Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börscnvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 239. Leipzig, Dienstag den 14. Oktober 1902. 69. Jahrgang. Amtlicher Teil» Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in New Hork. Alle für diese Stelle bestimmten Zuschriften und Sendungen sind an die folgende Adresse zu richten: „Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag (dsrmnn Looü-, ^rt- anä lllu8ie-^.A6nezch 11 Last 16td Ltrsst, New Jork". Die Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler können sich dabei der Vermittelung der Geschäftsstelle in Leipzig (Deutsches Buchhändlerhaus) bedienen. Die Veröffentlichung der Werke in Deutschland, welche in den Vereinigten Staaten geschützt werden sollen, darf nicht eher geschehen, als bis der Verleger durch die Amtliche Stelle in New Jork von der erfolgten Einsendung der Pflicht-Exemplare nach Washington brieflich oder (auf Wunsch) telegraphisch benachrichtigt ist. Die Kosten der Eintragung in den »6ataloZus ok Ritls-Lntriss ok tüs lübrariau ok Oonzrsss« betragen pro Werk: für Mitglieder des Börsenvereins H 6.50, für Nichtmilglieder des Börsenvereins 8.—. Für ein auf besonderen Wunsch des Verlegers durch den lübrarian ok OonZrsss auszustellendes gestempeltes Certifikat sind zu entrichten „ 2.25. Bei Einzeleinträgen von Werken, die aus einer Reihe von Nummern bestehen, tritt eine Ermäßigung ein, wenn deren Eintrag in den »OataloAvo ok Ritlo Lntriss ok tbo lübrarian ok OovZross« auf einmal geschieht, und zwar von Nummer zu Nummer um je 25 H. Die Ermäßigung erstreckt sich bis auf acht Nummern, so daß die erste Eintragung für Mitglieder des Börsenvereins „ 6.50, die achte und jede weitere „ 4.75, die erste Eintragung für Nichtmitglieder des Börsenvereins „ 8.—, die achte und jede weitere 6.25 kostet. Die Kosten werden zusammen mit etwaigen besonderen Auslagen von der Geschäftsstelle des Börsenvereins ver rechnet und eingezogen. „Kreuzbänder" gehen in der Regel zollfrei durch, doch empfiehlt sich der größeren Sicherheit wegen die Ver sendung mittels Postpakets. Auf den Zolldeklarationen ist der niedrigste Nettobarpreis anzugeben. Eine Veröffentlichung der eingetragenen Werke, soweit sie sich auf den Buch- und Kunsthandel beziehen, findet im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel statt; dagegen wird die Liste der den Musikalienhaudel betreffenden Ein tragungen in der Zeitschrift »Musikhandel und Musikpflege« veröffentlicht Für die Erlangung des Oopznügbt in den Vereinigten Staaten von Amerika sind insbesondere die folgenden Vorschriften zu beachten: 1. Von dem zu schützenden Werke (dem Buche, der Land- oder Seekarte, dem Plane, dramatischen oder musikalischen Werke, Stiche oder Holzschnitte) müssen vor oder doch spätestens an dem Tage der Veröffentlichung desselben in Deutschland: s.) ein Exemplar des Titels; b) zwei vollständige Exemplare des Werkes an den Bibliothekar des Kongresses zu Washington abgeliefert oder einem Postamte innerhalb des Gebietes der Vereinigten Staaten übergeben werden, adressiert: lübrarinn ok Ooogrsss, ^VusbinAtow, O.O. Der Vorschrift zu a) wird am besten durch Einsendung eines Abzugs des gedruckten Titelblattes des betreffenden Werkes entsprochen. Ist ein solches nicht vorhanden, so muß ein Titel mit dem genauen Namen und Wohnort des Antrag stellers für das 6ox^rigln. besonders gedruckt werden. Letzteres kann auch mit Schreibmaschine geschehen. Für jede Eintragung ist ein besonderer Titel nötig, und zwar in der Größe des üblichen Geschäftsbriefpaviers. Börsenblatt jitr den deutsche» Buchhandel 69. Jahrgang. 1086