scheindasein geführt haben. Es waren dies vor allem die litterarische »ksvus wsuvs«, die trotz thätigster Unterstützung von seiten der Aristokratie den Lebensmut verlor, die »6srbs«, die den Bestrebungen der künstlerischen Jugend dienen sollte, die »Units«, die »Vis nonvslls«, die beide die ersten Schriftsteller und Dichter Jung-Belgiens als Mitarbeiter nannte, die »Uraneoonti- vsntnls«, die zu Reklamezwecken der internationalen Schlaf wagen- und Hotel-Vereinigungen bestimmt und durch gute Städtebilder und Landschaftsaufnahmen illustriert war. Trotz dem finden sich immer von neuem unternehmungslustige Ver leger und siegesgewisse Herausgeber, denen wir neuerdings unter anderem die »läös librs« verdanken, eine litterarisch- philosophische Monatsschrift (ä Heft 1 fr.), die seit 1901 mit wachsendem Erfolge von Paul Germain in Mons redigiert wird. Was lehrt uns dieser Mißerfolg? Daß die Centrali- sation des literarischen Lebens durch Paris nicht pur der französischen Provinz, sondern auch dem belgischen Nachbar lande verderblich ist, was sich ebensosehr auf dem Gebiete der literarischen Bücherproduktion, als auch auf dem des dramatischen Schaffens zeigt. Wie nahezu alle bedeutenden belgischen Autoren ihre Romane und Gedichte in Pariser Verlagen erscheinen lassen — ich erwähne nur die drei her vorragendsten: Maeterlinck, Lemonnier, Eeckhoud —, damit sie in Belgien (!) genügende Beachtung finden, so werden belgische Dramen vielfach erst dann in Brüsseler Theatern aufgeführt, nachdem sie in Paris die Weihe empfangen haben. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu machen, glaube ich die hervorragenderen neueren illustrierten Zeitschriften der letzten fünf bis sechs Jahre sämtlich besprochen zu haben. Der Zweck dieser Zeilen ist auch weniger der einer vollstän digen Aufzählung und Kritik der neueren französischen Journallitteratur, als der, den deutschen Sortimenter auf deren wichtigere Erscheinungen aufmerksam zu machen und ihm durch praktische Vermerke (deshalb z. B. stets die Preis angaben) die eventuelle Auswahl zu erleichtern. Kleine Mitteilungen. BesteuerungundBefugnissederHandlungsreisendcn in Dänemark. — Ueber die Behandlung der Handlungs reisenden in Dänemark teilt der französische Konsul in Kopen hagen folgendes mit: 1. Der Hausierhandel ist in Dänemark sowohl für Ausländer wie für Inländer verboten. Eine Ausnahme besteht für die In länder, die Gegenstände der Hausindustrie vertreiben, ferner für die Landleute Jütlands, die mit ihren zu Hause angefertigten Strumpfwaren hausieren und Stratzenhandel betreiben dürfen. Dagegen können Ausländer ihre Kundschaft unter den Groß händlern in Kopenhagen und den sogenannten Handelsstädten der Provinz mit ihren Mustern besuchen, dürfen aber die verkauften Waren nicht selbst abliefern. Hierfür haben sie einen Gewerbe schein zu lösen und, wenn sie nur ein ausländisches Haus ver treten, 160 Kronen, für jedes weitere 80 Kronen zu entrichten. 2. Dänische Handlungsreisende, die nur einheimische Häuser vertreten, unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Vertreten sie in dessen ausländische Häuser, so haben sie, wenn sie in anderen Handelsstädten als in ihrem Wohnorte Waren absetzen wollen, dieselben Abgaben wie die ausländischen Handlungsreisenden zu entrichten. Auf dem Lande dürfen sie keine ausländischen Erzeug nisse absetzen. 3. In Kopenhagen ansässige Dänen und Fremde, die das Bürgerrecht daselbst erworben haben, können, sofern sie mit einem Gewerbeschein als Kaufmann versehen sind, ungehindert alle Handelsstädte bereisen und daselbst für eigene Rechnung Geschäfte abschließen. Befinden sie sich jedoch nur in der Stelle eines Ver treters ausländischer Häuser, so gilt der Gewerbeschein nur für die Stadt, in der sie ansässig sind. Um andere Städte bereisen zu können, haben sie einen Gewerbeschein wie die ausländischen Handlungsreisenden zu lösen. Dieser Gewerbeschein gilt nur auf den Namen und die Person des Inhabers und darf von keinem anderen benutzt werden, (llournal oküoisl cls la kepubligus l'rau- yaiss vom 21. März 1902.) Kolportage-Ausstellung. — Mit der bevorstehenden Generalversammlung des Ccntralvereins deutscher Kolportage buchhändler, die im Juni d. I. in Bremen tagen wird, soll auch diesmal wieder eine Ausstellung von Werken und Erzeugnissen verbunden werden, die sich zum Kolportage-Vertrieb eignen. Der Verein der Kolportage-Buchhändler und Berufsgenoffen von Bremen und Umgegend hat ein Ausstellungs-Komitee ernannt. Dieses macht folgendes bekannt: »Verein der Kolportage-Buchhändler und Berufsgenoffen von Bremen und Umgegend. -Vorläufige Anzeige. -Das Unterzeichnete Komitee erlaubt sich hiermit die Auf merksamkeit aller Interessenten auf die bei Gelegenheit der diesjährigen General-Versammlung des Central - Vereins Deutscher Kolportage-Buchhändler in Bremen stattfindende Ausstellung buchhändlerischer Fachartikel und Kunstwerke aufmerksam zu machen. -Diese Ausstellung in einer der größten Handelsstädte Deutschlands, der von Binnenländern vielbesuchten Hafen stadt, verspricht, den Ausstellern die günstigsten Absatzgebiete zu erschließen, weshalb es zur ausgiebigsten Beschickung der selben wohl keiner besonderen Anpreisung bedarf. -Alle Gegenstände werden, wenn sie nur in den Buch handel einschlägig sind, zur Ausstellung zugelaffen, und es werden als Auszug der Gruppeneinteilung folgende Branchen genannt: Chromo-, Litho- und Photographien, Kunst-, Bunt- und Buchdruckarbeiten, Stahl- und Kupfer stiche, Plakat- und Buchtitelentwürfe, Lederpunzarbeiten, Einbanddecken und Buchbinderarbeiten, Xylographie, Auto typie und Typographie, alle Verlagsartikel für den Export-, Sortiments-und Kolportage-Buchhandel, Musikalien, Bilder bücher, Jugendschriften, Kalender, Briefmarken-, Poftkarten- und Photographie-Albums, Papierwaren, Luxuspapier, Schreib-, Druck- und Kunstdruckpapier, Bilder und Bilder rahmen, Haussegen, Musikwerke und sämtliche Artikel, welche sich für den Teilzahlungsbetrieb eignen. -Anmeldungen nimmt der I. Vorsitzende, Herr Max Bortmann, Bremen, Osterlingerstr. 9 bis zum 15. Mai d. I. entgegen, welcher auch ausführliche Prospekte gratis und franko versendet. -Hochachtungsvoll und ergebenst Das Ausstellungs-Komitee Max Bortmann, Vorsitzender. Chr. Peters, Schriftführer. Georg Blome, Schatzmeister.- Technische Hochschule in Nürnberg. — Dem Bayrischen Landtage ist eine Denkschrift des Kultus-Ministeriums über die Errichtung einer zweiten Technischen Hochschule mit dem Sitz in Nürnberg zugegangen. Die Denkschrift betont, daß die Organi sation der neuen Hochschule im wesentlichen mit der der Technischen Hochschule in München übereinstimmen müsse, daß aber die land- wirtscyaftliche Abteilung sortfallen und die allgemeine Abteilung, insbesondere soweit es sich um die Ausbildung von Lehramts kandidaten handele, beschränkt werden solle. Die Kosten für den Neubau seien auf vier Millionen Mark berechnet. Die Fertig stellung solle in den Jahren 1904 bis 1907 erfolgen, die Eröffnung der Hochschule im Herbst 1907. Handelskammern und kaufmännische Korporationen in Preußen. — Die preußische Regierung hat dem Abgeordneten hause einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Regelung des Ver hältnisses der Handelskammern zu den kaufmännischen Korporationen bezweckt. Der Entwurf will dem § 44 des Gesetzes über die Handelskammern vom 24. Februar 1870 bzw. 19. August 1897 folgenden Zusatz geben: -Insoweit für denselben Bezirk eine der im Absatz 1 auf geführten kaufmännischen Korporationen und eine Handelskammer besteht, bestimmt der Minister für Handel und Gewerbe im Ein verständnisse mit dem etwa beteiligten Ressortminister, in welchem Umfange die den Organen des Handelsstandes zustehenden öffent lich-rechtlichen Befugnisse noch von der kaufmännischen Korporation wahrzunehmen sind». In der Begründung ist folgendes gesagt: 406»
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