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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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265 14, November 1902. von den Sortimentern, als auch von Antiquaren wird dies offen zugestanden und von beiden Geschäftskategorien eine feste Organisation als notwendig erkannt, da auch bei den Antiquaren eine schrankenlose Konkurrenz dem ganzen Zweig Verderben bringen müßte Deshalb findet Ihr Vorstand, daß es Aufgabe des Verlags- wie Sortimentsbuchhandels sei, die Intentionen Ihres Vorstands, an dessen ehrlichem Wollen wohl niemand zweifelt, und zwar jeder nach seinen Kräften, zu unterstützen, damit die unserm Stand so nötige Gesundung nach und nach eintreten könne « (Schluß folgth Kleine Mitteilungen. Telephon. — Die National-Zeitung macht daraus auf merksam, daß der soeben klanglos dahingegangene 12, November ein wichtiger Gedenktag für die Handelswelt war. An ihm waren 25 Jahre verflossen, seit der erste Fernsprecher dem öffentlichen Verkehr übergeben worden ist, Deutschland war unter dem Vor tritt des genialen Leiters seines Postwesens, General-Postmeisters Stephan, das erste Land, das mit der thatsächlichen An wendung des Fernsprechers diese Erfindung aus der Vorstufe der Versuche herausgeführt hat. Erst gegen Mitte Oktober 1877 waren bestimmte Nachrichten Uber die Erfindung bekannt geworden. Die vom deutschen General-Postmeister damals sosort angeordneten Sprechversuche befriedigten ihn in so hohem Grade, daß er die Einrichtung des Fernsprechbetriebs zunächst bei kleinen Postanstalten, die keine telegraphische Verbindung hatten, be fahl. Unter diesen war diejenige in Friedrichsberg bei Berlin die erste, und so vollzog sich das folgenreiche Ereignis in diesem Vorort der Reichshauptstadt. Das schnelle Vorgehen der deutschen Postverwaltung machte überall, selbst in Amerika, der Heimat der Erfindung, Aufsehen und fand, wie bekannt, all gemeine Nachfolge. Die weitere Verwertung des Fernsprechers zum unmittelbaren Gesprächswechsel der Teilnehmer begann erst 1880/81, Das erste deutsche Ortssernsprechnetz trat am 24, Januar 1881 in Mülhausen (Elsaß) in Wirksamkeit; ihm folgte als zweites am 1, April 1881 das von Berlin, Berlin begann mit 193 Sprech stellen. Jetzt hat es deren 51561. An Ortsfernsprechnetzen gab es Ende 1901 im deutschen Reichspostgebiet 2952, an Sprechstellen insgesamt 291835. Ausfuhrabgabe auf Kunst gegen stände und Alter tümer aus Italien, — Das italienische Gesetz, betreffend die Erhaltung der Denkmäler sowie der Kunstgegenstände und Alter tümer vom 12, Juni 1902 (mit Gesetzeskraft vom 28. Juni 1902) enthält nach Hedelers Export-Journal u, a, folgende Bestim mungen: Artikel 1, Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes finden auf Denkmäler, auf unbewegliche und bewegliche Gegen stände, welche Altertums- oder Kunstwert haben, Anwendung, Ausgeschlossen sind die Baulichkeiten und Kunstgegenstände von lebenden Meistern oder solche, deren Ausführung nicht über fünfzig Jahre zurückreicht. Artikel 8, Unbeschadet der zollgesetzlichen Bestimmungen unterliegt die Ausfuhr aller Kunstgegenstände und Altertümer, außer den in Artikel 1 genannten, einer nach dem Wert der ein zelnen Gegenstände steigenden Abgabe gemäß der diesem Gesetz angefügten Tabelle. Der Wert wird auf Grund der Angabe des Eigentümers nach Vergleichung mit der Abschätzung der zustän digen Behörde festgesetzt. Wenn die Angabe und die Abschätzung nicht übereinstimmen, so wird der Wert durch eine Kommission von Sachverständigen ermittelt, die zur einen Hälfte von dem Aussührer, zur andern Hülste von dem Unterrichtsminister ernannt wird, Ergiebt sich Stimmengleichheit, so entscheidet ein mit Aller Einvernehmen erwählter Schiedsrichter; wird ein Einvernehmen nicht erzielt, so soll der Schiedsrichter von dem ersten Präsidenten des Appellationsgerichtshofs ernannt werden. Die Regierung soll das Recht haben, den auszuführenden Gegenstand zu dem auf vorstehende Weise festgesetzten Preis, nach Abzug der entsprechenden Ausfuhrabgabe, zu erwerben rc, Artikel 9, Die Ausfuhrabgabe findet keine Anwendung auf die aus dem Ausland eingeführten Kunstgegenstände und Alter tümer, falls deren Einfuhr durch eine glaubhafte Bescheinigung gemäß den noch zu erlassenden Aussührungsbestimmungen nach gewiesen wird, Artikel 28, Auf die heimliche Ausfuhr von Altertümern oder Kunstwerken finden die in Titel IX des mittels Königlicher Verordnung vom 22, Januar 1896 bestätigten einheitlichen Textes des Zollgesetzes enthaltenen Bestimmungen Anwendung, Hiernach soll die Beschlagnahme zu grinsten des Staates geschehen und die Verteilung der Strafgelder in einer Weise erfolgen, wie sie in den zu dem gegenwärtigen Gesetz noch zu erlassenden Aussührungs bestimmungcn vorgeschrieben werden wird, Artikel 37, Die bisherigen Ausfuhrabgaben werden auf gehoben und durch die in der nachfolgenden Tabelle enthaltenen ersetzt: für die ersten 5000 Lire 5 Prozent, „ „ zweiten 5000 „ 7 „ „ dritten 5000 „ 9 „ „ „ vierten 5000 „11 „ und so weiter, bis mit der gesamten Steuer 20 Prozent vom Wert des Gegenstandes erreicht werden. Vom finnischen Buchhandel, — Der finnische Verlegerverein besteht nach-, der neuesten Ausstellung aus folgenden Mitgliedern: in Helsingfors: Fru M, Bähr, — Oskar Dannholm, — G, W, Edlund, — Gero Erkko, — Aug, Fabritius, — Finska literatursällskapet, — Frenckellska tryckerieakliebolaget, — Wentzel Hagelstam, — K, E, Holm, — Axel Lilius und Alfred Thillot, — Joh.K, Lindstedt, — Förlagsaktiebolag Otava, — Svenska litteratur- sällskapet, — Weilin L Göös, Aktiebolag, Borgk: G, L, Söderström, — Werner Söderström, Sordavala: C, W, Alopoeus, Wiborg: Clouberg L Co,, Kuopio: Kuopion Uusi kirjapaino, — U. W, Telon L Co,, Pjörneborg: Satakunta bokhandel, ^.bo: G, W, Wilsn. Ais -Kommissionäre,:- des Verlegervereins sind von letzterm folgende Sortimentsgeschäfte angenommen in Björneborg: Gustav Ronelius, —Satakunta Bokhandel, Borga: Erik Söderström, Brahestad: Fröken, A, Friemann, Ekenäs: Fru E, v, Numers' arsv, (Förest. Fru Etwa Brssckman), Fredrikshamn: Alfred Lagerbom, Gamla Karleby: Fröknarna Emmy och Anni Axelqvist, Hangö: A, Kaustell, Heinola: A. G, Wäänänen, Helsingfors: Aktiebolaget Akademiska bokhandeln (Direklör: Hr, Gösta Branders), — Edlundska bokhandeln (Jnneh. Herren E. L O, Hjorth), — Aktiebolaget Hagelstams bokhandel (Direktör: Rektor Alex, Lundström), — Aktieb, Minerva Osakeyhtiö (Förest. Mag, Uciö Weilin), — Aktieb. Waseniuska bokhandeln (Direktör: Hr, Georg Marklund), Jisalmi: Fröken E, Rissanen, Jakobstad: F, G. Peterson, Joensuu: Schluterin kirja-kauppa-yhtiö (Jnneh, Fröknarna Alma Lackström och Nina Jüdin), Jyväskylä: Weilin L Göös' bokhandel (Jnneh,A.Fredriksson), Kajana: Fröken Jenny Bergh, Kaskö: Or, K, F, Sundmann, Kemi: Fröken Alma Westerlund, Kexholm: Fröken Zaida Rosengren, Kotka: Kotka bokhandel (Jnneh, I, Nylenius), Kristinestad: Fru Lina Sundman, Kuopio: S, Kastegrsn, — U, W. Telsn & Co,, Lahtis: Albin Ekiund, Lovisa: Fröken Ellen Theßman, Mariehamn: C, A, Furstenbvrg, Nurmes: Pekka Eskelinen, Nykarleby: V, E, Björkbom, Nyslott: Nyslolts bokhandel (Jnneh, Fröken Alma Sahlan), Nystad: H. A, Winter, Raumo: Ludwig Nordberg, Salo: Fröken C, Cavsn, St. Michel: Toini Strengs bokhandel (Jnneh, Fru T. Vinter), St, Petersburg: Lindebergska bokhandeln (Jnneh, John Palmgren), Sordavala: C, W, Alopaeus, Tammerfors: Bärluuds bokhandel (Jnneh, G. F, Lillia), — EmilLyytikäinen, — E.WesandersEftr. (Jnneh, Napoleon Wesander), Tavastehus: Enok Rytkönen, Tornca; Fröken Alma Westerlund, Ullaborg: B, B, Bergdahl, — O, Jalander, Wasa: Conrad Freese, — K. Montins bokhandel (Jnneh, Fru L, Gumsrus), Wiborg: Clouberg L Cs, bokhandel (Jnneh, Walter Hoving), — I, C, Lagerspetz, Willmanstrand: Fröken Siviä Ruotzi, Abo: Hermann Edgren, — Frenckellska bokhandeln (Jnneh, Wm. Mustelin, — Emil Stenberg, — Turun Kansallinen Kirjak.-O-U. (Hedeler's Export-Journal). 1237*
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