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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.10.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-10-18
- Erscheinungsdatum
- 18.10.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19021018
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190210188
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^ 243, 18. Oktober rS02. Nichtamtlicher Teil. 8433 händlerisches Gemeinwesen wird auf eine granitne Unterlage zu stehen kommen, wenn die Berufsgenossen jedes Orts sich eng zusammenschließen. Die Sekretierung des Börsenblatts Auf Betreiben einer kleinen, aber unermüdlichen Gruppe von Herren hal der Vorstand des Börsenvereins die Geheim haltung des Börsenblatts zu verfügen beschlossen und damit auch die Weitergabe desselben an die Bibliotheken des Jn- und Auslands unterbunden. Eine andre Gruppe von Buchhändlern ist mit diesem Beschlüsse aus rein geschäftlichen Gründen durchaus nicht ein verstanden. Alles, was vorgebracht wird, um das Vorgehen zu rechtfertigen, ist genügend bekannt. Mir scheinen die Gründe nur teilweise stichhaltig zu sein. In Kreisen unsrer besten Abnehmer, unter den Vorständen der großen und größern Bibliotheken, hat der Beschluß eine nach meiner Ansicht ganz gerechtfertigte Verstimmung gezeitigt, und, abgesehen von den scharfen persönlichen Auslassungen, die sich seitens einer stattlichen Reihe von Herren über mich und andre Buchhändler ergossen haben, hat das Vorgehen auch eine sehr scharfe offizielle Stellungnahme der Herren Bibliothekare auf der letzten Bibliothekar-Versammlung zu Tage gefördert. Die Erregung scheint mir begreiflich. Das tägliche Er scheinen des Börsenblatts in seiner übersichtlichen Anordnung der neuen Erscheinungen rc. ermöglichte es den Herren, in kurzer Zeit sich täglich zu orientieren über neue Er scheinungen und über projektierte Publikationen. Mit der sonst ausgezeichneten wöchentlichen Hinrichs'schen Liste ist den Herren aus allerlei Gründen nicht gedient. Da in jedem Verein die Majorität gilt, so haben wir andern uns fügen müssen. Ich halte den Beschluß der Sekretierung des Börsen blatts für einen großen Irrtum; er ist für mein Geschäft und viele andre gleich geartete ein großer Nachteil. Bisher war es möglich, durch eine einfache, nicht einmal gar zu auffällige Anzeige im Börsenblatt wissenschaftliche Erscheinungen oder künstlerische Monographien, seien es solche eignen Verlags, seien es importierte wichtige Publi kationen, den Herren Bibliothekaren, die für diese haupt sächlich in Frage kommen, auf eine billige, bequeme Weise bekannt zu geben. Das ist jetzt unmöglich. Die direkte Folge wird sein, daß die Anzeigen im Börsenblatt nicht mehr den erwarteten geschäftlichen Erfolg haben, ein Umstand, den ich voraus gesehen habe und der sich sehr bald auch den ausländischen Verlegern ausdrängen wird. Die weitere Folge davon wird sein, daß der Auslands- Buchhandel seine in den letzten Jahren glücklicherweise gesteigerten Anzeigen wieder einschränken wird. Man wird sagen, daß der Sortimentsbuchhandel jetzt dafür Sorge tragen wird, derartige Anzeigen bezw. das Er scheinen oder das in Aussicht genommene Erscheinen von Neuigkeiten den betreffenden Instituten bekannt zu geben. Hierin begeht man emen zweiten großen Irrtum. Viele Verleger kostspieliger Monographien haben die Beobachtung gemacht, daß von dem Sortimenter der betreffenden Orts bibliothek oder dem betreffenden Museum — oft der alleinige Kunde an jenem Platze, dessen offizieller Lieferant jener Sortimenter ist -— weder das Buch noch der im Börsen blatt angezeigte Prospekt unterbreitet wurde. Natürlich weiß ich sehr wohl, daß der vielgeplagte Sortimenter gar nicht in der,Lage ist, auch nur die wichtigsten Erscheinungen des deutschen Buchhandels (vom Ausland ganz abgesehen) ent sprechend und so, wie es für den Verleger unbedingt nötig Börsenblatt sltr den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. ist, zu vertreiben; von den Herren Kollegen im Sortiment und deren Herren Mitarbeitern, die aus andern Gründen nichts thun, noch ganz zu schweigen. Mit der Sekretierung des Börsenblatts hat man nach meiner Ansicht weder dem Verlags- noch dem Sortiments buchhandel genützt. Man hat Verstimmung hervorgerufen, die man hätte vermeiden können; wahrscheinlich hat man auch ferner die Axt gelegt an die Ertragsfähigkeit des Börsen blatts. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß man nicht allein die Sekretierung des Börsenblatts wieder aufheben, sondern daß man auch Mittel und Wege finden sollte, es jedem Bibliothekar nicht nur in unserm Deutschland, sondern in der ganzen Welt für einen minimalen Betrag zugänglich zu machen und es nur direkt per Post zu übersenden, so daß der betreffende Bibliothekar das Börsenblatt jeden Tag auf seinem Arbeitspult vorfindet. Ich würde es ferner mit Freuden begrüßen, wenn Wege eingeschlagen würden, durch welche es möglich wird, daß fernerhin jeder Buchhändler, sei er Börsenvereinsmitglied, sei er Mitglied eines Lokalvereins, das Börsenblatt gleichfalls jeden Tag direkt per Post erhält und hierfür höchstens das verauslagte Postgeld zu zahlen hätte. Die Inangriffnahme dieser Umänderung würde aller dings auf einen Widerspruch größerer Kreise stoßen; jedoch würde hierdurch zweifellos erreicht werden, was das Börsen blatt sein soll: ein dem Buchhandel nutzbringendes Organ, nutzbringender als es heute ist. Leipzig, 12. Juli 1902. Karl W. Hiersemann. Kleine Mitteilungen. Post (Zollausschlüsse). — Pakete an Empfänger in den deutschen Zollausschluß-Gebieten müssen zur Warenoerkehrs statistik angemeldet werden und deshalb von einer Erklärung über den Inhalt nach Art der den Sendungen nach dem Aus lande beizufügenden Zoll-Inhaltserklärungen begleitet sein. Zu den Zollausschlüssen gehören: Die Freihafengebiete bei Hamburg, Cuxhaven, Bremerhaven und Geestemünde, die Insel Helgoland, sowie mehrere Ortschaften und Gemeinden in den badischen Kreisen Konstanz und Waldshut. Bei Paketsendungen nach der Insel Helgoland ist außerdem auf der Begleitadresse noch eine kurze An gabe des Inhalts (z. B. Kleider, Wäsche, 2 Fl. Wein, Büchers er forderlich. Bei Sendungen nach dem Großherzogtum Luxemburg, das zum Zollverein gehört, sowie nach den zum deutschen Zoll gebiet gehörenden Gemeinden Jungholz in Tirol und Mittelverg mit Riezelern in Vorarlberg sind dagegen Zollinhaltserklärungen nicht erforderlich. Zollbefreiung. Portugiesische Besitzungen. — Durch eine Verfügung vom 10. Juli d. I. ist für alle Gegenstände, die von Staats wegen in die überseeischen Besitzungen Portugals für den Staatsgebrauch eingeführt werden, Zollfreiheit angeordnet worden. (llolstim oktieisl äo 6ovsruo Asrsl äs. llrovioois äs Nossmbigus.) Post. Amerika. — Die Taxen für Postfrachtstücke nach den Vereinigten Staaten von Amerika, d. h. für solche Pakete, die wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder aus andern Gründen von der deutschen Post nicht der amerikanischen Post überwiesen werden können, sondern in Hamburg oder Bremen an die vertragsmäßig hierzu bestellten Spediteure der deutschen Post zur Beförderung überliefert werden, sind wesentlich ermäßigt worden. lieber den neuen Tarif erteilen die Postanstalten Auskunft. In Oesterreich verboten. — Das k. k. Landes- als Preß- gericht in Linz hat mit dem Erkenntnis vom 6. Oktober 1902, Pr. 79/2, die Weiterverbrcitung der Druckschrift: -Alphons von Liguoris Moraltheologie.- Wortgetreue deutsche Uebersetzung. Na tionaler Kunst- und Schriftenverlag, Wilmersdorf-Berlin (London, Paris, New Jork) nach Z 303 des Strafgesetzbuchs verboten. Neue Erwerbungen von Gemälden für die könig lichen Museen in Berlin. — Im Vorraum zur Gemälde galerie des Alten Museums zu Berlin sind zur Zeit die Neu erwerbungen der letzten Monate ausgestellt. Im Deutschen Reichsanzeiger wird darüber durch v. H.. wie folgt berichtet: »Zu 1110
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