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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1902
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- Deutsch
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9392 Nichtamtlicher Teil. 265, 14. November 1902. Geheimmittel. — Die Verordnung des Bundesrats über die einheitliche Regelung des Geheimmittelwesens soll, wie die -Frankfurter Zeitung- erfährt, in Bälde zu erwarten sein. Wie die -Frankfurter Zeitung- weiter hört, sollen (im Sinne von 8 2 des Entwurfs) folgende Mittel als -Geheimmittel erklärt werden: Adlerfluid, Amoral, Anginapastillen Neumeiers, Antiarthien- präparate Sells, Antirheumaticum Saids, Antitussin, Anusol- Hämorrhoidalzäpfchen, Asches Bronchialpastillen, Barellas Magen pulver, Beecham Pills, Bocks Pectoral, Brandts Schweizerpillen, Dicks Wundsalbe, Drcssels Nervenfluid, Ellimans Embrocation, Eucalyptusmittel Heß, Fernets Lebensessenz, Fluor-Rheunin, Gehöröl Schmidts, Glandulen, Glycosolvol Lindners, Hamburger Thee Treefes, Hcnsels tonische Essenz, Harzer Gebirgsthee, Lauers Hiengfongessenz zum innern Gebrauche, Hohls Vlutreinigungs- pulver, Injektion Bron, Injektion and Marico, Kalosin Loebers, Kaupastillen Bergmanns, Königs Neroenstärker, Kronenessenz Altonaer, Liebers Nervenkraftelixier, Liicks Kräuterbäder, Lücks Kräuterhonig, Liicks Spezialthees, Liicks Thee, Marienbader Re duktionspillen, Mariazeller Magentropfen, Morison Pills, Orffin, Pilules Larilla, Richters Cocapulver, Richters Kongopillen, Richters Lovapillen, Richters Lagosa-Salbe, Richters Pain-Expeller, Richters Sarsaparillian, Richters Stomachol, Safe Remedies Warners, Sanal Möllers, Schiffmanns Asthmapulver, Schützes Ausschlag salbe, Schützes Blutreinigungssalbe, Sprangers Balsam, Sprangers Salbe, Sprangers Tropfen, Trachts Magenpillen, Tarolinkapseln Groetzners, Tuberkeltod, Ullrichs Kräuterwein, Bin Mariani, Vitaser - Präparate, Voß' Katarrhpillen, Vulneral - Wundcrsme, Weidemanns Knöterich, Wein Duflot, Weißmanns Schlagwasser, Wilhelms Thee, Zambakapseln, Lahrs Zematone-Asthmapulver. Als Geheimmittel im Sinne des ß 6 des Entwurfs*) werden zunächst nur sechs Mittel genannt. Wie das genannte Blatt berichtet, war in dem Ausschuß zur endgiltigen Fest setzung der beiden Listen über mehr als 170 Mittel zu beraten. Die oben aufgezählten wurden aus Grund einer Umfrage des preußischen Ministers für Medizinal - Angelegenheiten bei den Regierungspräsidenten und der aus den andern Staaten ein gegangenen Antworten aufgestellt. Danach sind ungefähr zwanzig Mittel gänzlich verboten und bei etwa hundert ist die öffentliche Ankündigung untersagt und der Verkauf in Apotheken Beschrän kungen unterworfen. — Es ist nicht unwahrscheinlich, daß tue Listen noch nachträglich eine teilweise abgeänderte Fassung erhalten werden. 8 6 lautet: -Geheimmittel, durch deren Verwendung die Ge sundheit gefährdet wird, sowie solche Geheimmittel, durch deren Vertrieb das Publikum in schwindelhafter Weise ausgebeutet wird, dürfen nicht angeboten oder feilgehalten werden. Welche Geheim mittel diesem Verbot unterliegen, bestimmt die Landeszentral behörde.- Sprech Auffällige Bestellungen. (Vergl. Nr. 262, 264 d. Bl.) III. Auch wir haben einen Auftrag auf 300 Exemplare von äs Rosa OuIIo's Ooäs äs8 vations erhalten, und zwar aus San Salvador, unterzeichnet von Osvsral äuan äs Urguijo, Oirsotor gsnsrai äs las xublioaoiooss oüoiaiss. In dem Schreiben, das am 3. Oktober d. I. bei uns einging, wurde gleichfalls Voraus bezahlung von 7500 Francs nebst Unkosten und einer von uns anzugebendcn Kommissionsgebühr zugesagt. Die Zahlung sollte erfolgen, sobald unsre Erklärung eingegangen sei, daß wir den Auftrag aussühren würden. Der Herr General schloß seinen Brief mit der Bemerkung, da er mit Italien noch niemals Geschäfts beziehungen gehabt habe, so wende er sich an uns, denn er kenne unsre Firma von einem mehrjährigen Aufenthalt in Berlin. Uns kam die Angelegenheit vom ersten Augenblick an höchst verdächtig vor. Abgesehen von der Höhe der Bestellung aus einem Land wie San Salvador auf ein Werk, von dem wir zuvor noch nie etwas vernommen hatten, fiel uns in dem bei gefügten Prospekt der Schlußsatz auf: -Os ooäs sto. a, sts eouroons: 1. pur I'aoaäeruis littsrairs soisvtiügus et artistigus äs Brunos, 2. pur l'uouäsmis rv)'uls juriäigus st prutigus urgonuiss, 3. pur I'ivstitut soisvtiügus suropesv, 4. pur I'uouäömis äu progrss-, Akademien, die wir noch niemals hatten nennen hören. Wir erkundigten uns sofort beim hiesigen Generalkonsul von San Salvador, der uns mitteilte, er kenne weder einen General de Urguijo, noch gebe es seines Wissens in San Salvador einen Oirsotor g-nsrul äs ius xubiiouoionos otioiulss. Auch sei der dem Subskriptions chein beigedrückte Stempel nicht der, dessen die Be hörden seines Landes sich bedienten. Nunmehr waren wir zwar nicht mehr im Zweifel, daß hier ein plumper Schwindel versucht würde; es intereisierte uns aber doch, von dem Verfasser und Selbstverleger des Code, Herrn de Rosa Rullo, der sich in seiner Ankündigung -uvoout äs 8t. kisrrs st jurisocwsults äs lu ouriu Uowuuu- nennt, etwas zu hören. Wir fragten also bei ihm an, zu welchem Preise und mit welchen Zahlungsbedingungen er uns 300 Exemplare seines Werks ab geben würde. Umgehend kam die Antwort. Es wurde uns das Exemplar für 18 Francs netto (Ladenpreis 25 Francs) angeboten, aber mit der unabänderlichen Bedingung, daß wir unverzüglich 300 Francs anzahlen müßten. Würde diese Zahlung nicht bis zum 16. Oktober erfolgt sein, so würde unsre Bestellung nicht mehr berücksichtigt werden. Wir haben die Angelegenheit damit erledigt, daß wir weder dem Selbstvcrlegcr noch dem Besteller eine Antwort erteilten. Berlin, 12. November 1902. A. Asher L Co. IV. Die Mitteilung des Herrn H. Weiter in Paris in Nr. 262 des Börsenblatts vom 11. d. M. giebt uns Veranlassung, an dieser Stelle bekannt zu machen, daß wir ebenfalls im Juli d. I. aus sa al. Buenos-Ayres, datiert vom 3. Juni 1902, eine direkte Be stellung auf 200 Exemplare von äs kosa-kullo's Ooäs msmorial äss Oousuiats erhalten haben, gleichfalls unterzeichnet (handschriftlich und daneben mit Kautschuk-Stempel abgestempelt) -Osvsrai 8s>rw, Oirsotor gsvsral äs las pubiioaoiouss oüoiaiss». Auch uns wurde die vorherige Einsendung von 5000 Francs in Aussicht gestellt. Unsre Bestellung unterscheidet sich also von der des Herrn Weller nur dadurch, daß der Besteller -General Sanz- die für uns bestimmte Zuschrift (mit der Schreibmaschine hergestellt) aus -Buenos-Ayres- datiert, die für Herrn Weiter aus Costa-Rica; daß er uns 200 Exemplare in Auftrag giebt, Herrn Weiter 300 Exemplare.*) Uns erschien der Auftrag von vornherein verdächtig; er war zu glatt und schön, um echt sein zu können; auch sind wir durch langjährigen Verkehr mit fernen Ländern dahin gekommen, jeden Auftrag von überseeischen Unbekannten, sei er klein oder groß, nur auszuführen, wenn wir vorher gedeckt sind. Erst wenn eine neu angeknüpfte Verbindung auf solider Grundlage fortgesetzt wird, eröffnen wir Kredit. Nach dieser Praxis wurde also auch der -General Sanz- aufgefordert. 5000 Francs einzusenden, damit wir die Lieferung ausführen könnten. Das Geld ist nicht ein gegangen. Gleichzeitig mit seiner Bestellung hatte -General Sanz- den — beiläufig bemerkt: -ä Nsssisurs Iss Niuistrss ä'Htat st aux Niuistrss Oublios, u Nsssisurs Iss Vgsvts Oiplowatiguss st Oovsuis äs tout graäs st äs tout ?s^s- gerichteten — Prospekt über das bevorstehende Erscheinen des umfangreichen Werks »Ooäs-Nswo- riai Ivtsruatioual st Nuritirus äss Oovsuiats- eingesandt, woraus wir ersahen, daß der Verfasser und Selbstverleger G. de Rosa- Rullo in -k^aplss (Itulis) 202, Via Vusso- wohnt. An diesen Herrn wandten wir uns also am 5. Juli d I. wegen der Bezugs bedingungen, um für den Auftrag gerüstet zu sein, falls wirklich aus Buenos-Ayres die Summe von 5000 Francs eingehen sollte. Herr G. de Rosa-Rullo hat unsre Anfrage sofort beantwortet, teilte uns seine Bezugsbedingungen mit, die auch die Bestimmung enthielten, daß ihm mit dem Aufträge 360 Francs vorher ein zusenden seien, der Rest des Fakturenbetrags sei bei Empfang der Exemplare zahlbar. Er würde also vermutlich durch Nachnahme erhoben worden sein, wenn wir den Auftrag erteilt hätten. Dies ist selbstverständlich nicht geschehen, da der -General Sanz- nichts wieder von sich hat hören lassen. Dies der Thatbestand, soweit er uns betrifft. Da Herr Weiter angiebt, daß ähnliche Bestellungen auch an Buchhandlungen in Toulouse und Neapel gerichtet waren, so werden sich voraus sichtlich noch mehrere Firmen melden, die in gleicher Weise — sagen wir — bedacht sind. Wir wollen hier jetzt noch nicht unsre Ansicht von der Angelegenheit aussprcchen, um nicht unnötiger weise uns Angriffen auszusetzen. Aber die Sache scheint uns durchaus geeignet, noch weiter verfolgt zu werden. Berlin, 12. November 1902. Puttkammer L Mühlbrecht. *) Herrn Welters Bezeichnung des Titels lautet: Ooäs äss vatiovs, die unsrige: Ooäs äss oovsulats. Es wird aber ver mutlich dasselbe Werk sein.
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